Pflegeberater*innen können freiberuflich oder festangestellt in unterschiedlichen Settings tätig werden. Es lohnt sich für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen in mehrfacher Hinsicht, eine/n oder gar mehrere Pflegeberater*innen einzustellen oder engmaschig mit externen Pflegeberater*innen zusammenzuarbeiten, um diesen wichtigen Teil der Pflege nicht stiefmütterlich nebenbei zu erledigen! In der Beratungsperson steckt viel Potenzial – einerseits wirtschaftlich gesehen (vorhandene Leistungen ausschöpfen), denn die Klient*innen, die zurzeit »nur« beraten werden, sind die Kunden von morgen. Kostenintensive und mühevolle Akquise entfällt, wenn die vorhandenen Klient*innen ihre Leistungen ausschöpfen. Zusatzleistungen oder freiwillige Leistungen für Angehörige und Interessierte, z. B. Informationsveranstaltungen, sind ein positiver Öffentlichkeitseffekt.
Andererseits können Pflegeberater*innen ihr spezifisches Know-how für Angehörigenabende oder Mitarbeiter -Schulungen nutzen. Es können interne Prozesse unterstützt werden, z. B. Abläufe von Beantragungen konkretisiert und vereinfacht werden, Kontakte zu entsprechende Ansprechpartnern pflegen und bei der Erstellung von internen Standards, Richtlinien und Konzepten helfen.
Das beispielhafte und schematische Organigramm (Abb. 3) soll Ihnen zeigen, an welcher Stelle die Beratungsperson in einer Pflegeeinrichtung steht.
Info
Immer mehr Unternehmen, die mit Pflegeberatung werben, beziehen sich ausschließlich auf die Beantragung und den Erhalt eines Pflegegrades, ggf. im Widerspruchsverfahren. Sie sind meist für die Betroffenen kostenpflichtig: in Form von »Erfolgsprovisionen« bei einer Bewilligung.
Demgegenüber stehen sehr engagierte und umfangreiche sowie kostenfreie Beratungen in anderen Beratungsstellen. Es ist für Betroffene nicht leicht, die pass