: Anne Kathrin Arnold
: Lex fori als versteckte Anknüpfung.
: Duncker& Humblot GmbH
: 9783428530007
: Schriften zum Internationalen Recht
: 1
: CHF 63.10
:
: Internationales Recht, Ausländisches Recht
: German
: 186
: Wasserzeichen
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: PDF
Diese Arbeit beschäftigt sich mit der versteckten Anknüpfung an die lex fori. Unter lex fori versteht man das Recht des mit der Sache befassten Gerichts. Eine versteckte Anknüpfung kann immer dann vorliegen, wenn zwar nicht ausdrücklich die Geltung deutschen Rechts vorgeschrieben ist, seine Anwendung aber in Betracht kommt. Dies beruht etwa darauf, dass bei einem Scheitern der Anknüpfung die lex fori als Ersatzrecht herangezogen wird. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass die Anwendung fremden Rechts den Gerichten sehr viel zumutet. Die Ermittlung des ausländischen Rechts ist teuer und führt zu langwierigen Verfahren. Eine vorschnelle Anwendung der lex fori aus Praktikabilitätserwägungen führt aber dazu, dass nicht das Recht Anwendung findet, das mit dem Sachverhalt am engsten verbunden ist. Dies ist aber, wie die Untersuchung der methodischen Grundlagen zeigt, die Rechtsordnung, deren Anwendung gerecht ist. Dieses Spannungsverhältnis gilt es bei der Suche nach versteckten Anknüpfungen an die lex fori bestmöglich zu lösen. Dies gelingt mit Hilfe der kollisionsrechtlichen Interessen: den Partei-, Verkehrs- und Ordnungsinteressen. Anne Kathrin Arnold beleuchtet verschiedene Problemstellungen des Internationalen Verfahrens- und Privatrechts, wie etwa die Möglichkeit, die Zuständigkeit und das anwendbare Recht zu verknüpfen, oder die Frage, welches Recht gelten soll, wenn das primär maßgebliche Recht nicht ermittelbar ist. Dabei zeigt sich, dass nicht vorschnell die Anwendung der lex fori bejaht werden sollte. Denn nur, wenn für jeden Einzelfall eine differenzierte Regelung gesucht wird, wird den Interessen der Partei ausreichend Rechnung getragen.
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Abkürzungsverzeichnis14
Einleitung18
Teil 1: Grundlagen20
A. Geschichtliche Entwicklung des Internationalen Privatrechts20
B. Materiell- und internationalprivatrechtliche Gerechtigkeit24
I. Better law approach24
II. Das Prinzip der engsten Verbindung25
III. Die Interessen26
1. Die internationalprivatrechtlichen Interessen26
a) Parteiinteressen26
b) Verkehrsinteressen27
c) Ordnungsinteressen27
aa) Internationaler Entscheidungseinklang27
bb) Innerer Entscheidungseinklang28
cc) Vorhersehbarkeit29
dd) Heimwärtsstreben29
ee) Interesse an einer durchsetzbaren Entscheidung30
2. Materiellrechtliche und öffentlichrechtliche Interessen30
3. Funktion der Interessen30
IV. Ergebnis31
C. Ökonomische Analyse des Rechts32
I. Allgemein zur ökonomischen Analyse des Rechts32
II. Die Anwendung fremden Rechts im Lichte der ökonomischen Analyse33
III. Ergebnis34
D. Ergebnis zu Teil 134
Teil 2: Verknüpfung von Zuständigkeit und anwendbarem Recht36
A. Abhängigkeit der Anwendung des eigenen Rechts von der internationalen Zuständigkeit37
I. Lex fori approach37
II. Fakultatives Kollisionsrecht39
B. Abhängigkeit der internationalen Zuständigkeit von der Anwendung des eigenen Rechts41
I. Forum legis als absoluter Grundsatz41
II. Kritik an diesem Grundsatz42
III. Forum legis im geltenden Recht44
C. Phänotypischer Gleichlauf45
D. Ergebnis zu Teil 247
Teil 3: Geltung der lex fori im Internationalen Zivilverfahrensrecht48
A. Definition der lex-fori-Regel48
B. Gründe für die Geltung der lex-fori-Regel48
I. Ordre public49
II. Öffentlichrechtlicher Charakter des Prozessrechts50
1. Territorialitätsprinzip50
2. Prozessrecht als Teil des öffentlichen Rechts51
3. Souveränität51
III. Anknüpfung an das Formstatut52
IV. Verfahrensrechtliche Vorschriften52
V. Schwerpunkt des Prozessrechtsverhältnisses53
VI. Praktikabilität53
VII. Gewohnheitsrechtliche Geltung55
VIII. Ergebnis55
C. Abgrenzung von Prozessrecht und materiellem Recht55
I. Qualifikation56
II. Auslegung von Begriffen57
1. Internationale Verträge57
2. Europäisches Gemeinschaftsrecht60
3. Autonomes deutsches Recht61
D. Ergebnis zu Teil 363
Teil 4: Lex fori im Internationalen Privatrecht64
A. Anknüpfungsmomente64
I. Staatsangehörigkeit versus gewöhnlicher Aufenthalt64
1. Argumente für das Staatsangehörigkeitsprinzip65
2. Argumente gegen das Staatsangehörigkeitsprinzip66
3. Ergebnis67
II. Engste Verbindung68
1. Hauptanknüpfung68
2. Hilfsanknüpfungen, insbesondere zur Nichtermittelbarkeit der engsten Verbindung69
a) Ehewirkungsstatut nach Art. 14 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB69
aa) Offenlassen der Rechtswahl70
bb) Übereinstimmende Präferenz der Ehegatten71
cc) Das schwächere Recht71
dd) Das im Einzelfall einfacher und sicherer festzustellende Recht72
ee) Das der lex fori näher stehende Heimatrecht73
ff) Das Recht am schlichten Aufenthalt74
gg) Bestehen einer engsten Verbindung zum Gerichtsort74
hh) Lex fori als Ersatzrecht74
(1) Kritik75
(2) Ausnahmen vom Grundsatz der Anwendung der lex fori77
ii) Ergebnis77
b) Bestimmung der effektiven Staatsangehörigkeit bei Mehrstaatern nach Art. 5 Abs. 1 S. 1 EGBGB77
aa) Offenlassen der Rechtswahl78
bb) Präferenz des Mehrstaaters78
cc) Letzterworbene Staatsangehörigkeit79
dd) Das im Einzelfall einfacher und sicherer festzustellende Recht79
ee) Das der lex fori näher stehende Heimatrecht80
ff) Das dem Aufenthaltsrecht näher stehende Heimatrecht80
gg) Übergang zum Aufenthaltsrecht, Art. 5 Abs. 2 EGBGB analog80
(1) Grundsatz81
(2) Einschränkungen81
hh) Ergebnis83
c) Interlokale Unteranknüpfung nach Art. 4 Abs. 3 S. 2 EGBGB83
aa) Offenlassen der Rechtswahl84
bb) Präferenz84
cc) Das schwächere oder das stärkere Recht85
dd) Das wahrscheinlichere Recht85
ee) Das Hauptstadtrecht85
ff) Das im Einzelfall einfacher und sicherer festzustellende Recht86
gg) Das dem Aufenthaltsrecht näher stehende Teilrecht86
hh) Hilfsanknüpfung an das Recht am gewöhnlichen Aufenthalt86
ii) Ergebnis87
3. Ausweichklauseln88
III. Rechtswahl88
1. Parteiautonomie im Vertragsrecht89
2. Parteiautonomie außerhalb des Vertragsrechts89
3. Die stillschweigende Rechtswahl im Prozess90
a) Zulässigkeit einer stillschweigenden Rechtswahl90
b) Wirksames Zustandekommen der stillschweigenden Rechtswahl90
aa) Anwendbares Recht90
bb) Voraussetzungen92
(1) Offen rechtswahlfreundliche Auslegung92
(2) Faktisch rechtswahlfreundliche Auslegung93
(3) Eigener Lösungsvorschlag94
4. Ergebnis96