: Piotr Tereszkiewicz
: Die Haftung der OHG-Gesellschafter für Gesellschaftsverbindlichkeiten im polnischen Recht.
: Duncker& Humblot GmbH
: 9783428523986
: Schriften zum Internationalen Recht
: 1
: CHF 81.20
:
: Internationales Recht, Ausländisches Recht
: German
: 267
: Wasserzeichen
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: PDF
Infolge der intensiven Entwicklung der Marktwirtschaft in Polen während der letzten beiden Jahrzehnte hat die Bedeutung der Offenen Handelsgesellschaft als Form der wirtschaftlichen Betätigung erheblich zugenommen. Piotr Tereszkiewicz untersucht zentrale Bestandteile des OHG-Rechts, und zwar Rechtscharakter, Umfang und Inhalt der Gesellschafterhaftung für die Verbindlichkeiten der OHG nach der Regelung des 2001 in Kraft getretenen Gesetzbuches der Handelsgesellschaften. Der Einstieg erfolgt über die traditionell umstrittene Frage der eigenen Rechtssubjektivität der OHG nach polnischem Recht. Die Annahme einer solchen Rechtssubjektivität erlaubt, die Haftung der OHG-Gesellschafter, parallel zur Bürgenhaftung, als ein akzessorisches Einstehenmüssen für eine fremde Schuld zu erklären. Diese These wird in einem weiteren Schritt in Übereinstimmung mit der gesetzlichen Aussage gebracht, wonach die OHG und ihre Gesellschafter dem Gesellschaftsgläubiger gegenüber als Gesamtschuldner haften. Der Autor zeigt, wie das Verhältnis von Gesamtschuld und Akzessorietät nach polnischem Zivilrecht zu verstehen ist. Anschließend untersucht er den subsidiären Charakter der Gesellschafterhaftung gegenüber der primären Gesellschaftshaftung. Schlussendlich analysiert Piotr Tereszkiewicz, wie sich Akzessorietät und Subsidiarität der Gesellschafterhaftung auf den Inhalt dieser Haftung auswirken. Der Autor untersucht bisher ungeklärte Fragen im polnischen Recht durch Heranziehung des Diskussionsstandes der deutschen, der französischen und der schweizerischen Lehre.
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Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Abkürzungsverzeichnis14
Einleitung18
Erstes Kapitel: Eine Personenhandelsgesellschaft mit persönlicher Gesellschafterhaftung im System der zivilrechtlichen Personifikation21
§ 1 Frage nach dem Wesen einer Personenhandelsgesellschaft21
A. Einleitung21
B. Ausgangspunkt – die OHG im geltenden polnischen Recht22
I. Gesetzliche Vorgaben22
II. Die herrschende Lehre zum HGG23
III. Einleitende Beurteilung24
C. Die historische Entwicklung der OHG im germanischen Rechtskreis und in Polen25
I. Einleitung25
II. Die Entwicklung der OHG in Deutschland26
1. Das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch aus dem Jahre 186126
2. Der Übergang vom ADHGB zum HGB aus dem Jahre 1897 in der Rechtsprechung und Lehre30
3. Das deutsche HGB aus dem Jahre 189735
III. Die Entwicklung der OHG in der Schweiz – Hinweis36
IV. Die Entwicklung der polnischen Gesetzgebung und Lehre zu Personengesellschaften des Handelsrechts38
1. Das polnische HGB aus dem Jahre 193338
a) Die gesetzliche Regelung38
b) Die Lehre zum HGB39
aa) Das Verständnis der Gesamthand als Sondervermögen40
bb) Die OHG als eine Quasi-juristische Person41
(1) Die OHG als eigenständiges Rechtssubjekt41
(2) Beurteilung42
cc) Die Lehre von den „unvollständigen juristischen Personen“43
(1) Die These von Wolter43
(2) Beurteilung44
2. Das HGG aus dem Jahre 200045
a) Überblick über die Gesetzesänderungen im Vergleich zum HGB45
b) Beurteilung47
3. Die Vorschrift des Art. 331 § 1 ZGB50
D. Die Rechtsnatur einer Personenhandelsgesellschaft in der modernen deutschen und französischen Lehre53
I. Die deutsche Lehre über die Personengesellschaft53
1. Einleitung53
2. Die Personifikationslehren von Fabricius und John53
a) Die OHG als eine „teilrechtsfähige Teilperson“53
b) Die OHG als eine „organisierte Rechtsperson“54
c) Beurteilung56
3. Die Personengesellschaft in der modernen Gesamthandslehre58
a) Die Gesamthandsgesellschaft in der Konzeption von Flume58
b) Beurteilung61
II. Die Personengesellschaft im französischen Recht63
1. Einleitung63
2. Die herrschende Lehre in Frankreich63
§ 2 Zwischenbilanz66
A. Die Gesamthand im HGG66
I. Ausgangsfrage66
II. Das vermögensrechtliche und personalistische Verständnis der Gesamthand69
III. Praktische Relevanz des Streits um das Wesen der Gesamthandsgesellschaft71
1. Die Folgen des Meinungsstreits für das Auftreten der OHG im Rechtsverkehr71
2. Die Folgen des Meinungsstreites für die Haftungsverfassung der OHG76
IV. Zusammenstellung der Argumente. Ergebnis79
B. Entmythologisierung der Rechtspersönlichkeit85
C. Rechtsfähigkeit als Maßstab88
D. Mitgliederhaftung und Rechtspersönlichkeit90
Zweites Kapitel: Die materiellrechtliche Konstruktion der Gesellschafterhaftung in der OHG93
§ 1 Die Quelle der Gesellschafterhaftung in der OHG93
A. Abstrakter Zustand und konkrete Verbindlichkeiten93
B. Entstehung der Gesellschafterbindung94
I. Rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten94
II. Gesetzliche Verbindlichkeiten95
§ 2 Das Verhältnis zwischen der Gesellschaftsschuld und der Haftungsverbindlichkeit der Gesellschafter in der OHG100
A. Einführung in die Problematik100
I. Allgemeines100
II. Die polnische Lehre101
III. Fremde Rechtsordnungen103
IV. Problemstellung106
B. Die Gesamtschuld und die Akzessorietät als Rechtsinstitute106
I. Einleitung106
II. Solidarität der Haftung107
1. Begriff der „Solidarität“107
2. Gesetzliches Leitbild der Solidarität nach polnischem Recht108
a) Kriterien für das Vorliegen der Solidarität – Versuche der Typisierung108
b) Eigenschaften der gesamtschuldnerischen Verbindlichkeit110
III. Akzessorietät113
IV. Das gegenseitige Verhältnis der Akzessorietät und Solidarität115
1. Allgemeines115
2. Das Rechtsinstitut der Solidarbürgschaft117
3. Stellungnahme120
C. Merkmale der Akzessorietät und der Gesamtschuld im Verhältnis zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern122
I. Einleitung122
II. Das Wahlrecht des Gesellschaftsgläubigers (Zugriffsproblem)122
III. Kumulation und Ausschluss der gleichzeitigen Gesellschafter- und Gesellschaftshaftung124
1. Erlass der Gesellschafter- und Gesellschaftshaftung124
2. Novation im Verhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschaftsgläubiger127
3. Die Lage bei der Auflösung der Gesellschaft128
IV. Die Verjährung der Gesellschafts- und Gesellschafterschuld129
1. Allgemeines129
2. Unterbrechung der Verjährung – Fallgruppen130
3. Stellungnahme134
V. Einreden der Gesellschaft und der Gesellschafter136