Das »Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen« (kurz: UN-Behindertenrechtskonvention) hat zu einem Paradigmenwandel in der Arbeit mit behinderten Menschen weg von einem Fürsorge- hin zu einem rechtebasierten Ansatz geführt. Einerseits sind »Selbstbestimmung« und »Inklusion« die neuen Schlüsselbegriffe, an denen sich alle Angebote der Träger der Eingliederungshilfe orientieren müssen. Andererseits besteht zunehmend die Anforderung an alle sozialen Dienste und Leistungen