Neuropsychologische Begutachtung
:
Wolfgang Hartje
:
Neuropsychologische Begutachtung
:
Hogrefe Verlag Göttingen
:
9783840916670
:
1
:
CHF 18.00
:
:
Klinische Fächer
:
German
:
109
:
Wasserzeichen/DRM
:
PC/MAC/eReader/Tablet
:
PDF
Die Begutachtung von Personen, die durch Unfälle oder Krankheiten eine Hirnschädigung erlitten haben, ist eine wichtige praxisrelevante Aufgabe der klinischen Neuropsychologie. Oft kann erst eine neuropsychologische Begutachtung die durch Hirnschädigungen verursachten kognitiven und psychischen Funktionsstörungen aufklären und in ihrem Ausmaß richtig erfassen. Die neuropsychologische Begutachtung trägt hierdurch wesentlich zur Sachaufklärung und Entscheidungsfindung in den Verfahren der gesetzlichen oder privaten Unfallversicherungen, der Haftpflichtversicherungen, der Versorgungsämter, der gesetzlichen Rentenversicherung oder in Streitfällen zwischen den Versicherten und den Versicherungsträgern vor Gericht bei. Die Aufgabe der Begutachtung bereitet aber den in der klinischen Neuropsychologie Tätigen immer noch Schwierigkeiten. Dies liegt vor allem daran, dass die für die Begutachtung notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten im Studium und in der praktischen Berufstätigkeit bisher meist nur beiläufig, wenn überhaupt, vermittelt werden. Der Band hilft, diese Schwierigkeiten zu überwinden.
Er ist als praxisorientierter Leitfaden konzipiert, der einerseits die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen und Grundsätze der Begutachtungstätigkeit vermittelt und andererseits die Besonderheiten der neuropsychologischen Begutachtung darlegt und Hinweise für die Lösung der damit verbundenen Probleme bietet. Das Vorgehen der Begutachtung wird durch drei unterschiedliche Fallbeispiele aus der Gutachtenpraxis des Autors in einzelnen Schritten nachvollziehbar verdeutlicht. Der Band eignet sich auch für die Vermittlung der Begutachtungsaufgabe in der klinisch-neuropsychologischen Ausbildung.
3 Untersuchung der zu begutachtenden Person
(S. 50-51)
3.1 Vorbereitung der Untersuchung
Insbesondere dann, wenn die Begutachtung auf der Grundlage einer ambulanten Untersuchung vorgenommen wird, sollte nicht auf eine sorgfältige Vorbereitung verzichtet werden. Hierzu gehört in erster Linie das Studium der Vorgeschichte anhand der Akten. In der Regel enthalten diese auch die Formulierung des Gutachtenauftrags mit den zu beachtenden Fragestellungen und Hinweisen, z.B. auf die besondere Berücksichtigung bestimmter Vorgutachten. Liegen frühere neuropsychologische Untersuchungsberichte vor, empfiehlt sich ein Auszug mit Auflistung der verwendeten Testverfahren, der bei der Auswahl der Tests für die eigene Untersuchung hilfreich ist. Je nach der Fragestellung kann es notwendig sein, möglichst die gleichen oder gut vergleichbare Untersuchungsverfahren einzusetzen oder aber das Spektrum der früher verwendeten Tests zu erweitern. Aus den Akten sind, neben dem Lebensalter, meist auch Angaben über den Bildungsweg und beruflichen Werdegang der zu begutachtenden Person ersichtlich; in einigen Fällen ergeben sich auch wichtige Hinweise für die psychodiagnostische Arbeit, beispielsweise auf Einschränkungen der sprachlichen Kommunikationsfähigkeit, der Wahrnehmungsfunktionen oder der Motorik (Visusschwäche, Gesichtsfelddefekte, Taubheit, Lähmungen, Ataxie u.a.). Alle diese Informationen sind für die Vorbereitung und Einstellung auf die Untersuchung bedeutsam. Auch die eventuell aus den Akten zu gewinnende Vorinformation über das Vorliegen bestimmter Krankheiten oder die Auftretensmöglichkeit besonderer Störungen, gleich ob diese durch das schädigende Ereignis verursacht sind oder nicht, kann in besonderen Fällen helfen, Fehler zu vermeiden.
So können z.B. kurzfristige, nicht immer augenfällige rudimentäre psychomotorische Anfälle oder Absencen insbesondere während Aufmerksamkeits- oder Gedächtnisprüfungen zu falschen Bewertungen Anlass geben, wenn sie nicht erkannt werden. In ähnlicher Weise kann eine allmählich einsetzende Unterzuckerung bei Personen mit Diabetes mellitus zu einer Verfälschung der Testergebnisse führen. Bei der Terminierung der Untersuchung sollte die Entfernung des Wohnortes des Probanden berücksichtigt werden. Bei großen Entfernungen kann ein früher Tagestermin dazu führen, dass die zu untersuchende Person sich sehr früh auf die Reise begeben muss und erschöpft zur Untersuchung erscheint. Es kann nicht erwartet werden, dass die Probanden dies von sich aus durch die Einplanung einer Übernachtung am Untersuchungsort umgehen. Die Dauer der Untersuchung sollte bei der Einladung angegeben werden, damit sich die Probanden nicht durch unpassend ge- legte andere Termine in Zeitdruck bringen und sich dann nicht mehr auf die Untersuchung konzentrieren. Da den Probanden die Anforderungen einer neuropsychologischen Untersuchung nicht immer bekannt sind, ist es ratsam, im Einladungsschreiben (s. Anhang) darauf hinzuweisen, dass auch testpsychologische Leistungsprüfungen vorgenommen werden und dass hierfür das Mitbringen einer evtl. notwendigen Lesebrille oder Hörhilfe erforderlich ist.
3.2 Durchführung der Untersuchung
Es ist eigentlich selbstverständlich, dass der Untersucher der zu begutachtenden Person unvoreingenommen begegnet. In dieser Haltung darf sich der Gutachter auch nicht durch Informationen aus dem Aktenstudium beeinflussen lassen, z.B. durch eventuelle Vermutungen früherer Gutachter über das Bestehen von Aggravations- oder Simulationstendenzen oder durch Informationen über versicherungsrechtliche Hintergründe, wie die Höhe einer zu erwartenden Entschädigung und dergleichen. Nicht selten wird der Gutachter mit einer misstrauischen oder offen ablehnenden Haltung des Probanden konfrontiert, insbesondere wenn das Gutachten im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu erstatten ist. In der Regel gelingt es, durch ein bewusst neutrales Verhalten und ein aufgeschlossenes sachliches Gespräch eine Atmosphäre des gegenseitigen Respekts zu schaffen, die die beste Grundlage für eine informative Exploration und Kooperationsbereitschaft bei der Durchführung der psychodiagnostischen Tests bildet.
3.2.1 Anamnese und Exploration
Als Anamnese wird die gesamte Aufnahme der subjektiven Angaben der untersuchten Person durch ein exploratives Gespräch bezeichnet; der Unterscheidung zwischen Anamnese i.S. der Erfragung der allgemeinen Lebensgeschichte und Exploration i.S. der Befragung zur Krankheitsgeschichte und den aktuellen Beschwerden wird hier nicht gefolgt. Es ist empfehlenswert (Suchenwirth, 1996; Suchenwirth, 2000), die Anamnese nach den Gesichtspunkten der Familien-Vorgeschichte, der sozialen Vorgeschichte und der gesundheitlichen Vorgeschichte zu gliedern (letztere mit Unterscheidung zwischen allgemeiner und spezieller gesundheitlicher Vorgeschichte).
Inhaltsverzeichnis
6
Vorwort
8
1 Rechtliche Rahmenbedingungen und Aufgabenbereiche
9
1.1 Finalitätsbezogene Gutachten
15
1.1.1 Gesetzliche Rentenversicherung
15
1.1.2 Behinderung nach dem Schwerbehindertengesetz
18
1.1.3 Private Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherung
20
1.1.4 Geschäftsunfähigkeit, Testierfähigkeit, Betreuungsrecht, Schuldunfähigkeit
20
1.1.5 Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges
23
1.1.5.1 Begutachtung für die Straßenverkehrsbehörde
23
1.1.5.2 Beurteilung der Fahreignung in Klinik und Praxis
25
1.2 Kausalitätsbezogene Gutachten
29
1.2.1 Gesetzliche Unfallversicherung
29
1.2.2 Soziale Entschädigung auf der Grundlage des Versorgungsrechts
38
1.2.3 Private Unfallversicherung
39
1.2.4 Haftpflichtversicherung
41
2 Probleme der neuropsychologischen Begutachtung
42
2.1 Besonderheiten des Begutachtungsgegenstandes
42
2.1.1 Variationsbreite der zu beurteilenden Funktionen
43
2.1.2 Subjektive Beeinflussbarkeit des Beobachtungsgegenstandes
44
2.1.3 Tatsachenfeststellung und Beurteilung des ursächlichen Zusammenhangs
46
2.1.4 Relevanz der testpsychologischen Untersuchungen
47
2.2 Rahmenbedingungen der Gutachtenanforderung
49
2.2.1 Verzögerte Begutachtung
49
2.2.2 Fehlen von Basisinformationen
50
3 Untersuchung der zu begutachtenden Person
51
3.1 Vorbereitung der Untersuchung
51
3.2 Durchführung der Untersuchung
52
3.2.1 Anamnese und Exploration
52
3.2.2 Testpsychologische Untersuchung
55
3.2.3 Abschließendes Gespräch
60
4 Erstellung des schriftlichen Gutachtens
61
4.1 Formaler und inhaltlicher Aufbau
61
4.1.1 Strukturierung des Gutachtens
61
4.1.2 Darstellung der Inhalte
61
4.2 Gutachtliche Bewertung der Untersuchungsbefunde
64
4.2.1 Bewertung der Einzelbefunde und zusammenfassende Beurteilung
64
4.2.2 Vergleich mit Vorbefunden
65
4.2.3 Beurteilung des kausalen Zusammenhangs
66
4.3 Beantwortung der Fragestellung
67
5 Fallbeispiele
67
5.1 Fallbeispiel: Haftpflichtversicherung
68
5.2 Fallbeispiel: Private Unfallversicherung
79
5.3 Fallbeispiel: Gesetzliche Unfallversicherung
83
6 Vergütung der Begutachtung
97
7 Weiterführende Literatur
99
8 Literatur
99
9 Anhang
103
Glossar
105