: Armin Steinbach
: Die Haftung der EG und ihrer Mitgliedsstaaten für WTO-Rechtsverletzungen aus rechtswissenschaftlicher und ökonomischer Perspektive.
: Duncker& Humblot GmbH
: 9783428527878
: Rechtsfragen der Globalisierung
: 1
: CHF 90.80
:
: Internationales Recht, Ausländisches Recht
: German
: 354
: Wasserzeichen
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: PDF
Können Unternehmen, die von durch die Welthandelsorganisation (WTO) genehmigten Strafzöllen betroffen sind, den entstandenen Schaden gegen die EG und ihre Mitgliedsstaaten einklagen? Zur Beantwortung dieser Frage unternimmt Armin Steinbach einen Vergleich europäischer nationaler Staatshaftungsvorschriften, analysiert das EG-Staatshaftungsregime auf Grundlage der Francovich-Rechtsprechung, befasst sich mit der Wesensverschiedenheit von Nichtigkeits- und Schadensersatzklage und untersucht inwiefern die Nichtbefolgung von Entscheidungen des WTO-Streitbeilegungsorgans einen geeigneten Haftungsgrund darstellt. Komplementär dient eine ökonomische Analyse dazu, die gegenwärtige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auf ihre wirtschaftliche Effizienz und Anreizwirkungen zu untersuchen. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass eine Haftung aus rechtlicher Sicht möglich und aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht wünschenswert ist.
Vorwort6
Inhaltsübersicht8
Inhaltsverzeichnis10
Abkürzungsverzeichnis18
Teil 1: Einführung22
A. Einleitung22
I. Terminologisches Vorverständnis – der Begriff der unmittelbaren Anwendbarkeit24
II. Der Europäische Verfassungsvertrag – keine inhaltlich-materiellen Abweichungen zu den relevanten Vorschriften des EGV25
B. Gang der Untersuchung25
C. Fallgruppenunterscheidung27
I. Fallgruppe A28
II. Fallgruppe B28
III. Fallgruppe C29
Teil 2: Die Haftung der Europäischen Gemeinschaft für WTO-Rechtsverletzungen nach Art. 235, 288 II EGV31
A. Einleitung31
I. Die allgemeinen Rechtsgrundsätze31
II. Die Haftung für die Verletzung internationaler Abkommen in den mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen34
1. Belgien34
2. Deutschland35
3. Frankreich38
4. Griechenland41
5. Großbritannien43
6. Italien44
7. Luxemburg46
8. Niederlande46
9. Österreich47
10. Polen48
11. Schweden49
12. Spanien50
13. Ungarn51
III. Zwischenergebnis zum Rechtsvergleich der mitgliedstaatlichen Haftungsgrundsätze52
IV. Die Entwicklung der Haftungsvoraussetzungen bei legislativem Unrecht54
B. Die Relevanz der political question doctrine bei der gerichtlichen Überprüfung von wirtschafts- und außenpolitischen Rechtsakten56
I. Verordnungen und Richtlinien des Bananen- und Rindfleischregimes als wirtschaftspolitische Entscheidungen im Sinne der Schöppenstedt-Formel57
II. Außen(handels)politische Dimension der Agrar- und Gesundheitspolitik59
III. Rechtsprechung des Gerichtshofs zum Beurteilungsspielraum der Gemeinschaftsorgane bei Schadensersatzklagen in der Außen- und Agrarpolitik63
IV. Zusammenfassung66
C. Die unmittelbare Wirkung der DSB-Entscheidung als Grundlage für die Gemeinschaftshaftung67
I. Die Rechtswidrigkeit gemeinschaftlichen Handelns und das Kriterium der Verletzung einer höherrangigen Norm67
II. Kein haftungseinschränkendes Erfordernis aus dem Kriterium der Höherrangigkeit69
III. Die Rechtswirkung von DSB-Entscheidungen in der Gemeinschaftsrechtsordnung70
1. Innergemeinschaftliche Geltung der DSB-Entscheidung72
a) Kein rechtssetzender Charakter wie bei Assoziationsratsbeschlüssen72
b) DSB-Entscheidungen als Judikate im Sinne des EWR-Gutachtens des EuGH73
2. Die unmittelbare Anwendbarkeit von DSB-Entscheidungen78
a) Die unmittelbare Anwendbarkeit von DSB-Entscheidungen in der Rechtsprechung des EuGH78
aa) Atlanta78
bb) Biret79
cc) Léon van Parys80
b) Zur Auslegung des DSU – unbedingte Konformitätsverpflichtung hinsichtlich des „Ob“ der Umsetzung der DSB-Entscheidung82
c) Keine Unbedingtheit hinsichtlich des „Wie“ der Umsetzungsverpflichtung83
d) Keine verhandlungsfreiheitsbeschränkende Wirkung der DSB-Entscheidungen85
e) Die mittelbare Anwendbarkeit des WTO-Rechts im Sinne der Nakajima-Doktrin87
aa) Die Manifestation der Implementierungsabsicht im EG-Sekundärrechtsakt88
bb) Bewertung der Rechtsprechung der Europäischen Gerichte zur Nakajima-Ausnahme90
cc) Die DSB-Entscheidung als „bestimmte, im Rahmen der WTO übernommenen Verpflichtung“94
IV. Zwischenergebnis zur Frage der unmittelbaren Wirkung von DSB-Entscheidungen und der Anwendung der Nakajima-Doktrin96
D. Herleitung einer Entbehrlichkeit des Kriteriums der unmittelbaren Wirkung für die Gemeinschaftshaftung99
I. Einleitung99
1. Die unmittelbare Anwendbarkeit des WTO-Rechts als Haftungsvoraussetzung in der Rechtsprechung der Europäischen Gerichte99
2. Der Zusammenhang zwischen Haftungsanspruch und unmittelbarer Wirkung im Schrifttum101
3. Francovich und die Abkoppelung von Haftung und unmittelbarer Wirkung103
4. Die strukturelle Konvergenz zwischen Gemeinschaftshaftung und Staatshaftung104
II. Art. 300 VII EGV als Anknüpfungspunkt für eine am effet utile orientierte Auslegung106
1. Die Verpflichtung zur Umsetzung von DSB-Entscheidungen aus Art. 300 VII EGV108
a) Der Regelungsgehalt des Art. 300 VII EGV hinsichtlich der Verbindlichkeit und unmittelbaren Wirkung völkerrechtlicher Verträge109
b) Die Verbindlichkeitsanordnung des Art. 300 VII EGV als Rechtsetzungsauftrag113
c) Die strukturelle Vergleichbarkeit der Umsetzungsverpflichtungen zwischen Art. 300 VII EGV und Art. 249 III EGV115
aa) Vergleichbare Rechtswirkung von Gemeinschaftsrichtlinie und DSB-Entscheidung115
bb) Art. 10 EGV ist keine die Umsetzungsverpflichtung konstituierende Rechtsgrundlage116
cc) Zweistufige Wirkungsstruktur von EG-Richtlinie und DSB-Entscheidung: Zielobligation und Mittelfreiheit118
d) Zusammenfassung121
2. Die Anwendung des effet utile-Gedankens auf die Umsetzungsverpflichtung aus Art. 300 VII EGV122