: Anette Baumann, Alexander Jendorff
: Adel, Recht und Gerichtsbarkeit im frühneuzeitlichen Europa
: De Gruyter Oldenbourg
: 9783110369670
: bibliothek altes ReichISSN
: 1
: CHF 53.20
:
: Neuzeit bis 1918
: German
: 432
: Wasserzeichen/DRM
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB/PDF
< >Aristocratic culture and legal culture were heavily interlinked during the Early Modern period. The essays in this compendium disclose a European perspective on problems in the juridification of social commerce, participation in the design and implementation of legal standards, and ultimately on the question of how juridification affected the practices of aristocratic life.



Anette BaumannundAl xander Jendorff, Justus-Liebig Universität, Gießen.

Vorwort7
Einleitung: Adelskultur(en) und Rechtskultur(en) in der Frühen Neuzeit als Problemzusammenhang9
I. Adeligkeit und Recht als Momente des Sozialen31
Adeligkeit und Rechtswissenschaft: die Beurteilung adeliger Tötungsdelikte in den europäischen Strafrechtslehren vornehmlichdes16.und17.Jahrhunderts33
Die Gutsherrschaft der Grafen von Bernstorff in den Verfahren des Oberappellationsgerichts Celle77
Ehe – Stand – Recht. Hochadlige Verwicklungen103
II. Adel und Justizlandschaften in Europa127
Königliche Gewalt versus Fürstengewalt – Fürstengerichtsbarkeit und Appellationshindernisse im Spanien des 16. Jahrhunderts129
Die Gleichheit vor dem Gesetz. Cesare Beccaria, das toskanische Strafgesetzbuch von 1786 und die leopoldinischen Verfassungsentwürfe141
Die polnisch-litauische Tribunalverfassung und das Reichskammergericht. Strukturelle Parallelen, Elemente eines Transfers, funktionaler Vergleich und Erinnerungsgeschichte161
Lex est rex und rex supremus iudex. Das crimen laesae maiestatis zwischen Monarch und Adel im Königreich Polen des16.Jahrhunderts185
Adel und Majestätsverbrechen im Russland Peters des Großen und Anna Ioannovnas213
III. Adelige Justiznutzung und oberste Gerichtsinstitutionen im Alten Reich253
Der Reichshofrat als oberster Lehnshof. Dynastie- und adelsgeschichtliche Implikationen am Beispiel Brandenburg-Preußens255
Nutzung und Inanspruchnahme des Reichshofrats durch adlige Mitglieder der Herrenbank am Beispiel des Vizepräsidenten Johann Heinrich Notthafft Reichsgraf vonWernberg (1604–1665)295
Adel und eheliche Konflikte vor dem Reichshofrat in der zweiten Hälfte des 18.Jahrhunderts331
Der „wildeWolf von Merzien“ oder „Cavalier von ansehnlichen Character“? – Ein anhaltischer Adliger im Konflikt mit seinemLandesherrn353
Landsässiger hessischer Adel vor den Reichsgerichten. Grenzen des Fürstenstaates im 18. Jahrhundert379
Amt und Prestige. Die Kammerrichter zwischen Gericht undständischerÖkonomie409