: Beatrice Fabry, Frank Meininger, Karsten Kayser
: Vergaberecht in der Unternehmenspraxis Erfolgreich um öffentliche Aufträge bewerben
: Gabler Verlag
: 9783834992444
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: Öffentliches Recht, Verwaltungs-, Verfassungsprozessrecht
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Die erfahrenen Rechtsanwälte und Partner der Kanzlei Menold Bezler führen Unternehmen in die Grundlagen des Vergaberechts sowie das Vergabeverfahren von Angebotsphase über Angebotsprüfung bis hin zur Zuschlagserteilung ein.

Dr. Beatrice Fabry, Dr. Frank Meininger und Dr. Karsten Kayser sind Rechtsanwälte und Partner bei der Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft in Stuttgart.

2. Grundlagen des Vergaberechts (S. 17-18)

2.1 Rechtsgrundlagen

2.1.1 Grundlagen des europäischen Vergaberechts


Die Liberalisierung desöffentlichen Auftragswesens gehört zu den zentralen Zielen der Europäischen Union bei der Herstellung eines europäischen Binnenmarkts. Die Harmonisierung desöffentlichen Auftragswesens erfolgt durch Richtlinien der Europäischen Unionüber die Vergabeöffentlicher Aufträge sowie deren rechtlicheÜberprüfung im Falle von Verstößen. Bereits 1971 wurde hierzu die Richtlinie 71/305/EWGüber die Koordinierung der Verfahren zur Vergabeöffentlicher Bauaufträge erlassen. Es folgten die Richtlinie 77/62/EWGüber die Verfahren zur Vergabeöffentlicher Lieferaufträge, die Richtlinie 90/351/EWGüber die Vergabe von Aufträgen durch Sektorenauftraggeber sowie die Richtlinie 92/50/EWGüber die Vergabe von Dienstleistungen. Hinzu kommen die Rechtsmittelrichtlinien 89/665/EWG (für"klassische"öffentliche Auftraggeber) sowie 92/13/EWG (für Sektorenauftraggeber).

2004 erfolgte die bislang letzte Neuregelung der Vergaberichtlinien mit dem Ziel einer Vereinfachung und Modernisierung des Vergaberechts, wobei insbesondere die Einführung des wettbewerblichen Dialogs für komplexe Vergaben sowie Möglichkeiten zur besseren Nutzung der elektronischen Medien neu geschaffen wurden. Die Vorschriften für die Vergabe von Bauleistungen, Lieferleistungen und Dienstleistungen wurden in der Richtlinie 2004/18/EG erstmals in einer einzigen Richtlinie zusammengefasst. Darüber hinaus wurde die Richtlinie 2004/17/EG für die Vergabe von Sektorenaufträgen erlassen.

Kennzeichen der europäischen Vergaberichtlinien ist, dass sie nur dann Anwendung finden, wenn das geschätzte Volumen des zu vergebenden Auftrags einen von der Europäischen Union bestimmten"Schwellenwert"überschreitet. Grund hierfür ist die Annahme, dass nur Aufträge, die ein bestimmtes Volumenüberschreiten, ein grenzüberschreitendes Interesse erwecken können und somit Relevanz für den europäischen Binnenmarkt besitzen. Die Rechtsmittelrichtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG enthalten Vorgaben zur Errichtung eines vergaberechtlichen Rechtsschutzsystems. Die Europäische Union beabsichtigt, im Anschluss an die Neugestaltung der materiellen Vergaberichtlinien im Jahr 2004 nunmehr auch den Erlass einer neuen Rechtsmittelrichtlinie. Die Europäische Kommission hat am 4. Mai 2006 den Entwurf zurÄnderung der beiden Rechtsmittelrichtlinien vorgelegt. Das in Deutschland eingeführte Verfahren zur Wahrung der Rechtsschutzmöglichkeiten– die Bieterinformation nach§ 13 VgV– wird durch diesen Entwurf bestätigt.

WesentlicheÄnderungen am bestehenden vergaberechtlichen Rechtsschutz in Deutschland sind daher durch eine neue Rechtsmittelrichtlinie nicht zu erwarten. 2.1.2 Grundlagen und Zweiteilung des deutschen Vergaberechts Die traditionelle Verankerung des deutschen Vergaberechts im Haushaltsrecht führte bereits 1926 zur ersten Verdingungsordnung für Bauleistungen– heute bezeichnet als Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen– (VOB) sowie im Jahre 1936 zu der Verdingungsordnung für Leistungen– ausgenommen Bauleistungen– (VOL). Heute regeln insbesondere§ 30 HGrG und§ 55 BHO sowie die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften die haushaltsrechtliche Verpflichtung deröffentlichen Hand zur Durchführung von Vergabeverfahren für die Beschaffungöffentlicher Leistungen.

Diese haushaltsrechtlichen Vorschriften beschränken sich grundsätzlich darauf, einheitliche Grundsätze für die Vergabeöffentlicher Aufträge zu verlangen. Regelmäßig wird hierzu auf die Verdingungsordnungen VOB/A und VOL/A verwiesen. Bei den Verdingungsordnungen handelt es sich um privatrechtliche, von den Verdingungsausschüssen erarbeitete Vereinbarungen. Erst durch die Bezugnahme in Bundes- oder Landesgesetzen erlangen VOB/A und VOL/A die Qualität von Rechtsnormen, die vonöffentlichen Auftraggebern zu beachten sind und Unternehmen teilweise subjektive Rechte zuerkennen. Die Umsetzung der europäischen Vergaberichtlinien in nationales Recht– auch als"Kartellvergaberecht" bezeichnet– führt zu einer Zweiteilung des deutschen Vergaberechts. Neben den rein nationalen Vorschriften für die Vergabe von Leistungen unterhalb der Schwellenwerte bestehen Vergabevorschriften, die ausschließlich bei Durchführung europaweiter Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte zu beachten sind.

Vorwort6
Inhaltsverzeichnis7
Abkürzungsverzeichnis11
1. Einführung in das Vergaberecht13
1.1 Gegenstand des Vergaberechts13
1.2 Regelungszweck des Vergaberechts13
1.3 Wechselwirkung mit anderen Rechtsgebieten14
1.4 Bedeutung des Vergaberechts für die öffentliche Hand und Bieter15
1.5 Wirtschaftliche Bedeutung des Vergaberechts16
2. Grundlagen des Vergaberechts17
2.1 Rechtsgrundlagen17
2.1.1 Grundlagen des europäischen Vergaberechts17
2.1.2 Grundlagen und Zweiteilung des deutschen Vergaberechts18
2.2 Aktuelle und bevorstehende Reformen des Vergaberechts20
2.3 Reichweite des Vergaberechts und Abgrenzung20
2.4 Voraussetzungen der Vergabepflicht22
2.4.1 Öffentliche Auftraggeber, § 98 GWB23
2.4.1.1 Gebietskörperschaften sowie deren Sondervermögen, § 98 Nr. 1 GWB23
2.4.1.2 Andere juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, § 98 Nr. 2 GWB23
2.4.1.3 Verbände, § 98 Nr. 3 GWB30
2.4.1.4 Sektorenauftraggeber, § 98 Nr. 4 GWB31
2.4.1.5 Staatlich subventionierte Auftraggeber, § 98 Nr. 5 GWB32
2.4.1.6 Baukonzessionäre, § 98 Nr. 6 GWB32
2.4.2 Öffentliche Aufträge, § 99 GWB32
2.4.2.1 Bauaufträge, § 99 Abs. 3 GWB33
2.4.2.2 Lieferaufträge, § 99 Abs. 2 GWB34
2.4.2.3 Dienstleistungsaufträge, § 99 Abs. 4 GWB34
2.4.2.4 Auslobungsverfahren, § 99 Abs. 5 GWB35
2.4.2.5 Gemischte Verträge und die Abgrenzung der verschiedenen Auftragsarten, § 99 Abs. 6 GWB36
2.4.2.6 Vergabepflicht bei Änderung bestehender Verträge36
2.4.2.7 Rahmenvereinbarungen38
2.4.3 Schwellenwerte39
2.4.3.1 Schwellenwerte bei europaweiten Vergabeverfahren, § 100 Abs. 1 GWB39
2.4.3.2 Schwellenwerte bei nationalen Vergabeverfahren41
2.4.4 Ausnahmen vom Vergaberecht und die Rechtsfigur des Inhouse- Geschäfts42
2.4.4.1 Die Ausnahmetatbestände des § 100 GWB42
2.4.4.2 Das Inhouse-Geschäft43
2.5 Vergaberechtliche Verfahrensgrundsätze46
2.5.1 Wettbewerbsprinzip, § 97 Abs. 1 GWB46
2.5.2 Diskriminierungsverbot, § 97 Abs. 2 GWB48
2.5.3 Transparenzgebot, § 97 Abs. 1 GWB50
2.6 Weitere vergaberechtliche Verfahrensgrundsätze51
2.6.1 Gebot der Losvergabe, § 97 Abs. 3 GWB51
2.6.2 Eignung der Bieter, § 97 Abs. 4 GWB52
2.6.3 Zulässigkeit anderer oder weitergehender Anforderungen?55
2.6.4 Wirtschaftlichkeitsgebot, § 97 Abs. 5 GWB56
2.7 Vorgaben für die Durchführung des Vergabeverfahrens57
2.7.1 Verfahrensarten57
2.7.1.1 Offenes Verfahren/öffentliche Ausschreibung58
2.7.1.2 Nicht offenes Verfahren/beschränkte Ausschreibung58
2.7.1.3 Verhandlungsverfahren/freihändige Vergabe59
2.7.1.4 Wettbewerblicher Dialog59
2.7.2 Ausnahmen vom Vorrang des offenen Verfahrens bzw. der öffentlichen Ausschreibung60
2.7.2.1 Zulässigkeit eines nicht offenen Verfahrens60
2.7.2.2 Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens62
2.7.3 Vergabebekanntmachung65
2.7.3.1 Nationale Vergabeverfahren65
2.7.3.2 Europaweite Vergabeverfahren66
2.7.3.3 Vorabinformation67
2.7.4 Verdingungsunterlagen67
2.7.5 Haupt- und Nebenangebote69
2.7.6 Optionen70
2.7.7 Vergabevorbehalte70
3. Der Wettbewerb um den Erhalt öffentlicher Aufträge73
3.1 Aktivitäten im Vorfeld einer Ausschreibung73
3.2 Erlangen der Verdingungsunterlagen75
3.2.1 Informationen über die Durchführung von Vergabeverfahren75
3.2.2 Anfordern der Verdingungsunterlagen76
3.3 Auswertung und Prüfung der Verdingungsunterlagen77
3.3.1 Wichtige Aspekte bei der Prüfung von Vergabebekanntmachung und Verdingungsunterlagen78
3.3.1.1 Vergabebekanntmachung78
3.3.1.2 Verdingungsunterlagen83
3.4 Anfragen und Rügen beim Auftraggeber86
3.5 Abgabe des Angebots87
3.5.1 Formale Anforderungen an die Angebote87
3.5.1.1 Angebotsfrist87
3.5.1.2 Form des Angebots87
3.5.1.3 Unterzeichnung des Angebots88
3.5.1.4 Verwendung von Kurzfassungen des Leistungsverzeichnisses89
3.5.1.5 Inhaltliche Anforderungen an das Angebot89
3.5.1.6 Kennzeichnen geheimhaltungsbedürftiger Angebotsbestandteile92
3.5.2 Änderungen des Angebots93
3.6 Bildung von Bietergemeinschaften93
3.7 Einbindung von Subunternehmern95
4. Die Entscheidung des Auftraggebers über die Auftragserteilung97
4.1 Öffnung der Angebote97
4.2 Prüfung und Wertung der Angebote98
4.2.1 Grundsätzliches