: Christoph Stein, Peter Itzel, Karin Schwall
: Praxishandbuch des Amts- und Staatshaftungsrechts
: Springer-Verlag
: 9783540266839
: 1
: CHF 62.10
:
: Öffentliches Recht, Verwaltungs-, Verfassungsprozessrecht
: German
: 471
: Wasserzeichen/DRM
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF

Bei dem Praxishandbuch des Amts- und Staatshaftungsrechts handelt es sich um eine verständliche, umfassende und systematische Darstellung aller relevanten Anspruchsgrundlagen und Problemfelder bei schädigendem Verhalten der öffentlichen Hand (Bund, Länder und Gemeinden mit allen Untergliederungen). Das Buch behandelt Ansprüche sowohl aus Amts- und Staatshaftung wie auch aus Enteignung, Aufopferung; auch sonstige Ersatz- und Ausgleichsansprüche werden erläutert. Das Praxishandbuch orientiert sich vorwiegend an der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung, stellt die Anspruchskonkurrenzen bei Haftung der öffentlichen Hand dar und gibt auch Hinweise entsprechender Regelungen in Europa und in anderen Ländern. Es werden weiterhin Fehlerquellen und die Besonderheiten des Amtshaftungsprozesses anhand von Beispielen veranschaulicht.

B. Weitere wichtige Fallgruppen (alphabetisch geordnet) (S. 373)

Amtshaftungsrecht istüberwiegend Fallrecht. Dementsprechend werden weitere für das Verwaltungshandeln, die anwaltliche Beratungspraxis und die Rechtsprechung wichtige Fallgruppen nachfolgend dargestellt, wobei lediglich die jeweiligen Hauptproblembereiche erläutert werden.

I. Altlasten
Verantwortlich für so genannte Altlasten ist zunächst einmal der eigentliche Verursacher (Störer). Zur Verantwortlichkeit der (bau-) planenden staatlichen und kommunalen Behörden s.o. Rn. 571 ff., wobei nochmals hervorzuheben ist, dass für das Entstehen einer Amtspflicht hinsichtlichüberplanter Altlasten stets Voraussetzung ist, dass die handelnden Amtsträger Kenntnis von tatsächlichen Anhaltspunkten für das Vorliegen einer derartigen Belastung (mit Deponiegut, Abfällen, Chemikalien, Bergwerksstollen usw.) desüberplanten Bereichs hatten oder sich hätten verschaffen können.

Für die Praxis bedeutet dies, dass in allen Stadien der Bauleitplanung, des Baugenehmigungsverfahrens und der Bodenordnung stets Vorbelastungen (Altlasten) durch abgeschlossene oder bestehende Nutzungen der Grundstücke aber auch Beeinflussungen durch natürliche Gegebenheiten mit zu berücksichtigen, aufzuklären und in den Entscheidungsvorgang mit einzustellen sind.

Beispiele:
BGHZ 123, 363 ff.– Chemiefabrik, Gaswerk–

Hat die Gemeinde Kenntnis davon, dass im Plangebiet (auch Jahrzehnte zuvor) eine Chemiefabrik und ein Gaswerk betrieben wurden, hat sie die Pflicht, sichüber das Schadstoffrisiko zu vergewissern (bis hin zu Bodenuntersuchungen).– BGHZ 142, 259 ff.– Einstürzen von stillgelegten Bergwerksstollen (Tagesbrüche)–

In konsequenter Erweiterung der„Altlastenrechtsprechung" ist Ersatz für Schäden zu leisten, die auf die erkannte oder erkennbareÜberplanung von bergschadengefährdeten Bereichen (unterirdischer Braunkohleabbau, mangelhafte Verfüllung, Absicherung der unterirdischen Stollen und Hohlräume, massive Einsturzgefahr mit Einsturztrichtern bis zur Erdoberfläche) zurückzuführen sind. Auch hier besteht eine akute Gefahr für Leben und Gesundheit, so dass die im Plangebiet arbeitenden und wohnenden Menschen in jedem Fall„geschützte Dritte" sind.

Geschützt sind in erster Linie die Grundstückseigentümer und Inhaber dinglicher Rechte, jedoch ist eine starke Ausweitungstendenz ersichtlich und deren Notwendigkeit auch evident (Grundstückserwerber, Mieter, Arbeitnehmer). Geschützte Rechtsgüter sind vom Ausgangspunkt her Leib, Leben und Gesundheit der gebietsbezogenen Wohn- und Arbeitsbevölkerung.

Nicht geschützt werden nur mittelbar Betroffene, die mit dem jeweils betroffenen Grundstück nicht unmittelbaren Kontakt haben (z.B. Kreditgeber), deren Interessen allenfalls mittelbar (geringerer Verkaufswert eines nicht verseuchten Grundstücks in nur teilweise kontaminiertem Gebiet u.a.) berührt werden oder dieüberhaupt nicht bauwillig sind. Zu weiteren Einzelheiten der Haftung, auch zur Beschränkungüber Schutzzwecküberlegungen s. o. Rn. 572 f..

II. Aufsichtsbehörden (Anlagen-, Wirtschafts-, Banken-, Bauaufsicht usw.)
Staatliche Aufsichtüber gefährliche Betriebe und Anlagen (Seilbahnen, Kernkraftwerke, Flugzeuge, Kraftfahrzeuge usw.) diente ursprünglicher Ansicht nach nur demöffentlichen Interesse, ein Drittschutz der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen staatlicher (und kommunaler) Aufsicht (Gesetzesnormen, Amtspflichten) wurde früher durchweg abgelehnt. Heute wird dieser Problembereich„Staatlicher Aufsicht" differenzierter gesehen, was jedoch die Berechenbarkeit des„Drittschutzes" und damit auch der von gerichtlichen Entscheidungen relativiert.

Herausgebildet hat sich eine schwerüberschaubare Kasuistik, klare Linien fehlen. Als Tendenz kann wohl formuliert werden, dass staatliche Aufsicht nicht nur demöffentlichen Interesse dient sondern auch privaten Rechtsgütern Schutz bieten soll (Ausweitung des Drittschutzes), wobei je nach Norm und Sachgebiet der Schutzbereich (eng) zu bestimmen ist (Einengungstendenz, Restriktion).

Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Abkürzungsverzeichnis22
1. Teil Grundlagen der Amts- und Staatshaftung27
A. Amtshaftung29
I. Historische Grundlagen29
II. Heutige Rechtslage und Normenstruktur31
III. Die Wahrnehmung eines öffentlichen Amtes37
IV. Die Amtspflicht und ihre Verletzung48
V. Die haftende Körperschaft (Passivlegitimation)89
VI. Das Verschulden93
VII. Kausalität und Schaden105
VIII. Einschränkung der Amtshaftung114
IX. Verjährung des Amtshaftungsanspruchs135
X. Der Rückgriff gegen den Amtswalter142
XI. Die Darlegungs- und Beweislast im Amtshaftungstatbestand144
B. Eingriffe in das Eigentum und in sonstige Rechtspositionen159
I. Entschädigung für Beeinträchtigungen des Eigentums159
II. Entschädigung für Eingriffe in nichtvermögenswerte Rechte – Aufopferungsanspruch –194
III. Gesetzliche Konkretisierungen der allgemeinen Enteignungsund Aufopferungsentschädigung und abzugrenzende Ansprüche (Auswahl)198
C. Weitere Anspruchsgrundlagen209
I. Folgenbeseitigungsanspruch209
II. Ansprüche aus öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnissen216
III. Plangewährleistungsansprüche224
IV. Ansprüche aus Gefährdungshaftung226
V. Nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche227
2. Teil Fallgruppen der Amts- und Staatshaftung237
A. Hauptfallgruppen der Amts- und Staatshaftung239
I. Verkehrssicherungspflicht239
II. Straßenverkehrssicherungspflicht, Straßenbaulast, Straßenverkehrsregelungspflicht, Straßenreinigung267
III. Amtshaftung im Bau- und Planungswesen – Bauleitplanung, \Baugenehmigungen und Auskünfte300
IV. Arzt- und Amtshaftung, Gesundheitswesen319