: Claudia Arnold, Tanja Wicki, Kurt Huwiler, Barbara Raulf, Hannes Tanner
: Pflegefamilien- und Heimplatzierungen Eine empirische Studie über den Hilfeprozess und die Partizipation von Eltern und Kindern
: Verlag Rüegger
: 9783725308903
: 1
: CHF 27.30
:
: Soziologie
: German
: 320
: Wasserzeichen/DRM
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF

Wen ein Kind in einem Heim oder einer Pflegefamilie untergebracht wird, ist das ein folgenschwerer Schritt für die ganze Familie. Oft gehen einer Platzierung schwere innerfamiliäre Spannungen und erfolglose Versuche der Problembewältigung voraus. Den vordergründigen Anlass für eine Platzierung bilden jedoch meist schulische oder andere Probleme der Kinder, speziell bei so genannt freiwilligen Eintritten. Manchmal müssen Behörden eine Fremdplatzierung zum Schutze des Kindes aber auch gegen den Willen der Beteiligten vollziehen, was viel Leid und Konflikte auslösen kann.

Die Fachkräfte, welche eine Platzierung planen und durchführen, tragen grosse Verantwortung. Selbst ausgebildete Sozialarbeitende mit viel Erfahrung bezeichnen diese Aufgabe alsäusserst anspruchsvoll: Sie handeln unter Zeitdruck, es stehen zu wenig geeignete Plätze in Heimen und Pflegefamilien bereit, die Beteiligten sind uneinig, es fehlen geeignete Hilfsmittel und Verfahren. Die vorliegenden Ergebnisse entstanden im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms NFP 52«Kindheit, Jugend und Generationenbeziehungen im gesellschaftlichen Wandel». 43 Platzierungen von Knaben und Mädchen zwischen 2 und 18 Jahren wurden untersucht, mehr als 300 Gespräche mit Kindern, Eltern und Fachleuten ausgewertet. Die Resultate geben detailreiche, präzise Einblicke in das Platzierungsgeschehen, spezielles Augenmerk liegt auf den Partizipationsmöglichkei en der Eltern und Kinder. Das letzte Kapitel enthält gezielte Forderungen, wie die Planung und Durchführung von Platzierungen verbessert werden sollten.

2 Anlage der Untersuchung(S. 23)2.1 Fragestellung und ZielsetzungAusserfamiliäre Platzierungen erfordern im Interesse des Kindeswohls eine sorgfältige Vorbereitung und Begleitung. Angesichts der einschneidenden Konsequenzen einer Platzierung wird in der UNO-Konventionüber die Rechte des Kindes den Betroffenen in Art. 9 das Recht eingeräumt,«am Verfahren teilzunehmen und ihre Meinung zuäussern». Die Partizipation an der Hilfeplanung zählt zu den zentralen Forderungen dieser Konvention, die 1997 auch von der Schweiz ratifiziert wurde. Die in der Konvention formulierten Rechte basieren auf vier Grundprinzipien:

• Recht auf Gleichbehandlung
• Prinzip der bestmöglichen Berücksichtigung des Kindeswohls
• Recht auf Leben und persönliche Entwicklung
• Achtung vor der Meinung und dem Willen des Kindes

Bei der praktischen Umsetzung bestehen in der Schweiz im Vergleich mit anderen europäischen Staaten erhebliche Defizite: In der Bundesrepublik Deutschland, in den Niederlanden, in Finnland, England und Wales, in Schweden und Teilen Belgiens (Region Flandern) ist die Partizipation der Betroffenen am Hilfeplanverfahren explizit und landesweit einheitlich geregelt (Spitzl, Kretschmer&, Schwarz 2003), während dies in der Schweiz, inÖsterreich, Griechenland und Italien nicht der Fall ist.

In der Schweiz fallen das Schul- und Sozialwesen sowie die Jugendhilfe traditionsgemäss vornehmlich in den Zuständigkeitsbereich der Kantone. In der neuen Bundesverfassung, welche seit dem 1. Januar 2000 in Kraft ist, wurde die föderalistische Struktur des schweizerischen Schul- und Sozialwesens erneut festgeschrieben. Der Bund garantiert im Rahmen eines erweiterten Kataloges von Grundrechten den Anspruch von Kindern und Jugendlichen auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung (Art. 11), das Recht auf Hilfe in Notlagen (Art. 12), den Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht (Art. 19). Die Bundesverfassung listet in Art. 41 auch Sozialziele auf, für die sich Bund und Kantone nach dem Subsidiaritätsprinzip, das heisst in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative, einsetzen sollen. Die Notwendigkeit solcher Sozialziele zählte in den Beratungen des Parlamentes und im Abstimmungskampf zu den umstrittensten Neuerungen der Verfassungsrevision.

Der grosse Gestaltungsfreiraum der Kantone hat zur Folge, dass die Zuständigkeiten für die Heimerziehung und das Pflegekinderwesen je nach Kanton unterschiedlich geregelt sind und auch die Zahl der Pflegefamilien- und Heimplätze von Kanton zu Kanton unterschiedlich erfasst wird. Mehrere Initiativen zur Etablierung einer gesamt- schweizerischen Heimstatistik sind am fehlenden Konsens oder am offenen Widerstand der Kantone gescheitert. In einer kritischen Analyse des schweizerischen Fürsorgewesens forderte Professor Heinrich Hanselmann schon 1918 die Errichtung eines«Archivs für die gesamte (private) Fürsorge und Gemeinnützigkeit» mit folgenden Hauptfunktionen: (1) Dokumentation und Statistik, (2) Entwicklung von Theorie und Methodologie der Fürsorge als Grundlage für Praxis und Ausbildung, (3) Planung und Beratung sowie (4) Vermittlung zwischen Praxis, Behörden und Wissenschaft (Hanselmann 1918, S. 49–54). Im Sinne dieser Empfehlung wurde 1920 der Schweizerische Verband für erziehungsschwierige Kinder und Jugendliche SVE2 gegründet.

Im Nachgang zur Heimkampagne der 68er-Bewegung und aufgrund von parlamentarischen Vorstössen im Nationalrat erarbeitete dieser Verband 1978 in Zusammenarbeit mit dem Inhaber des kurz zuvor geschaffenen Lehrstuhls für Sozialpädagogik an der Universität Zürich, Professor Heinrich Tuggener, ein Konzept für eine Fachstelle für Heimerziehung. Diese sollte in Zusammenarbeit mit dem Eidg. Justiz- und Polizeidepartement, dem Bundesamt für Sozialversicherung und dem Eidg. Statistischen Amt eine Sammlung einschlägiger Dokumente und eine Heimstatistik einrichten.

Inhaltsverzeichnis6
Vorwort10
1 Betreuung in Heimen und Pflegefamilien im Lichte der Forschung12
1.1 Ausgewählte Befunde zur Heimerziehung und zum Pflegekinderwesen in verschiedenen Ländern12
1.1.1 Grossbritannien12
1.1.2 Vereinigte Staaten von Amerika14
1.1.3 Bundesrepublik Deutschland16
1.2 Zum Stand der Forschung zur Heimerziehung und zum Pflegekinderwesen in der Schweiz19
2 Anlage der Untersuchung24
2.1 Fragestellung und Zielsetzung24
2.2 Theoretische Grundlagen der Untersuchung28
2.2.1 Die Bedeutung der Partizipation im Platzierungsprozess28
2.2.2 Wahl der geeigneten Betreuungsform32
2.2.3 Situation nach der Platzierung32
2.2.4 Auswirkungen von Fremdplatzierungen34
2.3 Konzept der Untersuchung36
2.3.1 Erhebungsmethode und Auswertung36
2.3.2 Design37
2.3.3 Grösse und Zusammensetzung der geplanten Stichprobe38
2.3.4 Rekrutierung der Stichprobe38
2.3.5 Thematische Schwerpunkte42
2.3.6 Das Forschungsteam44
2.4 Beschreibung der Stichprobe44
3 Strukturen der Jugend- und Familienhilfe als Kontext der Untersuchung52
3.1 Rechtliche Rahmenbedingungen der Jugend- und Familienhilfe in der Schweiz52
3.2 Für die vorliegende Untersuchung bedeutsame kantonale Strukturen der Jugend- und Familienhilfe53
4 Platzierung in einer Pflegefamilie oder in einem Heim: Einstellungen, Rollenverständnis und Probleme aus der Sicht der Sozialarbeitenden60
4.1 Einstellung zur Platzierung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und Heimen60
4.2 Zentrale Aufgaben der Sozialarbeitenden im Rahmen von Platzierungen62
4.3 Bedeutung der Partizipation von Eltern und Kindern im Platzierungsprozess aus Sicht der Sozialarbeitenden64
4.4 Argumente zur Entscheidung zwischen Pflegefamilie und Heim66
4.5 Qualitätsanforderungen an Pflegefamilien und Heime68
4.6 Schwierigkeiten bei früheren Platzierungen und im Arbeitsalltag von Sozialarbeitenden70
5 Vorgeschichte der Platzierung76
5.1 Erste Auffälligkeiten76
5.2 Professionelle Unterstützung und Massnahmen im Vorfeld der Platzierung78
5.3 Lebenssituation der Kinder und Jugendlichen vor der Platzierung79
5.3.1 Wohlergehen, Belastung und Gefährdung der Kinder80
5.3.2 Beziehungen der Kinder zu wichtigen Bezugspersonen83
5.3.3 Weitere familiäre Ressourcen und Probleme85
5.4 Modalitäten der Platzierung88
5.4.1 Anlass für die Platzierung88
5.4.2 Initiantinnen und Initianten der Platzierung91
5.4.3 Problembewusstsein der Kinder und Jugendlichen92
5.4.4 Ursachen und Durchführung strafrechtlicher Platzierungen93
6 Aushandlungsprozess und Entscheidungsfindung96
6.1 Erste Fallmeldung und Abklärungen im Platzierungsprozess96
6.1.1 Datum der Fallmeldung96
6.1.2 Beizug externer Fachkräfte oder weiterer Personen aus dem Umfeld97
6.1.3 Instrumente der Hilfe- bzw. Massnahmenplanung98
6.2 Zustimmung der Beteiligten zur Platzierung100
6.3 Massnahmenplanung und Partizipation aller Beteiligten103
6.3.1 Partizipation im Prozess der Entscheidungsfindung103
6.3.2 Information der Eltern104
6.3.3 Information der Kinder106
6.3.4 Beteiligung der Eltern am Entscheidungsprozess108
6.3.5 Beteiligung der Kinder und Jugendlichen am Entscheidungsprozess113
6.3.6 Beteiligung der Eltern und Kinder an der Ausgestaltung der Platzierungsmodalitäten118
6.4 Wahl der Institution und Passung121
6.4.1 Wichtige Aspekte bei der Wahl der Institution