Sehr geehrter Herr Schubert,
Sie haben sich mit Schreiben vom 06.11.2011 an den Direktor des Amtsgerichts Memmingen gewandt. Sie rügen darin unter anderem das dienstliche Verhalten des in Ihrem Betreuungsverfahren tätigen Richters am Amtsgericht ... und erheben Dienstaufsichtsbeschwerde.
Die Aufsicht über die Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Memmingen - soweit eine solche überhaupt besteht - obliegt nicht dem Direktor des Amtsgerichts Memmingen, sondern dem Präsidenten des Landgerichts Memmingen.
In der Sache selbst muss ich Ihnen mitteilen, dass ich nicht befugt bin, in eine dienstaufsichtliche Prüfung einzutreten. Mit Ihrer Beschwerde beanstanden Sie zunächst die Errichtung und Aufrechterhaltung der Betreuung. Die Ent