: Heike Delbanco
: Die Änderung von Verkehrsflughäfen.
: Duncker& Humblot GmbH
: 9783428494798
: Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht
: 1
: CHF 62.40
:
: Öffentliches Recht, Verwaltungs-, Verfassungsprozessrecht
: German
: 259
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF
Die Änderung von Flughäfen bereitet Schwierigkeiten. Mitursächlich hierfür sind die unklaren rechtlichen Vorgaben. Diese sind geprägt durch ein Zusammenspiel von unternehmerischen (Genehmigung) und planerischen (Planfeststellung) Elementen, deren Verknüpfung dem Gesetzgeber nie recht gelungen ist. Die Autorin arbeitet in der vorliegenden Untersuchung die Struktur der Zulassungsentscheidung heraus und zeigt auf, wie sich die Elemente der Entscheidung rechtlich widerspruchsfrei und praktisch sinnvoll aufeinander beziehen lassen. Im ersten Teil wird dargestellt, inwieweit das Verhältnis von Unternehmergenehmigung und Planfeststellung ungeklärt ist. Im zweiten Teil beleuchtet die Autorin die historischen Ursachen für die Zweigleisigkeit der Zulassung. Der dritte Teil behandelt die rechtlichen Fragen bei der Neuanlage eines Flughafens. Nach einer Untersuchung des Anwendungsbereichs von Genehmigung und Planfeststellung werden Rechtsprechung und Literatur zum Verhältnis der beiden Zulassungsformen kritisch gewürdigt. Darauf gründet das Ergebnis des dritten Teils, daß die Entscheidung auf einer Teilung der Sachentscheidungskompetenzen beruht: Die Genehmigung trifft die gefahrenabwehrenden, die Planfeststellung hingegen die Planungsentscheidungen. Unabhängig von der Reihenfolge der Entscheidungen ist also ein gestuftes Verfahren durchzuführen. Eine echte Verfahrensstufung liegt aber nur vor, wenn die Genehmigung der Planfeststellung nachfolgt. Delbanco widmet sich im vierten Teil der Frage, ob erstmalige Anlegung und Änderung eines Flughafens rechtlich gleich zu behandeln sind. Nach einer Abgrenzung von Änderungsgenehmigung, -planfeststellung und deren Surrogaten kommt sie zu dem Ergebnis, daß das Stufenmodell der Neuanlage auf die Änderung nicht übertragbar ist. An seine Stelle tritt vielmehr die Notwendigkeit einer sachlichen Differenzierung, die zu einer alternativen Anwendung von Änderungsgenehmigung und -planfeststellung führt. Zuletzt werden Kriterien für die rechtliche Zuordnung einer Änderungsmaßnahme entwickelt. Die Arbeit wurde mit dem 'Promotionspreis 1997' der Eberhard-Karls-Universität Tübingen ausgezeichnet.