: Stefan Smid
: Neue Fragen des Insolvenzrechts Insolvenzrechtliches Symposium der Hanns-Martin Schleyer-Stiftung in Kiel 8./9. Juni 2007
: Walter de Gruyter GmbH& Co.KG
: 9783899495829
: Schriften zum deutschen, europäischen und internationalen Insolvenzrecht
: 1
: CHF 88.90
:
: Handels-, Wirtschaftsrecht
: German
: 111
: Wasserzeichen/DRM
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF

This conference volume is based on presentations held at the Hanns-Martin Schleyer-Stiftung Symposium in Kiel on the 8th and 9th of June 2007 on the topic of new issues in insolvency law. The following issues were presented: choosing your bankruptcy trustee, the protection of the creditor in an Austrian insolvency proceeding, current BGH adjudication (BGH: German Federal Supreme Court), the act of executing judgments, new developments in the field of capital replacement law, and problems in the practice of insolvency planning.


Stefan Smid, Christian-Albrechts-Universit #228;t zu Kiel.

 

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Der Gläubigerschutz imösterreichischenInsolvenzverfahren  (S. 44-45)

Der Gläubigerschutz imösterreichischen Insolvenzverfahren Hans-Georg Kantner Hans-Georg Kantner Verkürzte Abschrift eines Vortrags vom Mai 2006 bei einer Konferenz der INSOL in Warschau, Polen. Kreditschutzverband– eine Vereinigung mit langer Tradition Nur ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Concursordnung 1869 im damaligen KaisertumÖsterreich1 schlossen sich etwa 80 Geschäftsleute zusammen und gründeten eine Vereinigung zum Schutz speziell ihrer Interessen und ihrer Stellung als Gläubiger in Insolvenzverfahren. Das damals gegründete Vehikel wurde auf den Namen„Creditorenverein zum Schutz der Forderungen in Concursen“ getauft.

Die junge Vereinigung zeichnete sich durch dreierlei Betätigung aus: Als Arbeitsgruppe für alle Mitglieder bereit zu stehen und so Größeneffekte und Kostenbeteiligungen zu erreichen GenaueÜberprüfung der Schuldner und ihrer Machenschaften SorgfältigeÜberwachung von Insolvenzgerichten und den bestellten Insolvenzverwaltern Es ist allgemeine Erfahrungssache, dass Insolvenzforderungen nur wenige Cent für den ursprünglichen Gulden, Pfund oder Euro wert sind. Eine Grundregel fürösterreichische Insolvenzen besagt, dass Gläubiger keine Entlohnung für jegliche innerhalb des Verfahrens angefallene Kosten erhalten.

Somit sind nur große Kreditgeber regelmäßig in der Lage, diese Kosten auf sich zu nehmen. Und wer sind diese großen Kreditgeber? Vor allem natürlich Banken und das Finanzamt. Kleine Gläubiger und ungesicherte Warenkreditgeber hingegen könnten sich nicht angemessen an Insolvenzverfahren beteiligen, ganz zu schweigen von Fällen in entfernteren Teilen des Landes, das vormals um einiges größer war als heute. Es dauerte nicht lange und diese Vereinigung, die heute KSV 1870 (Kreditschutzverband von 1870) genannt wird, wurde zum Modell für andereähnliche Zusammenschlüsse inÖsterreich und andernorts.

Es gibt dort zwei weitere Organisatio nen mit einemähnlichen Zuständigkeitsbereich, eine für Warenkreditgeber und eine für Arbeitnehmer.Über die Jahre wurde der KSV zu einem wichtigen Dreh- und Angelpunkt für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kreditwürdigkeit (Kreditinformation) und Schuldeneintreibung. Weiterhin gelang es dem KSV, eine wichtige Rolle im Gesetzgebungsverfahren einzunehmen, so hielten es Justizministerüber die letzten 120 Jahre hinweg für angebracht, Vertreter des KSV in Arbeitsgruppen des Ministeriums einzuladen, die mit der Verbesserung der Insolvenzgesetzgebung und verwandten Angelegenheiten betraut waren.

Wer profitiert von Kreditschutz-Agenturen?

Lassen Sie uns zum Zweck dieses Vortrags den Ausdruck„associations for the protection of creditors“ (=„Verbände zum Schutz der Gläubiger“) als APC abkürzen, um Verwechslungen mit den Abkürzungen möglicher anderer respektabler Berufe zu vermeiden. Für ein besseres und vollständigeres Bild aller involvierten und betroffenen Beteiligten vergleichen Sie bitte nachstehende Grafik

Warenkreditgeber:
Sie bilden die Basis der Mitglieder von APC’s wie KSV1870, sie erwarten schnelle und verlässliche Informationen, sobald ein Unternehmen zahlungsunfähig wird, sie müssen ihre Forderungen beim Insolvenzgericht anmelden und benötigen jemanden, der ihre Interessen im gerichtlichen Umfeld vertritt. Bei etwa 20% der angemeldeten Forderungen verlangen die Insolvenzverwalter mehr Informationen oder bestreiten die Ansprüche aus rechtlichen Gründen,

APC’s lösen diese Differenzen ohne die Notwendigkeit oder das Risiko einer gesamten Rechtsstreitigkeit und sparen somit nicht nur Kosten für ihre Kunden, sondern vor allem für den Insolvenzverwalter und damit gleichsam für alle anderen Gläubiger. Warenkreditgeber habenüblicherweise gleiche Interessen, so wollen sie weiter Handel treiben. Sie sind selten gesicherte Gläubiger und deshalb ziemlich froh, gemeinschaftlich von einer APC vertreten zu werden.

Sie neigen dazu, auf die Kosteneffektivität genauso zu achten wie auf den Ausgang in finanzieller Hinsicht. Warenkreditgeber inÖsterreich haben einen hohen Grad der Beteiligung an Insolvenzverfahren durch unabhängige APC’s, an die sie bei Bedarf ihren Fall weitergeben, zu schätzen gelernt. Sie sind zudem die Vorteile gewohnt, die das Schaffen einer konstruktiven Arbeitsatmosphäre anstatt derjenigen einer streitig geführten Gerichtsverhandlung, wie es bei der Vertretung durch Anwälte der Fall sein mag, mit sich bringt.

Inhaltsverzeichnis5
Verzeichnis der Verfasser7
Grußwort9
Grußwort11
Die Auswahl des Insolvenzverwalters in der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts15
Die insolvenzgerichtliche Praxis der Auswahl des Insolvenzverwalters ein Jahr nach dem Beschluss des BVerfG33
Der Gläubigerschutz im österreichischen Insolvenzverfahren51
Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Insolvenzrecht61
Ist eine Zwangsvollstreckungshandlung eine Rechtshandlung des Schuldners im Sinne des § 133 InsO? oder „Ist der Gerichtsvollzieher Räuber oder Erpresser?“75
Neue Entwicklungen auf dem Gebiet des Eigenkapitalersatzrechts89
Workshop „Praxisprobleme des Insolvenzplans“103
Stichwortverzeichnis113