: Niklas Funcke-Auffermann
: Symbolische Gesetzgebung im Lichte der positiven Generalprävention. Eine Untersuchung am Beispiel des 'Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften' vom 27. Dezember 2003.
: Duncker& Humblot GmbH
: 9783428524600
: Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge
: 1
: CHF 67.90
:
: Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie
: German
: 255
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF
Am 01.04.2004 trat das 'Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften' in Kraft. Der massenmedial vermittelte Eindruck eines dramatischen Anstiegs der Sexualdelinquenz hat in der Öffentlichkeit zu geradezu panikartigen Reaktionen und zu eindringlichen Appellen an den Gesetzgeber geführt. Nicht zuletzt wegen des sogenannten politisch-publizistischen Verstärkerkreislaufs ist die Sexualstrafgesetzgebung seit 1998 von permanenter Novellierung und Verschärfung geprägt. Die Strafgesetzgebung wird zum Austragungsort symbolischer Statuskämpfe, in denen es vornehmlich um positive Selbstdarstellung und Diskreditierung des Gegners geht. Gesetzgeberische Handlungen stellen in diesem Rahmen primär auf symbolische bzw. positiv-generalpräventive Wirkungen ab und ignorieren den Rechtsgüterschutz. Der Autor leitet hieraus die Hauptthese ab, dass symbolische bzw. generalpräventive Wirkungen nur reflexive, d. h. zweitrangige, latente Folgen einer rechtsgüterschutzorientierten Normsetzung sein dürfen. Sie können keinesfalls souverän Strafschärfungen legitimieren. Im Hinblick auf die Forderung, die ursprünglichen Maßstäbe der Strafgesetzgebung - insbesondere Rechtsgüterschutz und Ultima-ratio-Grundsatz - wiederherzustellen, empfiehlt sich ein verändertes Gesetzgebungsprocedere, in dem die Wissenschaften intensiver im Sinne eines interdisziplinären Diskurses miteinbezogen werden.
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis10
Einleitung14
I. Genese des Sexualstrafrechts17
1. Geschichte der Sexualstrafrechtsreformen17
2. Geschichte des SexualdelÄndG vom 27. Dezember 200319
II. Symbolische Gesetzgebung: Ein definitorischer Annäherungsversuch22
1. Allgemeiner Sprachgebrauch22
2. Die Behandlung des Begriffs der symbolischen Gesetzgebung in der Rechtswissenschaft23
a) Realität und Praxis der Gesetzgebung im Allgemeinen23
aa) Realität des Gesetzgebungsverfahrens24
bb) Verlagerung der gesetzgeberischen Entscheidungsmacht – Das Bundestagsplenum als Bühne gesetzgeberischer Auseinandersetzungen26
cc) Das Verhältnismäßigkeitsprinzip als Mindesterfordernis strafgesetzgeberischen Handelns29
dd) Beeinflussung der Gesetzgebung durch Massenmedien und Öffentliche Meinung – Politisch-publizistischer Verstärkerkreislauf31
(1) Funktionen32
(2) Exkurs: Risikogesellschaft35
(3) Öffentliche Meinung und Verstärkerkreislauf37
(4) Politische Furchtvermarktung41
b) Der Beginn wissenschaftlichen Interesses an der Symbolik des Strafrechts44
c) Differenzierung zwischen instrumenteller und symbolischer Gesetzgebung45
aa) Auswirkungen von Angst, Sorge, Hoffnung auf das Sicherheitsgefühl – Selbstdarstellung des Gesetzgebers47
bb) Erwartungssicherheit, Bewusstseinsbildung und Bekräftigung von Normen51
cc) Arena für kämpfende Parteien52
dd) Symbolische Wirkung als latente Folge54
d) Symbolcharakter als Eigenschaft jeglichen Gesetzgebungsaktes?56
aa) Eingrenzende Definition im Sinne eines ‚mehr oder weniger‘56
bb) Geeignetheit des Sexualstrafrechts für symbolische Gesetzgebung59
cc) Formulierungsversuch einer fundierten, glaubhaften Kritik61
III. Symbolische Gesetzgebung im Lichte der Theorie der positiven Generalprävention65
1. Geschichte der Präventionstheorien66
a) Absolute Theorien66
b) Relative Theorien68
2. Die einzelnen Theorien innerhalb der Rechtsprechung70
3. Theorie der positiven Generalprävention74
a) Ursprünge der positiven Generalprävention74
b) Aussagen der Theorie der positiven Generalprävention75
c) Kompatibilität strafzwecktheoretischer Diskussionen mit Strafgesetzgebung79
aa) Exkurs: Schuldprinzip81
bb) Der rekursive, sekundäre Charakter positiver Generalprävention82
d) Das Problem der empirischen Nachweisbarkeit84
aa) Leichte Delinquenz85
bb) Schwere Delinquenz86
cc) Besonderheiten hinsichtlich der positiven Generalprävention87
e) Plädoyer für mildere Strafrahmen90
f) Kritische Beurteilung der Theorie der positiven Generalprävention91
IV. Fehlender Rechtsgüterschutz als Parameter symbolischer Gesetzgebung?95
1. Rechtsgutstheorien96
a) Genese des Rechtsgüterschutzes: Ursprünge und Entstehung der Theorien96
b) Einzelne theoretische Ansätze100
c) Gesetzgeberische Schutzpflichten106
2. Zweifelhafter Rechtsgüterschutz im Rahmen des SexualdelÄndG109
a) Das Problem der Rechtsgutsbestimmung bei den §§ 176, 176 a StGB110
aa) Exklusivität sexuellen Kindesmissbrauchs112
bb) Konsequente Lösung des Gesetzgebers116
b) Erweiterung des Rechtsgüterschutzes am Beispiel der Pornographie117
aa) Genese der Pornographietatbestände117
bb) Änderungen durch das SexualdelÄndG119
c) Rechtsgutsbestimmung bei § 176 Abs. 5, 1. Alt. StGB n. F.121
aa) Der Rosenheimer Fall121
bb) Einzelfallgesetzgebung123
cc) Fehlendes schützenswertes Rechtsgut125
d) Erweiterung des § 140 StGB127
V. Normierung moralischer Appelle: Manifestation sozialethischer Grundsätze durch symbolische Gesetzgebung130
1. Die Diskussion in der Judikative131
a) Das „Fanny-Hill-Urteil“ des Bundesgerichtshofs131
b) Die Entsc