: Anke Dohemann
: Häusliche Gewalt. Möglichkeiten und Grenzen sozialarbeiterischer Interventionen bei häuslicher Gewalt
: Grin Verlag
: 9783346589569
: 1
: CHF 27.20
:
: Sozialpädagogik, Soziale Arbeit
: German
: 79
: kein Kopierschutz/DRM
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF/ePUB
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2,0, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Zentrale, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Bachelorarbeit befasst sich mit der Thematik 'Partnerschaftsgewalt' und dem hoffnungsvollen, endgültigen Ausweg durch den Einzug in ein Frauenhaus. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Gewalt in heterosexuellen Paarbeziehungen. Angrenzende Thematiken, beispielsweise häusliche Gewalt gegen Kinder, Migranten/Migrantinnen oder Senioren/Seniorinnen, wie auch die Gewalt gegenüber Männer durch Frauen werden bewusst ausgespart. Die Aufarbeitung des Themas in allen Bereichen der häuslichen Gewalt würde den Rahmen dieser Arbeit deutlich sprengen. In der Gesellschaft ist meistens die Rede von gewaltbetroffenen Frauen, welche von ihren (Ex-)Männern, Lebensgefährten oder aktuellen Partnern Gewalt in verschiedenster Weise erfahren müssen. Zudem findet die Gewalt häufig in Familien statt, in denen ein Vorkommen von häuslicher Gewalt nicht zu vermuten ist, da nach Außen die Fassade der perfekten und heilen Familie aufrechterhalten wird.

7       Gesetzliche Grundlagen


 

Als Basis aller Gesetze stehen die Rechte des Grundgesetzes. Diese dienen weiteren Gesetzen in ihrer Definition als Grundlagentext. Gleichermaßen verhält es sich mit dem Gewaltschutzgesetz, auf das ich weiter unten genauer eingehen werde. Ohne die Verankerung der Grundrechte wäre ein Gewaltschutzgesetz sinnfrei, da sich die Schutzbedürftigkeit nicht rechtlich darlegen ließe. Aufgrund dessen werde ich zunächst Bezug auf das Grundgesetz nehmen mit folgender Darstellung des Gewaltschutzgesetzes.

 

Zu konstatieren ist, dass die gesetzlichen Grundlagen und die erfolgten Änderungen in der Gesetzeslage hinsichtlich der aktuellen Interventionspraxis häuslicher Gewalt die Bilanz jahrzehntelanger gesellschaftlicher Auseinandersetzungen ist[104].

 

7.1 Grundgesetz


 

Das am 08.05.1949 in Kraft getretene Grundgesetzt gilt als unbestrittene Grundlage hinsichtlich der politischen Verfassung bezüglich einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft:

 

Artikel 1 [Menschenwürde – Menschenrechte – Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte]

 

(1)   Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staattlichen Gewalt.

(2)   […] Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3)   Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, […] als unmittelbar geltendes Recht.

 

Artikel 2        [Persönliche Freiheitsrechte]

 

(1)   Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, […].

(2)   Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.