: Michael Rohrlich
: Ihr Recht bei Onlineauktionen. Juristische Tipps für eBay und Co.
: entwickler.press
: 9783868026566
: 1
: CHF 8.90
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: Informatik
: German
: 104
: Wasserzeichen/DRM
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF/ePUB
Onlineauktionen sind heutzutage gar nicht mehr wegzudenken. Jeder Anbieter von Onlineauktionen, insbesondere als Gewerbetreibender, hat zahlreiche rechtliche Aspekte zu beachten, vom Urheber-, über das Wettbewerbs- bis hin zum Fernabsatzrecht. Neben den Grundlagen des allgemeinen Zivilrechts und den rechtlichen Besonderheiten bei eBay und Co. werden in diesem Werk insbesondere die Aspekte des E-Commerce beleuchtet. Ebenso wenig kommen die zentralen Probleme der Vertragsabwicklung und des Bewertungssystems zu kurz. Abgerundet wird das dargestellte Hintergrundwissen mit praktischen Tipps und Checklisten für effektive Hilfe im Alltag.

Michael Rohrlich ist Rechtsanwalt, Fachautor und Dozent. Seine beruflichen Schwerpunkte liegen unter anderem auf den Gebieten Gewerblicher Rechtsschutz, Recht der neuen Medien und Telekommunikationsrecht. Bereits seit 1997 arbeitet er regelmäßig als Autor für diverse Print- beziehungsweise Onlinepublikationen und betreibt auch seine eigenen Webprojekte. Er ist darüber hinaus Autor mehrerer Bücher.

1 Einführung

Sicherlich muss man im 21. Jahrhundert niemandem mehr erklären, was eine Onlineauktion ist oder was genau eBay ausmacht. Fast jeder hat dort schon einmal selbst etwas gekauft bzw. angeboten oder er kennt zumindest jemanden, der dies getan hat. Gerade eBay ist nicht nur der Branchenprimus, sondern hat sich vielmehr zum allgemeinen Begriff für den Bereich „Onlineauktion“ entwickelt, wie etwa „Walkman“ für tragbare Musikabspieler, „Tempo“ für Taschentücher oder „googeln“ für die Onlinesuche. Dies hat auch zur Folge, dass der Begriff in diesem Ratgeber vielfach sozusagen als Synonym für jegliche Form von Onlineauktionen Verwendung findet. Denn alle Auktionen, die im Internet durchgeführt werden, verlaufen nach dem identischen Grundprinzip und stellen somit auch dieselbe juristische Herausforderung dar. Sollte dies im Einzelfall nicht so sein, wird explizit darauf hingewiesen.

Neben eBay gibt es aber auch noch zahlreiche andere Anbieter von Onlineauktionen, nämlich u. a.:

  • hood.de
  • Snipster
  • VIPauktion
  • ricardo.ch
  • centgebote.de
  • Artnet
  • Deutscher Zoll
  • Justiz-Auktion.de
  • mysnapshot.de
  • Sotheby’s
  • topdeals.de
  • myhammer.de
  • Auktis
  • Chrono24

Diese Aufzählung ist weder vollständig noch wertend, es existieren tatsächlich noch viele weitere Mitbewerber in diesem Sektor. Diese bieten alle mehr oder weniger dieselben Dienstleistungen an wie eBay, auch wenn es im Detail den einen oder anderen Unterschied geben mag. Weltweit die größte Bekanntheit hat jedoch eBay erlangt und bietet daher Käufern wie Anbietern gleichermaßen die besten Aussichten auf Erfolg.

Zwischen einem „normalen“ Einkauf in einem Onlineshop und einer Onlineauktion bestehen gewisse Unterschiede. Zur grundsätzlichen Klärung des Begriffs „Auktion“ kann deshalb die Wikipedia-Definition herangezogen werden:

„Eine Auktion (auch Versteigerung oder Lizitation) ist eine weitere Art des Zustandekommens eines Kaufvertrags. Dabei geben Kaufinteressierte (‚Bieter‘) verbindliche Gebote auf ein Auktionsgut ab. Sie machen dem Verkäufer […] ein Angebot (Willenserklärung, die auf den Abschluss eines Vertrags gerichtet ist). Das höchste abgegebene Gebot erhält den ‚Zuschlag‘.“ (Quelle: Wikipedia, 01.10.2014,http://de.wikipedia.org/wiki/Auktion)

Im Gegensatz zum Einkauf im „Laden um die Ecke“ oder einem Websho