Von Rom nach Amsterdam Die Metamorphosen des Geschlechts in der Europäischen Union
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Theresa Wobbe, Ingrid Biermann
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Von Rom nach Amsterdam Die Metamorphosen des Geschlechts in der Europäischen Union
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VS Verlag für Sozialwissenschaften (GWV)
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9783531914442
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1
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CHF 29.50
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Soziologie
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German
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212
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Wasserzeichen/DRM
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PC/MAC/eReader/Tablet
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PDF
Als am 25. März 1957 die 'Europäische Wirtschaftsgemeinschaft' (EWG) gegründet wurde, verpflichteten sich die Mitgliedstaaten auf das Prinzip der Lohngleichheit für Frauen und Männer. In diesem Buch wird gezeigt, wie diese Vorgabe trotz der geschlechterpolitischen Stille der Nachkriegszeit verankert werden konnte und auf dem Weg von Rom nach Amsterdam verschiedene Metamorphosen erfahren hat. In einer institutionalistischen Sicht wird herausgearbeitet, dass die supranationale Gleichheitsidee in einem System, das selbst ständig im Wachstum begriffen ist, ebenfalls wächst und dass mit dem Vertrag von Amsterdam (1997) der Gleichheitsanspruch erheblich ausgeweitet wird. Dieser Wandel des Geschlechts ist Teil einer supranationalen Umcodierung der Gleichheit, die in eine übergreifende globale Struktur eingebettet ist.
Theresa Wobbe, Prof. Dr., lehrt Soziologie und Geschlechtersoziologie an der Universität Erfurt.
Dr. Ingrid Biermann, Soziologin, Mitglied des DFG/ANR-Forschungsprojekts: Metamorphosen der Gleichheit, Universität Erfurt.
Sechstes Kapitel
(S. 151-152)
Theresa Wobbe und Ingrid Biermann
Die Neuausrichtung von Amsterdam: Neuformatierungen der Geschlechtergleichheit und die Ausweitung des Diskriminierungsverbots
EU law has proved an ideal vehicle for upholding the principle of sex equality, in part at least because of the EU’s undoubted potential for growth. That growth has taken place, and continues to occur, in a number of different ways.
Evelyn Ellis
Einleitung
In diesem Kapitel behandeln wir die neue Qualität der Gleichberechtigungsnormen im Kontext des Amsterdamer Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV 1997). Dieser Vertrag ist die Fortführung des EUV, der ab 1996 eine Revision der bis dahin gesammelten Erfahrungen vorsieht (Art N, Abs. 2).
Hiermit sind wir bei der letzten Station unserer Untersuchung angelangt, am Ende eines Prozesses, der sich vom gleichen Lohn bis zu den Prinzipien der Frauen- und Menschenrechte erstreckt. Auf dem Weg von Rom nach Amsterdam wandeln sich die Geschlechternormen – so wie sich auch das supranationale System in dieser Zeitspanne verändert hat. Als die Idee der Lohngleichheit in den 1950er Jahren mit der EWG entsteht, ist diese in die Umbrüche des internationalen Systems und die Polarisierung des Ost-West-Konflikts eingebunden. Am Ende des Jahrhunderts sind die stabilen Umweltverhältnisse dieser Nachkriegsordnung entfallen und die politische Landkarte auf dem europäischen Kontinent wird neu gestaltet. Als Währungs- und Wirtschaftsunion erweitert sich die EU auf 25 Mitglieder und mit dieser größten Erweiterung ihrer Geschichte wächst die soziale und kulturelle Komplexität des Binnenmarktes. Diese Neukonfiguration manifestiert sich rechtlich im Vertragswerk von Amsterdam (1997).
Vierzig Jahre nach den Gründungsverträgen erfolgt hiermit erstmals (wieder) eine primärrechtliche Absicherung der Gleichberechtigungsnormen (vgl. Ellis 2005: 119ff., Graig/De Búrca 2008: 874ff.). Das veränderte Arrangement des Vertrags und seine neue Zählung weisen bereits darauf hin: Der Art. 119 EWGV wird als Art. 141 EGV geführt und wächst auf vier Absätze an. Wenn wir diesen Vertrag aufschlagen, ist die Gleichstellung bereits zu Beginn unter den ersten Artikeln als allgemeine Aufgabe der Gemeinschaft zu entdecken (Art. 2 EGV).2 Die EU etabliert sich hiermit in Europa als Trendsetter des Gender Mainstreaming, welches auf die Geschlechterpolitik als Querschnittsaufgabe zielt.
Dieses in Zusammenhang mit der UN-Weltfrauendekade entstandene Konzept wird durch den EGV erstmals in die europäische Region transferiert. Der zweite Meilenstein besteht in der Reformulierung des Art. 119 als Art. 141 (EGV). Die Lohngleichheit wird erweitert auf die Förderung der Gleichstellung und die positiven Maßnahmen zum Abbau der Geschlechterungleichheit. Schließlich wird drittens das Geschlecht zusammen mit weiteren Kategorien, nämlich der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, der Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung unter Diskriminierungsschutz gestellt (Art. 13 EGV).
Der Vertrag spezifiziert das Grundrecht auf Diskriminierungsschutz erstmals für verschiedene Benachteiligungsdimensionen und sieht dafür die Konkretisierung von Maßnahmen vor. Für unsere Frage nach der Metamorphose des Geschlechts markiert der Amsterdamer Vertrag einen interessanten Wendepunkt. Gleichberechtigungsnormen werden jetzt in den Rang von Gemeinschaftsaufgaben erhoben und die Geschlechterpolitik wird als umfassendes Politikfeld inthronisiert. Zum anderen wird die Gleichbehandlung als Menschenrecht im Binnenmarkt abgesichert, wobei das Geschlecht als ein Benachteiligungsgrund neben anderen steht. Wir fragen im Folgenden, inwiefern diese institutionelle Veränderung durch interne sowie globale Einflüsse bestimmt ist, und ob die Antidiskriminierungsrichtlinien auf eine neue Rahmung der Geschlechtergleichheit verweisen.
Inhalt
5
Verzeichnis der Abbildungen
8
Verzeichnis der Abkürzungen
9
Einleitung: Gleichberechtigung im supranationalen und globalen Kontext
10
1 Der historische, supranationale und globale Kontext
12
2 Theoretische Perspektiven und Argumentationslinien
15
3 Transformationen des Geschlechts: Ist das Glas halb voll oder halb leer?
18
4 Der institutionalistische Untersuchungsrahmen
20
5 Aufbau des Buches
26
Erstes Kapitel: Nationalstaat, Geschlecht und supranationale Gleichberechtigungsnormen
29
Einleitung
29
1.1 Auf den Leib geschrieben: Das moderne Differenzkonzept
31
1.2 Die De-Institutionalisierung der Differenz
36
1.3 Gleichheit vor Gericht: Recht und Gleichbehandlung in der Europäischen Union
38
1.4 (Staats-)Bürgerschaft: Formen nationaler und supranationaler Inklusion
43
1.5 Zusammenfassung
47
Zweites Kapitel: Zur Genese des supranationalen Gleichheitsskripts: Lohngleichheit im Kontext des Gemeinsamen Marktes und internationaler Sozialstandards
49
Einleitung
49
2.1 Das erste supranationale Versuchsfeld: Die Montanunion
52
2.2 Das Laboratorium der neuen Marktordnung: Der Ausschuss für den Gemeinsamen Markt
55
2.3 Die internationale Einbettung: Die Stimme der ILO
59
2.4 Multiple Autorenschaft: Die vertragliche Formulierung der Entgeltgleichheit
64
2.5 Zusammenfassung
71
Drittes Kapitel: Die Stabilisierung des Geschlechterskripts: Gleichberechtigung im Medium der sozialwissenschaftlichen Expertise und des Rechts
74
Einleitung
74
3.1 Was bedeutet Lohngleichheit und wie kann sie bestimmt werden?
76
3.2 Die Deutungskompetenz der Kommission: Der Bericht Sullerot
84
3.3 Die Rechtsprechung im supranationalen System: Die Zäsur in der Rechtssache Defrenne
89
3.4 Die Institutionalisierung der Gleichberechtigungsnormen: Die Richtlinien der 1970er Jahre
93
3.5 Zusammenfassung
99
Viertes Kapitel: Die Initiierung einer Strukturebene für Gleichberechtigung im Kommissionsbereich und im Europäischen Parlament
102
Einleitung
102
4.1 Wachstum des Systems: Neukonfiguration, Erweiterung, Vertiefung
104
4.2 Kommissionsinitiativen zum Aufbau einer Strukturebene für Gleichberechtigung
107
4.3 Politikerinnen für Gleichberechtigung im Europäischen Parlament
110
4.4 Zusammenfassung
120
Fünftes Kapitel: Gleichberechtigung im Sog des Binnenmarktes: Soziale Mindeststandards in der europäischen Wettbewerbsregion
123
Einleitung
123
5.1 Vom Gemeinsamen Markt zum Binnenmarkt
125
5.2 Das Sozialprotokoll des Maastricht-Vertrags und die Idee des sozialen Europa
131
5.3 Die neuen Richtlinien im Binnenmarkt: Mindeststandards und Rahmenvorgaben
136
5.4 Zusammenfassung
142
Sechstes Kapitel: Die Neuausrichtung von Amsterdam: Neuformatierungen der Geschlechtergleichheit und die Ausweitung des Diskriminierungsverbots
146
Einleitung
146
6.1 Der Stein des Anstoßes: Quotenregelung als Diskriminierung
148
6.2 Chancengleichheit auf dem Weg zur Regierungskonferenz
151
6.3 Frauenrechte im Menschenrechtsdiskurs der UNWeltfrauenkonferenzen
155
6.4 Die Neuausrichtung der Gleichheitsnormen im Vertrag von Amsterdam
160
6.5 Zusammenfassung
167
Zusammenfassung und Ausblick
170
Die Metamorphosen des Geschlechts
170
I.
170
II.
176
Danksagung
182
Anhang: Quellen und Literatur
184
Register
207