: Karin Tiesmeyer, Friederike Koch
: Wohnwunschermittlung bei Menschen mit Komplexer Behinderung Wahlmöglichkeiten sichern
: Kohlhammer Verlag
: 9783170395947
: 1
: CHF 40.10
:
: Pflege
: German
: 292
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB
Die Möglichkeit der freien Bestimmung der Lebensführung und damit auch des Wohnens für Menschen mit Behinderung wird durch den § 19 UN-Behindertenrechtskonventio festgelegt. Trotz einer starken Ausweitung individueller Unterstützungssettings profitieren jedoch Menschen mit Komplexer Behinderung bislang kaum von diesem Anspruch. Das Werk befasst sich mit der Frage, wie und mit welchen Methoden es gelingen kann, Wohnwünsche von Menschen mit Behinderung, die sich verbalsprachlich nicht oder kaum äußern (können), zu erfassen. Auch auf die Neuregelung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), das die Eingliederungshilfe im Bereich der Sozialen Teilhabe unter besonderer Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts neu fasst, nimmt das Werk Bezug. Es bietet wichtige Impulse für Wissenschaft und Praxis im Hinblick auf die Begleitung, Partizipation und Selbstbestimmung von Menschen mit Komplexer Behinderung.

Prof. Dr. Karin Tiesmeyer, Professorin für angewandte Pflegewissenschaft, Fachbereich Heilpädagogik und Pflege an der Evangelischen Hochschule Rheinland Westfalen Lippe. Dr. Friederike Koch, Referentin für Unternehmensentwicklung im Stiftungsbereich Bethel.regional, v. Bodelschwinghsche Stiftung Bethel. Mit Beiträgen von: Tobias Bernasconi, Ursula Böing, Carina Bössing, Timo Dins, Gudrun Dobslaw, Peter Franke, Sigrid Graumann, Dieter Heitmann, Caren Keeley, Annika Kühl, Imke Niediek, Katrin Schrooten, Stefanie Smeets, Detlef Thiel-Rohwetter, Mark Weigand, Eva Weishaupt, Christiane Wilking, Karin Tiesmeyer, Friederike Koch, Theresia Degener und Kathrin Römisch.

Vorwort der Herausgeberinnen


 

 

Nach Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention müssen Menschen mit Behinderung die gleichen Möglichkeiten wie alle Menschen haben, um in der Gemeinschaft zu leben und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Dies soll u. a. durch die Gewährleistung der gleichberechtigten Möglichkeit der Wahl und der selbstbestimmten Entscheidung, wo, wie und mit wem sie leben wollen, erreicht werden. Dieses mit der UN-BRK formulierte Recht findet sich auch im Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (BTHG), das 2016 in Deutschland verabschiedet wurde.

Doch obgleich sich in den letzten Jahrzehnten in der Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigungen ein Wandel hin zu mehr Selbstbestimmung, Teilhabe, Sozialraumorientierung und inklusivem Wohnen vollzogen hat, belegen neuere Untersuchungen, dass Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf hiervon wenig profitieren. Sie leben nach wie vor überwiegend in gemeinschaftlichen Wohnformen, selten in kleinen Wohngruppen und kaum allein in der eigenen Wohnung. Wahlmöglichkeiten für diesen Personenkreis im Sinne eines Wohnens außerhalb spezialisierter Einrichtungen sind durch die bisher vorwiegend entlang der Höhe des Hilfebedarfs und nicht an den individuellen Wünschen und Bedarfen der Betroffenen ausdifferenzierten Wohnangebote deutlich eingeschränkt.2

Für Menschen mit Komplexer Behinderung und umfassendem Assistenzbedarf stell