: Rocco Jula
: Der GmbH-Geschäftsführer Rechte und Pflichten, Anstellung, Vergütung und Versorgung, Haftung und Strafbarkeit
: Springer-Verlag
: 9783540711315
: 2
: CHF 48.80
:
: Handels-, Wirtschaftsrecht
: German
: 436
: Wasserzeichen/DRM
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF

Geschäftsführe sind leitende Manager mit einer Vielzahl von Pflichten. Damit sie diese korrekt erfüllen, sollten sie die juristischen Gegebenheiten kennen und z.B. haftungsrechtliche Risiken erkennen und minimieren. Der vorliegende Band schnürt ein Paket der wichtigsten Aufgaben: rechtliche Grundlagen, Rechte und Pflichten. Zusätzlich ist nachzulesen, welche zahlreichen Gestaltungsinstrumente zur Verfügung stehen. In Teil 2: der persönliche Status des Geschäftsführers. Detailliert in Teil 3: haftungs- und strafrechtliche Bedingungen, mögliche Folgen. Neu in der 2. Auflage: GmbH-Reform nach dem sog. MoMiG, aktuelle Rechtsprechung.

2. Teil Der persönliche Status des GmbH-Geschäftsführers (S. 158-159)

A. Einführung

Der persönliche Status des Geschäftsführers ist von seiner gesellschaftsrechtlichen Stellung als leitendes Organ der GmbH abzugrenzen. Wie bereits dargelegt, ist der Geschäftsführer kraft seiner Bestellung durch die Gesellschafterversammlung Organ der GmbH. Die organschaftlichen Rechte und Pflichten bestimmen sich nach dem Gesellschaftsrecht, insbesondere nach dem GmbHGesetz, der Satzung sowie den ergänzenden Gesellschafterbeschlüssen. Hiervon scharf zu trennen ist das Anstellungsverhältnis, das neben dieser organschaftlichen Beziehung besteht. Das Anstellungsverhältnis regelt den persönlichen Status des Geschäftsführers. Der Anstellungsvertrag legt die dienstvertraglichen Rechte und Pflichten des Geschäftsführers fest. Aus ihm ergeben sich z.B. der Umfang der Arbeitszeit, die Frage der Vergütungsfortzahlung im Krankheitsfall, der Urlaubsanspruch sowie weitere Ansprüche und Pflichten der Vertragsparteien. Ein Anstellungsvertrag ist allerdings nicht zwingend erforderlich. Der Geschäftsführer kann seine Position auch wirksam ausüben, obwohl er überhaupt keinen Anstellungsvertrag mit der Gesellschaft oder einem Dritten abgeschlossen hat.

Beispiel: „Kostenlose Dienste"

G ist als Steuerberater freiberuflich tätig. Er gründet eine Unternehmensberatungs- GmbH, um seine Mandanten künftig auch in diesem Geschäftsfeld betreuen zu können. Zum Geschäftsführer dieser GmbH bestellt sich der Alleingesellschafter G persönlich. Ein Anstellungsvertrag wird nicht geschlossen, da die Unternehmensberatungs-GmbH noch keine Umsätze tätigt und daher auch keine nennenswerten Dienstleistungen durch einen Geschäftsführer erbracht werden müssen. Nach sechs Monaten schließlich gelingt es G, den ersten Kunden für die Unternehmensberatungs-GmbH zu gewinnen. Da G nunmehr mit festen Umsätzen rechnen kann, schließt er jetzt für die GmbH mit sich selbst einen Anstellungsvertrag ab. Bis zu diesem Zeitpunkt re- gelt sich das Verhältnis nach den Vorschriften des Auftragsrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 664 - 670 BGB). Nunmehr bestimmt sich das Rechtsverhältnis nach dem Anstellungsvertrag, der grundsätzlich als Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB einzuordnen ist.


Auch bei karitativen oder gemeinnützigen Gesellschaften kann aufgrund der ehrenamtlichen Ausübung des Geschäftsführeramts ein ausdrücklicher Anstellungsvertrag fehlen. In der Regel wird jedoch ein entsprechender Vertrag zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer geschlossen. Ein Anstellungsvertrag ist ein Dienstverhältnis im Sinne des § 611 BGB. Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet bei den Dienstverträgen zwischen den sog. freien Dienstverträgen und den Arbeitsverträgen. Beim freien Dienstvertrag, der z.B. mit einem freien Mitarbeiter, einem Rechtsanwalt oder einem Arzt besteht, darf derjenige, der die Dienste erbringt, die Einzelheiten, insbesondere die Zeit, den Ort und die Art der Ausübung im Wesentlichen frei bestimmen. Das Arbeitsverhältnis wird hingegen durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers charakterisiert. Aufgrund dieses Direktionsrechts unterliegt der Arbeitnehmer hinsichtlich der konkreten Ausübung seiner Tätigkeit in allen Einzelheiten den Weisungen des Arbeitgebers. Dieser bestimmt Zeit, Dauer, Ort und Art der von dem Arbeitnehmer zu erbringenden Dienstleistung. Das Direktionsrecht muss sich freilich im Rahmen des Arbeitsvertrags halten.

Der mit dem Geschäftsführer abgeschlossene Vertrag wird von der herrschenden Ansicht nicht als Arbeitsvertrag, sondern als freies Dienstverhältnis eingeordnet. Der BGH ist traditionell der Auffassung, dass sich die Organstellung als Leitungsorgan und eine gleichzeitige Arbeitnehmerstellung ausschließen248. Das BAG hingegen bejaht im Einzelfall einen Arbeitnehmerstatus des Geschäftsführers, wenn eine entsprechende persönliche Abhängigkeit vorliegt. Die Beurteilung erfolgt nach den allgemeinen Kriterien zur Abgrenzung vom freien Dienstverhältnis249. So könne es nach Ansicht des BAG durchaus sein, dass ein Geschäftsführer ein Arbeitnehmer ist, weil er die vertraglich geschuldete Leistung im Rahmen einer von der GmbH bestimmten Arbeitsorganisation erbringt.
Vorwort5
Inhaltsübersicht6
Inhaltsverzeichnis9
Abkürzungsverzeichnis19
Verzeichnis der abgekürzt verwendeten Literatur21
1. Teil Der organschaftliche Status des GmbH- Geschäftsführers22
A. Einleitung22
Der Geschäftsführer23
B. Persönliche Voraussetzungen24
I. Voraussetzungen des § 6 II GmbHG24
II. Rechtsfolgen29
III. Der ausländische Geschäftsführer30
C. Bestellung des Geschäftsführers32
I. Überblick32
II. Anordnungen im Gesellschaftsvertrag33
III. „Ordentliche“ Bestellung des Geschäftsführers34
IV. Bestellung eines Notgeschäftsführers38
D. Kernaufgabe: Leitung des Unternehmens41
I. Überblick41
II. Die Geschäftsführung43
III. Die Vertretung der Gesellschaft54
IV. Zurechnung74
E. Gesellschaftsrechtliche Aufgaben und Pflichten88
I. Der Geschäftsführer als „Hüter des Kapitals“88
II. Organisatorische Aufgaben des Geschäftsführers102
III. Treuepflicht, insbesondere das Wettbewerbsverbot121
F. Beendigung der Geschäftsführerstellung138
I. Abberufung des Geschäftsführers138
II. Amtsniederlegung150
III. Sonstige Beendigungsgründe154
G. Buchführung, Rechnungslegung und Steuern155
I. Pflichten aus dem Rechnungswesen155
II. Pflichten aus dem Steuerrecht160
H. Pflichten aus dem Arbeits- und Sozialversicherungsrecht161
J. Aufgaben bei der Gründung163
I. Überblick163
II. Anmeldung beim Handelsregister165
K. Aufgaben in der Krise170
I. Erkennen und Bewältigen der Krise170
II. Einberufung der Gesellschafterversammlung172
III. Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrags172
2. Teil Der persönliche Status des GmbH- Geschäftsführers180
A. Einführung180
B. Sonderfall: Drittanstellung182
C. Anwendung des Arbeitsrechts183
I. Ausdrückliche Regelungen183
II. Ausgestaltung der Position des Geschäftsführers184
III. Betriebliche Übung186
IV. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz187
V. Drittanstellung und das ruhende Arbeitsverhältnis189
D. Sozialversicherungspflicht193
I. Übersicht193
II. Fremdgeschäftsführer194
III. Gesellschafter-Geschäftsführer194
IV. Einzelne Versicherungszweige196
V. Erstattung von Beiträgen198
E. Abschluss und Änderung des Anstellungsvertrags198
I. Parteien des Anstellungsvertrags198
II. Zuständigkeit für den Abschluss und die Änderung des Anstellungsvertrags202
III. Befristung und Koppelung des Anstellungsvertrags204
IV. Form des Anstellungsvertrags207
V. Fehlerhafter Anstellungsvertrag207
F. Rechte und Pflichten aus dem Anstellungsvertrag209
I. Motivation des Geschäftsführers209
II. Recht auf Vergütung210
III. Urlaub223
IV. Krankheit223
G. Versorgung und soziale Absicherung224
I. Überblick224
II. Gesetzliche Rentenversicherung225
III. Private Vorsorge226
IV. Betriebliche Altersversorgung227
H.