7 Gesetzliche Grundlagen
Als Basis aller Gesetze stehen die Rechte des Grundgesetzes. Diese dienen weiteren Gesetzen in ihrer Definition als Grundlagentext. Gleichermaßen verhält es sich mit dem Gewaltschutzgesetz, auf das ich weiter unten genauer eingehen werde. Ohne die Verankerung der Grundrechte wäre ein Gewaltschutzgesetz sinnfrei, da sich die Schutzbedürftigkeit nicht rechtlich darlegen ließe. Aufgrund dessen werde ich zunächst Bezug auf das Grundgesetz nehmen mit folgender Darstellung des Gewaltschutzgesetzes.
Zu konstatieren ist, dass die gesetzlichen Grundlagen und die erfolgten Änderungen in der Gesetzeslage hinsichtlich der aktuellen Interventionspraxis häuslicher Gewalt die Bilanz jahrzehntelanger gesellschaftlicher Auseinandersetzungen ist[104].
7.1 Grundgesetz
Das am 08.05.1949 in Kraft getretene Grundgesetzt gilt als unbestrittene Grundlage hinsichtlich der politischen Verfassung bezüglich einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft:
Artikel 1 [Menschenwürde – Menschenrechte – Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staattlichen Gewalt.
(2) […] Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, […] als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2 [Persönliche Freiheitsrechte]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, […].
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.