VII Normative Entwicklungsübergänge Inanspruchnahmeöffentlicher Kinderbetreuung (S. 477-480)
Making Use of Public Child Care Facilities
Lieselotte Ahnert
In historischen und kulturvergleichenden Studien wird in Ergänzung der elterlichen Fürsorge die Säuglings-, Kleinst- und Vorschulkindbetreuung als normativ im Rahmen von erweiterten Familien- und Nachbarschaftsnetzen beschrieben. In den hochindustrialisierten Ländern der Moderne hat sich dagegen eineöffentliche Kinderbetreuung durchgesetzt, die von bezahlten Betreuer/inne/n umgesetzt wird. Dabei haben diese Betreuungsangebote einen funktionellen Paradigmenwechsel durchlaufen, der sich von der Dienstleistung für erwerbstätige Eltern hin zur Lern- und Entwicklungsförderung des Kindes vollzogen hat. Insofern wird die Inanspruchnahmeöffentlicher vorschulischer Betreuung heute als normativ und in Vorbereitung auf die schulische Bildung angesehen. Im Kontrast zu den Betreuungsangeboten für Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren wird für Säuglinge und Kleinstkinder dieöffentliche Betreuung allerdings weiterhin recht kontrovers diskutiert, jedoch immer häufiger in diesem Altersabschnitt begonnen.
Rechtsgrundlagenöffentlicher Kinderbetreuung
Dieöffentliche Kinderbetreuung gehört in Deutschland kompetenzrechtlich zum Bereich deröffentlichen Fürsorge und nicht zum Schulwesen. Gemäß den Prinzipien von Subsidiarität und Föderalismus räumt das KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz als Bestandteil der Sozialgesetzgebung, SGB VIII) dabei den einzelnen Bundesländern einen Landesrechtsvorbehalt ein, der den jeweiligen Landesgesetzen ermöglicht, Leistungsumfänge, Qualitätstandards, Kontrollverfahren, Personalausstattung und Finanzierungsanteile (inkl. der Elternbeiträge eineröffentlichen Kinderbetreuung spezifisch zu regeln. Ein einklagbares (Individual-) Recht auf einen Betreuungsplatz gewährt das KJHG nur für Kinder mit Vollendung des dritten Lebensjahres, für Säuglinge und Kleinstkinder sind„Plätze nach Bedarf vorzuhalten" (§ 24 KJHG).
1Öffentliche Kinderbetreuung als Teil der Betreuungsökologie des Vorschulkindes
Der Betreuungsmodus eineröffentlichen Kindertageseinrichtung (kurz: Kita) wird in der Regel in Bildungs- und Erziehungsprogrammen dargelegt, die jedoch einheitlich vom einem aktiven kindlichen Subjekt ausgehen, das mit seiner Indivi dualität akzeptiert, in seiner Eigenentwicklung und Selbstbildung begleitet wird und eine umfassende Partizipation im pädagogischen Alltag der Kita erhalten muss. Diese Programme nehmen heute die Entwicklungserfordernisse der betreuten Kinder von Geburt an in den Blick und reflektieren damit die wesentlichen Qualitätsvorstellungenöffentlicher Betreuung.
Qualitätöffentlicher Kinderbetreuung
In der heutigen Diskussionüber die Qualitätöffentlicher Kinderbetreuung wird neben den Parametern der sog. Strukturqualität, wie Gruppengröße, Betreuungsschlüssel und Ausbildungsstand der Erzieher/innen, einem pädagogischen Alltag Bedeutung beigemessen, der als sog. Prozessqualität mithilfe von entwicklungsfördernden Erzieher/innen-Kind-Beziehungen ausgestaltet werden muss (vgl. Tietze& Viernickel, 2002). Es ist unstrittig, dass sich die Qualitätskriterienöffentlicher Betreuung entscheidend auf die Entwicklung der betreuten Kinder auswirken. Beim Vergleich der Entwicklung von Kita-Kindern mit Kindern ohneöffentliche Betreuungserfahrung muss jedoch beachtet werden, dass Kita-Kinder nicht etwa inöffentlichen Kindereinrichtungen anstatt zu Hause aufwachsen, sondern in einem geteilten Betreuungsfeld agieren, bei dem die Familie nach wie vor eine zentrale Rolle spielt. Vor diesem Hintergrund muss der Entwicklungsübergang bei Inanspruchnahme eineröffentlichen Betreuung aus den Interaktionswirkungen von familiären und außerfamiliären Betreuungseinflüsse bewertet werden (vgl. Ahnert, Rickert& Lamb, 2000, Ahnert& Lamb, 2003). |