2. Ganz erstaunliche Kinder
Zweierlei Bedürfnisse!
Falls Sie es noch nicht wissen sollten, liebe Leserinnen und Leser: ein Kind hat »Regelbedürfnisse« und »Sonderbedürfnisse«!
In der mehr oder minder intakten Familie, in der das Kind mit Vater und Mutter im gemeinsamen Haushalt lebt, nimmt man den gewaltigen Unterschied zwischen diesen zweierlei Bedürfnissen ja nicht speziell wahr. Liebe Eltern investieren in die Bedürfnisse des Nachwuchses ihren letzten Groschen und fragen nicht viel, ob sie da für einen Regel- oder einen Sonderfall gezahlt haben.
Und weniger liebe Eltern entscheiden gern mit: »Nein, das brauchst du nicht!« zugunsten ihrer eigenen Bedürfnisse, ohne darauf zu achten, ob sie nun einen Regel- oder einen Sonderwunsch des Kindes abschlagen.
Wird aber eine Ehe geschieden und können sich die Eltern nicht selbst gütlich einigen, wer in welchem Ausmaß das Kind zu »finanzieren« habe, wird das Gericht mit dieser Frage befasst, und das hat dann zwischen »Regelbedürfnissen« und »Sonderbedürfnissen« fein säuberlich zu trennen, weil die Alimente eigentlich nur dazu da sind, die »Regelbedürfnisse« wie Essen, Kleidung, Schulkram, Spielzeug und kleinere Anschaffungen zu decken.
Was als »Sonderbedürfnis« gilt und wer dieses von Fall zu Fall – zu bezahlen hat, muss dann vor Gericht ausgestritten werden.
Und wie man so hört, sind die Richter da oft verschiedener Meinung. Einer hält die Kosten des Schulschikurses für ein »Sonderbedürfnis« und meint, der Vater und Alimentezahler habe dafür extra aufzukommen.
Ein anderer meint, die Mutter habe sich von den Alimenten die nötige Summe für den Schikurs zusammenzusparen.
Und dies, obwohl in beiden Fällen die