Vorwort
Ende 2020 gab es in Deutschland noch knapp 10.800 Städte und Gemeinden. Diese Städte und Gemeinden sind hinsichtlich Einwohnerzahl, Fläche und auch Organisationsform sehr heterogen. Nur etwa 15 Prozent der Städte und Gemeinden haben dem aktuellen Gemeindeverzeichnis zufolge mehr als 10.000 Einwohner, etwa 35 Prozent liegen zwischen 1.000 und 10.000 Einwohnern und weitere 15 Prozent haben sogar weniger als 1.000 Einwohner. Einige größere Städte sind kreisfrei, viele sind kreisangehörige Gemeinden und manche kleinere Gemeinden sind – je nach Bundesland – zu unterschiedlichen Verwaltungseinheiten zusammengefasst (Einheitsgemeinde, Samtgemeinde, Verbandsgemeinde).
Zusammen mit den Kreisen stellen die Städte und Gemeinden in Deutschland eine wichtige Basis unserer demokratischen Grundordnung dar. Dort werden – im Rahmen der geltenden Landes- und Bundesgesetze – konkrete Entscheidungen über Ziele und Maßnahmen wie auch über die Verwendung öffentlicher Mittel von den gewählten Abgeordneten in den Stadt- und Gemeinderäten getroffen. Gleichzeitig haben die Kommunen in Deutschland ausgehend vom Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes (Art. 20) die Möglichkeit und Pflicht, die kommunale Daseinsvorsorge zu organisieren, sofern dies nicht von staatlicher Seite übernommen wird (sog. subsidiäres Allzuständigkeitsprinzip). Dies ist zusammen mit der kommuna