: Andreas Warnke, Uwe Hemminger, Ellen Roth
: Legasthenie Leitfaden für die Praxis
: Hogrefe Verlag Göttingen
: 9783840914973
: 1
: CHF 16.20
:
: Angewandte Psychologie
: German
: 132
: Wasserzeichen/DRM
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF

Was ist Legasthenie? Wie kann man Legasthenie erkennen? Welche Erklärungsansätze gibt es? Wie kann man Legasthenie behandeln?

Dieser Leitfaden bietet praxisorientierte Hinweise zur Diagnostik, Erklärung, Prävention und Behandlung der Legasthenie, der umschriebenen Lese- und Rechtschreibstörung. Darüber hinaus geht das Buch auf mögliche Begleitstörungen der Legasthenie ein. Es liefert eineÜbersicht zu den Legasthenie-Erlassen einzelner Bundesländer und behandelt Fragen der Finanzierung durch die Krankenkassen und durch die Eingliederungshilfe.

Die Verfahren für die Begutachtung zum schulischen Nachteilsausgleich sowie zur Eingliederungshilfe werden beschrieben.Übersichten zu diagnostischen Tests und Ansätzen für Prävention und Therapie bieten eine wertvolle Orientierungshilfe.

Eltern von betroffenen Kindern und Jugendlichen erhalten Hinweise zu Möglichkeiten der Unterstützung bei Hausaufgaben, zu sozialrechtlichen und schulischen Hilfen sowie zu therapeutischen Möglichkeiten.Übers chten zu hilfreichen Materialien, Therapieprogrammen und themenbezogener Literatur vervollständigen diesen im deutschen Sprachraum einmaligen Leitfaden. 

6 Schulrechtliche Regelungen und Begutachtung–„Legasthenie-Erlasse" (S. 73-74)

Für die Bundesrepublik gilt länderübergreifend die Empfehlung der Kultusministerkonferenz vom 20. 04. 1978. Die meisten Bundesländer haben daraus kultusministerielle Verordnungen zur Förderung von Kindern mit Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens, Schreibens und Rechnens abgeleitet.

Die in den einzelnen Bundesländern aktuell geltenden Richtlinien („Legasthenieerlasse") sind von den Schul- bzw. Kultusministerien der einzelnen Länder und auchüber den Bundesverband Legasthenie (Königstr. 32, 30175 Hannover, Tel. 05 11 / 31 87 38, Fax. 05 11 / 31 87 39, homepage: www.legasthenie.net) bzw. seine Orts- und Landesverbände zu erfahren.

Die Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben gegenwärtig keine spezifischen Erlasse. In den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in Freiburg und Karlsruhe gibt es für Kinder mit extremer Lese-Rechtschreibstörung sog.„LRS-Klassen". In Hamburg hat der Senat Empfehlungen für die Schulen herausgegeben mit dem Ziel, dass allen Grundschulkindern, die in Lese- und Rechtschreibverfahren nichtüber einen Prozentrang von 5 hinauskommen, schulischen Fördermaßnahmen zugeführt werden.

Die„Legasthenieerlasse" (Verordnungen oder Bekanntmachungen) der einzelnen Bundesländer sehen vor, dass bei„anerkannter Legasthenie" Dikate nicht benotet werden, wenn die Note schlechter als ausreichend ist und Rechtschreibfehler nicht nachteilig in die Notenbewertung einbezogen werden, wenn die Rechtschreibung selbst nicht Prüfungsgegenstand ist.

Die Lese-Rechtschreibstörung darf kein ausschließlicher Grund für eine Nichtversetzung sein und auch nicht denÜbergang in eine weiterführende Schule verhindern. Zur innerschulischen Hilfe werden Förderkurse vorgeschlagen. Lehrerfortbildungen sind dazu eingerichtet. In Mecklenburg-Vorpommern wurde ein spezifi- sches Weiterbildungs-Curriculum für Lehrer, die sich für die pädagogische Betreuung von Kindern mit Lese-Rechtschreibstörung besonders qualifizieren, entwickelt (Kultusministerium Mecklenburg-Vorpommern, 1998). Ein„Ländervergleich" hinsichtlich des Legasthenieerlasses lässt folgende zusammenfassende Feststellung zu.

6.1 Hessen: Richtlinien zur Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechtschreiben

Feststellung

Der Klassenlehrer oder Fachlehrer für Deutsch ist in der Grundstufe für die Feststellung besonderer Lese- und/oder Rechtschreibschwierigkeiten verantwortlich. Gezielte Untersuchungen sind– falls der Klassenlehrer oder Fachlehrer nicht dazu in Lage ist– von fachkundigen Lehrern (Förderkurslehrer, Sonderschullehrer), ggf. von den Schulpsychologen und/oder Schularzt durchzuführen. In besonderen Fällen kann den Erziehungsberechtigten empfohlen werden, ohrenärztliche, augenärztliche und andere fachärztliche Spezialuntersuchungen durchführen zu lassen.

Ausgenommen sind:

– Schüler, bei denen eine umfassende Lernbehinderung oder eine geistige Behinderung vorliegt.

– Schüler, deren besondere Sinnes-, Sprach- oder Körperbehinderung einen hinreichenden Schriftspracherwerb erschwert.

– Schüler anderer Muttersprache, deren Schwierigkeiten aus zu geringer Kenntnis der deutschen Sprache herrühren.

Leistungsbewertung

Keine Leistungsbewertung erfolgt bis zur Jahrgangsstufe 10. Schriftliche Arbeiten zur Festigung der Rechtschreibsicherheit (z. B. Diktate) werden nicht benotet. Es sei denn, der Schüler hat eine mindestens mit der Note„ausreichend" zu bewertende Leistung erbracht. Bei anderen schriftlichen Arbeiten werden die Fehler der Rechtschreibung nicht mitbewertet. Dies gilt auch für die Fremdsprachen.

Die Zeugnisnoten im Fach Deutsch und in den Fremdsprachen enthalten keine Bewertung von Leistungen im Lesen und/oder Rechtschreiben. Eine entsprechende verbale Aussage erfolgt im Zeugnis unter„Bemerkungen". Besondere Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechtschreiben sind allein kein hinreichender Grund für eine Nichtversetzung, die Einweisung in eine Sonderschule oder die Verweigerung desÜbergangs in eine weiterführende Schule. Abgangs- und Abschlusszeugnis werden nach den für alle Schüler geltenden Bestimmungen erteilt.

Inhaltsverzeichnis5
Vorwort9
Einleitung12
1 Was ist Legasthenie?14
1.1 Definition14
1.2 Wie zeigt sich die Legasthenie?19
1.2.1 Die Zeichen der Lesestörung19
1.2.2 Die Zeichen der Rechtschreibstörung20
1.2.3 Zusätzliche Schwierigkeiten26
2 Ursachen der Legasthenie - wie können wir die Lese-Rechtschreibstörung erklären?30
2.1 Besonderheiten der visuellen Informationsverarbeitung bei Legasthenie31
2.1.1 Besonderheiten des Sehvermögens31
2.1.2 Neurobiologische Befunde31
2.2 Besonderheiten akustischer und sprachlicher Informationsverarbeitung33
2.2.1 Die normalen33
2.2.1 Die normalen33
3333
2.2.2 Sprachliche Besonderheiten bei Legasthenie33
2.2.3 Neurobiologische Befunde34
2.3 Die Bedeutung der Vererbung36
3 Wie wird die Lese-Rechtschreibstörung festgestellt (Diagnose)?38
3.1 Die Kriterien für die Diagnose38
3.1 Die Kriterien für die Diagnose38
3.1 Die Kriterien für die Diagnose38
3.1 Die Kriterien für die Diagnose38
3938
3.2 Die Entwicklungsgeschichte: Anamnese und Exploration40
3.3 Überpr fung der Begabungsvoraussetzungen: das Intelligenzniveau ( Achse III)43
3.4 Überprüfung der Rechtschreibfertigkeit (Achse II)44
3.5 Überprüfung der Lesefertigkeit (Achse II)49
3.6 Überprüfung von allgemeinen Lernvoraussetzungen (Achse II)52
3.6.1 Untersuchung der Sprachentwicklung52
3.6.2 Einschätzung der motorischen Entwicklung53
3.6.3 Überprüfung von Aufmerksamkeit und Impulsivität53
3.6.4 Überprüfung der Rechenfertigkeit53
3.7 Die Einschätzung der psychischen Entwicklung ( Achse I)56
3.8 Körperliche Untersuchung (Achse IV)57
3.9 Differentialdiagnostik58
3.10 Die Diagnose - wann ist eine Lese-Rechtschreibschwierigkeit eine58
3.10 Die Diagnose - wann ist eine Lese-Rechtschreibschwierigkeit eine58
5958
4 Die Leistung der Krankenkassen65
5 Das Begutachtungsverfahren zu