: Tobias Reinbacher
: Die Strafbarkeit der Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke zum privaten Gebrauch nach dem Urheberrechtsgesetz.
: Duncker& Humblot GmbH
: 9783428524310
: Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge
: 1
: CHF 72.40
:
: Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie
: German
: 357
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF
Die Strafbarkeit privater Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützter Werke per CD-Brenner oder Download aus dem Internet ist wie kaum ein anderes juristisches Thema Gegenstand einer breiten öffentlichen Diskussion. Eine umfassende wissenschaftliche Abhandlung steht indes noch aus, Beiträge aus der Fachliteratur beschränken sich bislang auf das Zivilrecht. Tobias Reinbacher schließt diese Lücke mit dem vorliegenden Werk. Der Autor stellt die komplexe Problematik der Strafbarkeit und Straflosigkeit privater Kopiervorgänge umfassend dar und geht dabei insbesondere auf strafrechtliche Besonderheiten wie Vorsatz, Irrtümer und Beteiligung ein. Er vermittelt zudem in angemessenem Umfang technische Kenntnisse, welche zum Verständnis der Vervielfältigungsvorgänge unerlässlich sind. Nach den materiell-rechtlichen Ausführungen fasst Tobias Reinbacher die Rechtslage für die einzelnen Werkarten überblicksartig zusammen und ermöglicht so ein gezieltes Nachschlagen. Im Schlussteil erörtert er strafprozessuale und verfahrensrechtliche Probleme. Die Arbeit genügt höchsten fachlich dogmatischen Ansprüchen, ist aber gerade auf Grund der kurzen Rekapitulation der Ergebnisse für jede Werkart und des prozessualen Teils vorzüglich als Standardhandbuch für die anwaltliche Praxis geeignet.
Vorwort8
Inhaltsübersicht10
Inhaltsverzeichnis12
Abkürzungsverzeichnis18
Einleitung22
1. Teil: Die Strafbarkeit von Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch gemäß § 106 UrhG28
A. Der objektive Tatbestand28
I. Das urheberrechtlich geschützte Werk28
1. Das Werk im Sinne der §§ 1 ff. UrhG29
a) Begriffsbestimmung29
aa) Die persönliche Schöpfung, das Ergebnis eines menschlichen Schaffensprozesses30
bb) Der geistige Gehalt, die Botschaft des Werks32
cc) Die Ausdrucksform, das der Wahrnehmung durch andere zugängliche Werk33
dd) Die Individualität des Werks, die schöpferische Eigentümlichkeit34
Neuheit und Eigentümlichkeit, die persönliche Prägung des Werks35
Die Gestaltungshöhe, Minimalanforderungen an die Individualität des Werks, die „kleine Münze“ des Urheberrechts38
Anforderungen an die Gestaltungshöhe aus Sicht der Rechtsprechung40
Auseinandersetzung mit der die kleine Münze ablehnenden Literaturauffassung43
ee) Zusammenfassung50
b) Einzelne Werkarten und Problemfälle50
aa) Der Katalog des § 2 Abs. 1 UrhG51
bb) Sammelwerke, Datenbankwerke52
cc) Multimediawerke52
dd) Werkteile, Werktitel57
ee) Bearbeitung und Umgestaltung58
ff) Amtliche Werke, § 5 UrhG59
gg) Gesetzes- und sittenwidrige Werke59
2. Der strafrechtliche Werkbegriff im Sinne des § 106 UrhG60
a) Frage der verfassungsmäßigen Beschränkung des § 106 UrhG im Hinblick auf Analogieverbot und Bestimmtheitsgrundsatz, insbesondere bei neuen Werkarten63
b) Sammel- und Datenbankwerke66
c) Werkteile67
d) Sittenwidrige Werke68
e) Zusammenfassung69
3. Umfang des Schutzes der Werke nach dem UrhG70
a) Die zeitliche Grenze des Werkschutzes70
b) Der persönliche und der räumliche Schutzbereich des UrhG71
Die Urheberschaft am Werk72
Beschränkung auf deutsche Urheber73
Der räumliche Schutzbereich73
c) Die Ausgestaltung des urheberrechtlichen Werkschutzes74
aa) Der Inhalt des Urheberrechts, die schutzwürdigen Interessen des Urhebers und die ihm durch das UrhG gewährten Rechte74
Positive Befugnisse74
Rechtsfolgen von Verstößen, zivilrechtliche Ansprüche76
Die strafrechtliche Absicherung76
Verfassungsrechtlicher Schutz77
bb) Inhaltliche Schranken der Verwertungsrechte, insbesondere durch die §§ 44 a ff. UrhG78
cc) Vergütungsansprüche79
4. Zusammenfassung82
II. Die Vervielfältigung82
1. Begriffsbestimmung82
2. Vervielfältigung durch Herstellung von Kopiervorrichtungen, Abgrenzung zu bloßen Vorbereitungshandlungen85
3. Vervielfältigung in veränderter Form88
a) Abgrenzung zur Bearbeitung im privaten Bereich88
b) Abgrenzung zur Umgestaltung und zur freien Benutzung90
c) Zusammenfassung92
4. Teilvervielfältigungen92
5. Vervielfältigung durch Digitalisierung93
Die Digitalisierungstechnik93
Rechtliche Einordnung95
Die Komprimierung von Dateien, JPEGs, MPEGs, MP3s97
6. Vervielfältigungen unter Verwendung von Computern, vorübergehende Vervielfältigungen98
a) Das Speichern von Werken am PC99
b) Notwendige vorübergehende Zwischenspeicherungen, insbesondere das Laden eines Programms in den Arbeitsspeicher100
7. Vervielfältigungen im Internet106
a) Allgemeine Vorbemerkungen107
Das Internet107
Die Provider108
Das World Wide Web (WWW)109
Browser111
Internetpräsenzen, Websites111
Die Datenübertragung im Internet112
b) Download113
c) Upload auf eine Webseite/einen Server114
d) Routing115
e) Caching, Proxy-Server und Proxy-Caching116
Internes Caching116
Externes Caching, Proxy-Caching117
f) Browsing119
g) E-Mails119
h) Tauschbörsen im Internet, insbesondere Peer-to-Peer-Netzwerke121
Das Client-Server-Modell121
Peer-to-Peer-Netzwerke122
Tauschbörsen mit E-Mail-Versand, ICQ126
i) Streaming127
j) Verlinkung von Werken, Framing128
8. Die Zulässigkeit vorübergehender Werkspeicherungen gemäß den §§ 44 a, 69 d Abs. 1 UrhG130
9. Vervielfältigung durch Unterlassen133
10. Zusammenfassung135
III. Der Nichtberechtigte135
IV. Sonstige objektive Voraussetzungen136
B. Tatbestandsausschluss bei Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch136
I. Regelungszweck, historische Entwicklung und Bedeutung des § 53 UrhG138
1. Die Interessenlage auf dem Gebiet des Urheberrechts138
Die Urheber139
Die Allgemeinheit140
Die „Kulturindustrie“141
Der Interessenausgleich im UrhG142
Konventionsrecht, Drei-Stufen-Test143
2. Entstehung und geschichtliche Entwicklung der privaten Kopierfreiheit, historische Begründung144
a) Die ursprünglichen Regelungen in § 15 Abs. 2 LUG und § 18 Abs. 1 KUG144
b) Im Vorfeld des Erlasses des UrhG, die „Magnettonbandentscheidung“ des Bundesgerichtshofes vom 18. Mai 1955147
c) Das UrhG von 1965150
aa) Erlass des UrhG von 1965, Begründung des Gesetzgebers150
bb) Die Rechtslage nach dem UrhG von 1965152
Anwendbarkeit