: Torsten Lenz
: Die Rechtsfolgensystematik im Jugendgerichtsgesetz (JGG). Eine dogmatische Strukturierung der jugendstrafrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten am Maßstab des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.
: Duncker& Humblot GmbH
: 9783428523498
: Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge
: 1
: CHF 67.90
:
: Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie
: German
: 260
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF
Torsten Lenz widmet sich einem zwar seit langem bekannten, jedoch bislang - von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen - nur punktuell behandelten Grundproblem des deutschen Jugendstrafrechts. Er geht der Frage nach, ob das Kernstück des Jugendgerichtsgesetzes - sein Sanktionsinstrumentarium - dogmatisch überzeugend und systematisch widerspruchsfrei geordnet werden kann, oder ob es einer Reform der entsprechenden gesetzlichen Regelungen bedarf, wie es sowohl von Teilen der Literatur als auch von am Gesetzgebungsprozess beteiligten Verfassungsorganen bis hin in die jüngste Vergangenheit immer wieder gefordert wird. Der Autor sieht im Verhältnismäßigkeitsgrundsatz das entscheidende Prinzip, bei dessen Berücksichtigung sich die formellen und informellen Reaktionsmöglichkeiten, die das Jugendgerichtsgesetz bereithält, nahezu von selbst in ein einheitliches Gesamtsystem fügen. Dessen Teilgebot der Geeignetheit begründet die grundlegende Weichenstellung in Richtung erzieherisch oder aber ahndend ausgerichteter Maßnahme. Sein Teilgebot der Erforderlichkeit sorgt für eine am Maßstab der Belastungsintensität ausgerichtete Reihung der Maßnahmen auf der jeweiligen Schiene, während das Teilgebot der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne schließlich die Tatschuld als Sanktionsobergrenze festlegt und zugleich Tatschuldunterschreitende Reaktionen im Jugendstrafrecht legitimiert. Unter Heranziehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatz s entwickelt Lenz eine Rangordnung, in der - nahezu - jede der gegenwärtig vorhandenen Reaktionsmöglichkeiten des Jugendgerichtsgesetzes ihren Platz findet. Diese Hierarchie bietet Staatsanwaltschaft und Gericht eine gedanklich-rationale Anleitung bei der Maßnahmenwahl und steht zugleich dem Ruf nach der Notwendigkeit eines gesetzgeberischen Tätigwerdens entgegen.
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
A. Einleitung16
B. Problemstellung19
I. Die zentrale Bedeutung des Rechtsfolgensystems im JGG19
II. Kritik wegen fehlender Vorgabe von Auswahlkriterien20
III. Die fehlende Regelungswirkung der §§ 5, 13 I, 17 II JGG als Basisnormen des Sanktionsbereichs21
IV. Auswirkungen auf die Sanktionierungspraxis22
V. Von den gegenwärtigen Reformvorschlägen konstatierter Reformbedarf im Bereich des Rechtsfolgensystems22
VI. Verfassungsrechtliche Notwendigkeit strukturierter Auswahlkriterien und die dies anstrebenden Reformkonzepte der letzten Jahre24
1. Die verfassungsrechtliche Notwendigkeit24
a) Das grundgesetzliche Bestimmtheitsgebot24
aa) Art. 103 II GG als Verankerung für das Erwachsenenstrafrecht24
bb) Inhalt des Bestimmtheitsgebots für den Rechtsfolgenbereich25
cc) Verankerung für das Jugendstrafrecht26
b) Überprüfung der Anforderungserfüllung und Konsequenzen einer etwaigen Nichterfüllung27
2. Die Reformkonzepte der letzten Jahre27
a) Das Konzept der AWO (1993)27
b) Das Konzept der 1. DVJJ-Reformkommission (1992)28
c) Das Konzept Albrechts (2002)29
d) Kritik an den Reformkonzepten30
VII. Untersuchungsgegenstand32
C. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als entscheidendes Strukturierungsprinzip34
I. Geschichtliche Entwicklung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu einem Grundsatz mit Verfassungsrang34
II. Intention und Ausgestaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes35
III. Anwendbarkeit im Bereich des Jugendstrafrechts37
1. Die Auffassung des öffentlich-rechtlichen Schrifttums37
2. Die Auffassung des straf- und jugendstrafrechtlichen Schrifttums37
a) Die Ansicht von Grunewald37
b) Die Ansicht von Schmidt38
c) Die Ansicht von Weinschenk39
d) Die Ansicht von Wolf40
e) Stellungnahme41
IV. Problematik der Bestimmung des genauen Strukturierungspotentials43
1. Einfluss des Verhältnismäßigkeitsprinzips auf die Rechtsfolgenentscheidung im Erwachsenenstrafrecht43
2. Die Unübertragbarkeit dieses Ergebnisses auf das Jugendstrafrecht45
3. Das mangelnde verfassungssystematisches Verständnis der (Jugend-)Strafrechtswissenschaft45
a) Ausprägungen46
b) Ursache46
D. Die Konsequenzen der Teilgebote des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes für das jugendstrafrechtliche Rechtsfolgensystem48
I. Der mit der Maßnahme verfolgte Zweck als zentraler Bezugspunkt der Teilgebote des Verhältnismäßigkeitsprinzips49
1. Die (hier sog.) „Theorie vom Sanktionsziel der Legalbewährung“50
2. Die (hier sog.) „Theorie vom Sanktionsziel der gesamten Formung des Menschen“50
3. Stellungnahme52
a) Die Befürchtungen der „Theorie vom Sanktionsziel der Legalbewährung“52
b) Die Vermischung von Sanktionsziel und Sanktionsmittel durch die „Theorie vom Sanktionsziel der Legalbewährung“53
c) Die Strukturierung der Argumentation der „Theorie vom Sanktionsziel der Legalbewährung“ durch Entmischung von Sanktionsziel und Sanktionsmittel53
d) Inhalt und Ausmaß des Sanktionsmittels der Wertevermittlung54
e) Versuch einer Harmonisierung der „Theorie vom Sanktionsziel der Legalbewährung“ mit der „Theorie vom Sanktionsziel der gesamten Formung des Menschen“56
4. Ergebnis58
5. Die Frage der Delegitimation des eigenständigen Jugendstrafrechts durch den Sanktionszweck „Legalbewährung“58
a) Inhaltliche Konkretisierung des „Erziehungsgedankens“59
b) Ergebnis61
II. Das Teilgebot der Geeignetheit62
1. Der Inhalt des Teilgebotes der Geeignetheit in allgemeiner Hinsicht62
2. Der Inhalt des Teilgebotes der Geeignetheit in spezifisch jugendstrafrechtlicher Hinsicht62
3. Die Zahlen zur Legalbewährung als Indikator für die Beurteilung der Sanktionsgeeignetheit63
a) Definitorische Unterschiede der einzelnen Rückfalluntersuchungen63
b) Rückfallquoten64
4. Zwischenergebnis: „Ungeeignetheit“ jugendstrafrechtlicher Sanktionen unter Berücksichtigung von „nothing works“ und Austauschbarkeitsthese65
5. Relativierung des Zwischenergebnisses durch Anlegung des generell-abstrakt ausgerichteten verfassungsrechtlichen Maßstabs65
6. Restriktion der Anforderungen des Teilgebots der „Geeignetheit“ im Bereich des Jugendstrafrechts durch Individualisierung67
a) Eingeschränkte Geeignetheit jugendstrafrechtlicher Sanktionen hinsichtlich des verfolgten Sanktionsziels „Legalbewährung“68
b) Die Individualisierung der Sanktionierung als entscheidender Ansatz zur Stärkung des Begrenzungs- und Strukturierungspotentials des Teilgebots der Geeignetheit69
7. Herausarbeitung der spezifischen Geeignetheit der verschiedenen Sanktionskategorien für bestimmte Täter bzw. „Tätertypen“73
a) „Jugendarrest“ (§§ 13 II Nr. 3, 16 JGG) als exemplarisches Zuchtmittel74
aa) „Arrestgeeignete“ und „Arrestungeeignete“74
bb) Rückfalluntersuchungen unter Verwendung der Differenzierung zwischen „Arrestgeeigneten“ und „Arrestungeeigneten“75
cc) Kritik an den Ergebnissen der Rückfalluntersuchungen und Stellungnahme76
dd) Jugendarrest als spezifisch geeignete Sanktion für den „Tätertyp“ des „Arrestgeeigneten“78
b) Die Sanktionskategorie der Zuchtmittel im Allgemeinen79
aa) Wirkungsweise80
(1) Die unterschiedlichen Verständnismöglichkeiten von „Sühne“81
(2) Zugrunde liegende Straftheorie bzw. Gesellschaftsphilosophie82
bb) Passender „Tätertyp“85
cc) Herrschendes theoretisches Grundkonzept zu Wirkungsweise und passendem Tätertyp in Schrifttum und Judikatur86
dd) Diskrepanz zwischen theoretischem Grundkonzept und praktischer Umsetzung87
ee) Folgerungen und Ergebnis87
c) Die Sanktionskategorie der Erziehungsmaßregeln89
aa) Wirkungsweise89
(1) Veranschaulichung der Wirkungsweise durch Heranziehung des von Itzel entwickelten Wirkmodells90
(2) Das Vergeltungs- bzw. Repressi