: Jördis Ambach
: Reichweite und Bedeutung von Art. 25 EuInsVO.
: Duncker& Humblot GmbH
: 9783428529339
: Beiträge zum Europäischen Wirtschaftsrecht
: 1
: CHF 81.60
:
: Internationales Recht, Ausländisches Recht
: German
: 298
: Wasserzeichen
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Da in zunehmendem Umfang von der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) erfasste Insolvenzverfahren eröffnet werden und deren Verfahrensentwicklung fortschreitet, geraten neben der Eröffnungsentscheidung auch immer mehr alle weiteren im Laufe eines Insolvenzverfahrens zu treffenden Entscheidungen in den Fokus der Aufmerksamkeit. Die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung dieser sonstigen Entscheidungen, die für die praktische Bewältigung des Insolvenzverfahrens eine große Bedeutung haben, erfolgt durch Art. 25 EuInsVO. Diese Vorschrift gehört neben Art. 16 EuInsVO zu den zentralen Normen der EuInsVO, stellt für den Rechtsanwender jedoch ein großes Rätsel dar. Jördis Ambach findet brauchbare und sachgerechte Lösungen zu den von Art. 25 EuInsVO aufgeworfenen Fragen, die sich vom Anwendungsbereich, also den erfassten sonstigen Entscheidungen, über die ihnen zugrunde liegende internationale Zuständigkeit, die in der EuInsVO nicht geregelt ist, hin zu den von Art. 25 EuInsVO angeordneten Wirkungen der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung erstrecken. Die Ungewissheiten des Art.25 EuInsVO werden dabei alle im Zusammenhang und mit Blick auf die Funktion des Art. 25 EuInsVO innerhalb der EuInsVO betrachtet. Der Verfasserin ist es gelungen, die umfängliche Problematik des Art. 25 EuInsVO erschöpfend darzustellen.
Inhaltsverzeichnis6
A. Einleitung14
B. Allgemeiner Überblick über die EuInsVO17
I. Geschichte des europäischen Insolvenzrechts und Entstehung der EuInsVO17
1. Der Weg bis zum Europäischen Insolvenzübereinkommen 199517
2. Inkrafttreten der EuInsVO20
3. UNCITRAL-Modellgesetz für grenzüberschreitende Insolvenzen21
II. Regelungsziele und Grundgedanke der EuInsVO21
III. Auslegung der EuInsVO23
IV. Anwendungsbereich der EuInsVO23
1. Sachlicher Anwendungsbereich23
2. Persönlicher Anwendungsbereich24
3. Räumlicher Anwendungsbereich25
a) Territorialer Geltungsbereich25
b) Bezug zu einem Mitgliedstaat25
c) Auslandsbezug25
d) Bezug zu mehreren Mitgliedstaaten28
aa) Meinungsstand28
bb) Stellungnahme29
4. Zeitlicher Anwendungsbereich31
C. Sinn und Zweck des Art. 25 EuInsVO32
I. Ablauf und Wirkung eines grenzüberschreitenden Insolvenzverfahrens32
1. Vorverfahren32
2. Eröffnung des Hauptverfahrens und seine Wirkungen34
3. Aufgaben und Befugnisse des Insolvenzverwalters36
4. Gläubigerbestimmte Phase39
5. Verteilung des Verwertungserlöses41
6. Beendigung des Verfahrens43
7. Zusammenfassung43
II. Anerkennung und Vollstreckbarerklärung der verschiedenen Entscheidungen44
1. Funktion des Art. 16 EuInsVO45
a) Eröffnungsentscheidung45
aa) Anerkennungsgegenstand45
bb) Verfahrensrechtliche Anerkennung47
cc) Unmittelbare und automatische Anerkennung49
dd) Wirkung der Anerkennung53
ee) Universalität des Verfahrens57
ff) Beschränkungen58
b) Anordnung ausgewählter Sicherungsmaßnahmen als Verfahrenseröffnung59
aa) Entscheidung des EuGH in Eurofood/Parmalat59
bb) Auswirkungen auf das deutsche Insolvenzverfahren61
(1) Autonome Auslegung des Merkmals „Vermögensbeschlag“61
(2) Bestellung eines starken vorläufigen Insolvenzverwalters62
(3) Bestellung eines schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters63
(4) Ergebnis64
cc) Bewertung der Entscheidung des EuGH65
(1) Ausgleich eines zeitlichen Defizits65
(2) Widerspruch zur Definition des Gesamtverfahrens66
(3) Unvereinbarkeit mit der Geschichte und Systematik der EuInsVO67
(4) Kein Ausschluss des Zuständigkeitswettstreits der Insolvenzgerichte69
(5) Rechtsunsicherheit und Folgeprobleme73
2. Funktion des Art. 25 EuInsVO73
a) Ergänzung zu Art. 16 EuInsVO74
b) Erweiterung des Anwendungsbereichs von Art. 16 EuInsVO74
c) Komplementärfunktion74
d) Vorverlagerung der Universalität des Insolvenzverfahrens76
3. Grund der Differenzierung77
III. Art. 16, 17 und 25 EuInsVO als zentrale Normen der EuInsVO78
D. Der Anwendungsbereich des Art. 25 EuInsVO79
I. Hintergrund der Untersuchung79
1. Die Regeln zur Vollstreckbarerklärung79
a) Vollstreckbarerklärung nach der EuGVVO79
b) Folge der Verweisung80
aa) Zivil- und handelsrechtliche Entscheidungen81
bb) Insolvenzrechtliche Entscheidungen81
c) Ergebnis84
d) Gründe für die erleichterte Vollstreckbarerklärung84
2. Die Regelung der Anerkennung87
3. Die Regelung der internationalen Zuständigkeit88
a) Vergleich von EuGVVO und EuInsVO88
b) Gründe für das Fehlen von Regelungen zur internationalen Zuständigkeit90
4. Schlussfolgerung93
II. Allgemeines zum Anwendungsbereich des Art. 25 Abs. 1 EuInsVO93
1. Entscheidungen eines Gerichts93
a) Entscheidung93
b) Durch ein Gericht94
c) Keine Rechtskraft der Entscheidung95
2. Gerichtlich bestätigte Vergleiche95
III. Die von Art. 25 Abs. 1 EuInsVO erfassten Entscheidungen im Einzelnen96
1. Gründe für die Schwierigkeiten bei der Qualifikation96
a) Das Konzept der vis attractiva concursus96
b) Rechtslage in den einzelnen Mitgliedstaaten98
c) Unterschiedliches Vorverständnis in den einzelnen Mitgliedstaaten100
2. Art. 25 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 EuInsVO100
a) Entscheidungen zur Durchführung und Beendigung des Verfahrens102
aa) Eröffnungsentscheidung102
bb) Entscheidungen zur Durchführung des Verfahrens103
cc) Entscheidungen zur Beendigung des Verfahrens104
dd) Entscheidungsbefugte Stelle105
b) Gerichtlich bestätigte Vergleiche106
3. Art. 25 Abs. 1 Unterabs. 2 EuInsVO107
a) Deutung des Wortlauts108
b) Konkretisierung durch die EuInsVO110
aa) Art. 16, 25 EuInsVO110
bb) Art. 4 EuInsVO110
cc) Art. 18 Abs. 2 EuInsVO112
dd) Art. 1 Abs. 1 EuInsVO113
ee) Ergebnis114
c) Historische Auslegung114
aa) Konkursübereinkommen der Europäischen Gemeinschaft114
bb) Entscheidung des EuGH in Gourdain/Nadler118
(1) Sachverhalt119
(2) Erwägungen und Auslegung des EuGH121
(3) Weite Auslegung durch den EuGH und Gründe1