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Eva Kutajova
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Bewährungshilfe aus der Sicht jugendlicher und heranwachsender Probanden Ein Vergleich zwischen deutschen Probanden und Probanden mit Migrationshintergrund
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Diplomica Verlag GmbH
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9783836625913
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1
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CHF 27.10
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Bewährungshilfe ist eine ambulante Form der Straffälligenhilfe. Straffällige zu resozialisieren, sie dazu befähigen, ein straffreies Leben zu führen und somit den weiteren Vollzug der Freiheitsstrafe zu verhindern sind die Hauptaufgaben und -ziele der Bewährungshilfe. Dabei werden Klienten der Bewährungshilfe nicht Straffällige oder Entlassene, sondern Probanden genannt. Fokus der vorliegenden Publikation liegt auf der Klärung folgenden beiden Fragen: Wie wird die Bewährungshilfe von jugendlichen und heranwachsenden Probanden wahrgenommen? Gibt es kulturbedingte Wahrnehmungsunterschiede unter deutschen und nichtdeutschen Probanden? Zur Klärung dieser Fragen trägt vor allem die durchgeführte Befragung der jugendlichen und heranwachsenden Klientel der Bewährungshilfe in Ravensburg bei. Tragende Begriffe dieser Arbeit, wie etwa Bewährungshilfe, Bewährung an sich, Migrationshintergrund oder Resozialisierung straffällig Gewordener werden in Kapitel 2 definiert und erläutert. Kapitel 3 befasst sich mit der bisher zum Thema erschienenen, wenn auch nur in Ansätzen vergleichbaren, Fachliteratur. Die historische Entwicklung der Strafaussetzung zur Bewährung im deutschen Kulturkreis in Zeitraum vom 17. Jh. bis zur Gegenwart wird in Kapitel 4 thematisiert. Sowohl formelle, wie auch informelle Sanktionsformen des Jugendgerichtsgesetzes werden in Kapitel 5 behandelt. Ein kurzer internationaler Anriss, als auch ein etwas ausführlicherer Überblick über das System der Bewährungshilfe in Bayern und in Baden-Württemberg erfolgt in Kapitel 6. In Kapitel 7 und 8 werden dann die Aufgabenbereiche und die Klientel der Bewährungshilfe erläutert. Abschließend stellt Kapitel 9 den empirischen Teil der Untersuchung dar, in dem die Durchführung der Umfrage, die methodische Vorgehensweise und sämtliche Ergebnisse der Befragung ausgewertet und dargestellt werden. Eva Kutajová, Dipl.-Soz.Arb. Studium an der Hochschule Ravensburg-Weingarten, Fakultät Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege, Weingarten, Deutschland. Abschluss 2008 als Dipl.-Sozialarbeiter/in.
Textprobe: Kapitel 5.1, Formelle Sanktionen: Wie schon erwähnt wurde, will die deutsche Legislative das delinquente Verhalten eines Jugendlichen oder Heranwachsenden nicht wie im Sinne des Erwachsenenstrafrechts 'nur' bestrafen und dessen Schuld beglichen haben, sondern auch, und vor allem, den jungen Menschen 'neu' erziehen. Dieser Erziehungsgedanke findet sich im Aufbau der Formen des Sanktionssystems des JGG wieder. So werden freiheitsentziehende Maßnahmen, wie z. B. die unbedingte Jugendstrafe, erst dann verhängt, wenn erzieherische Maßnahmen (Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel) nicht mehr ausreichen. Formelle (auch als 'traditionell' bezeichnet) Rechtsfolgen sind: - Erziehungsmaßregeln - ParagraphParagraph 10, 12 JGG, - Zuchtmittel - ParagraphParagraph 14, 15, 16 JGG; - Jugendstrafe - ParagraphParagraph 17, 21. Erziehungsmaßregeln: Die Erziehungsmaßregeln beinhalten Regelungen, die zur mildesten Sanktion des Jugendstrafrechts gehören und die gleichzeitig auf dem Subsidiaritätsprinzip65 beruhen. Wie bereits die Bezeichnung dieser Rechtsfolge andeutet, ist das Ziel dieser Maßnahme die Erziehung durch Erteilung von Weisungen oder Anordnungen. Die in Paragraph 10 JGG aufgelisteten Weisungen sollen die Lebensführung des Jugendlichen regeln und damit seine Erziehung fördern und sichern. Diese Maßnahmen beziehen sich bspw. Auf die Aufenthaltsbestimmung und Betreuung des Jugendlichen, die Regelung des Bildungs- oder Arbeitsbereiches, die Teilnahme an einem sozialen Training oder die Wiedergutmachung des Schadens. Die Erziehungsbeistandschaft, die Heimunterbringung oder eine andere betreute Wohnform, kann vom Gericht als Hilfe zur Erziehung (Paragraph 12 JGG) i. V. m. ParagraphParagraph 30 und 34 des KJHG angeordnet werden. Ausschlaggebend für die Erziehungsmaßregeln als mildeste Sanktionsform ist die Tatsache, dass sowohl Weisungen, als auch Erziehungsbeistandschaft ambulant durchgeführt werden können. Zuchtmittel: Die Verwarnung, Auflagen und der Jugendarrest sind Sanktionen, die in den Bereich der Zuchtmittel fallen. Konzipiert wurden die Zuchtmittel als kurze Abschreckungsstrafe für junge Straftäter. Mittlerweile haben auch diese Formen der Sanktionierung einen sozialpädagogischen und erzieherischen Charakter. Die Verhängung der Zuchtmittel als Strafe soll zur vollständigen Entwicklung der Einsichtsfähigkeit und des Rechtsbewusstseins eines Jugendlichen führen. Bei einer Verwarnung wird der Jugendliche eindringlich darauf hingewiesen, welche Konsequenzen sein Vergehen haben kann. Mit Konsequenzen muss ein junger Straftäter bei Verhängung von Auflagen rechnen. Die Erfüllung der Auflagen soll zur Begleichung des entstandenen Schadens dienen. Dies kann durch eine Schadenswiedergutmachung, eine persönliche Entschuldigung, die Erbringung einer Arbeitsleistung oder durch Zahlung eines Geldbetrages erfolgen. Die härteste Maßnahme unter den Zuchtmitteln ist der Jugendarrest. Ein stationärer Freiheitsentzug kann in Form des Freizeitarrests, des Kurzarrests (4 Tage) oder des Dauerarrests (1 bis 4 Wochen) auferlegt werden. Die
Bewährungshilfe aus der Sicht jugendlicher und heranwachsender Probanden 1 Inhaltsverzeichnis 3 Abbildungsverzeichnis 5 Tabellenverzeichnis 6 Abkürzungsverzeichnis 7 1. Einführung 8 2. Begriffserläutung 10 3. Bezugsnahme auf Fachliteratur 16 3.1. Hans – Wilhelm Schünemann 16 3.2. Rolf Bieker 21 3.3. Heinz Cornel 24 4. Geschichtliche Entwicklung der Strafaussetzung zur Bewährung im deutschen Kulturkreis 25 4.1. Geschichtliche Entwicklung der Strafaussetzung vor 1953 25 4.2. Geschichtliche Entwicklung der Bewährungshilfe vor 1953 29 4.3. Entwicklung der Strafaussetzung und Bewährungshilfe nach 1953 29 5. Sanktionsformen im Jugendgerichtsgesetz 32 5.1. Formelle Sanktionen 34 5.1.1 Erziehungsmaßregeln 34 5.1.2 Zuchtmittel 35 5.1.3 Jugendstrafe 36 5.2. Informelle Sanktionen 38 6. Organisatorischer Rahmen der Bewährungshilfe 39 6.1. Bewährungshilfe in Bayern 40 6.2. Bewährungshilfe in Baden-Württemberg 41 7. Aufgabenbereiche der Bewährungshilfe 46 7.1. Gesetzliche Grundlage der Aufgaben des Bewährungshelfers 46 7.1.1 Aufgabenbereiche Hilfe und Betreuung 47 7.1.2 Aufgabenbereiche Kontrolle und Überwachung 48 7.1.3 Aufgabenbereich Führungsaufsicht 49 7.2. Doppelmandat des Bewährungshelfers 49 7.3. Methodische Grundlagen der Bewährungshilfe 50 8. Klientel der Bewährungshilfe 53 8.1. Allgemeine Daten über die Klienten der Bewährungshilfe 53 8.2. Soziodemografische Merkmale der Klientel der Bewährungshilfe 55 8.3. Gewaltbereitschaft und Delinquenz der Jugendlichen 60 8.3.1 Ansätze zur Gewaltentstehung bei jungen Migranten 61 8.3.2 Gewaltbereitschaft unter deutschen und nichtdeutschen Jugendlichen 63 9. Bewährungshilfe aus der Sicht jugendlicher und heranwachsenderProbanden 66 9.1. Ziele der Erhebung 66 9.2. Erhebungsmethodik 66 9.3. Auswertung der Befragung 68 9.3.1 Soziodemografische Merkmale der Befragten 69 9.3.2 Kultureller Hintergrund der Befragten 72 9.3.3 Straffälligkeit der Befragten 75 9.3.4 Einstellung der Befragten zur Bewährungshilfe 79 10. Fazit 89 11. Anhang 92 12. Literaturverzeichnis 98 13. Internetquellen 104