: Stefan Seiler, Thomas Seiler
: Finanzstrafrecht (Ausgabe Österreich) Vergehen vermeiden – Verfahren optimieren – Strafen reduzieren
: dbv Verlag
: 9783704121462
: 5
: CHF 26.50
:
: Wirtschaft
: German
: 152
: DRM
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF
Die Komplexität des modernen Steuerrechts macht Fehler im Bereich der Abgabenerklärungen und -leistungen vielfach unvermeidbar. Bei schwerwiegenden Verstößen befindet sich der Abgabepflichtige – oft ohne sogenanntes Unrechtsbewusstsein – im Bereich des Finanzstrafrechts und somit im Visier der Strafbehörden.
Der bewährte Leitfaden stellt einen wertvollen Ratgeber für Unternehmer, Geschäftsführer, Berater und jeden Abgabepflichtigen dar und soll helfen, bei der Wahrnehmung seiner abgabenrechtlichen Pflichten nicht in Konflikt mit dem Finanzstrafrecht zu kommen. Darüber hinaus werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Pflichten und Interessen der Betroffenen optimal gewahrt werden können, wenn die Behörden bereits „aktiv“ geworden sind. Musterbeispiele zu diversen behördlichen Erledigungen sowie Parteieneingaben runden das Werk ab und tragen wesentlich zur Veranschaulichung des finanzstrafrechtlichen Verfahrens bei. Die aktuelle 5. Ausgabe berücksichtigt alle Änderungen seit der letzten Auflage, insbesondere das Finanz-Organisationsreformges tz.
Bonus: für Käufer kostenloser Download von 12 Musterbeispielen zu behördlichen Erledigungen und Parteieneingaben aus dem Anhang.
Zielgruppen:Untern hmer, Geschäftsführer, beratende Berufe und jeder Steuerpflichtige
Inhalt bezieht sich auf Österreichisches Recht.
Zusatznutzen mit Mehrwert: externe Verlinkungen sowie interne Verlinkungen zu Verweisen und vom Inhaltsverzeichnis.
Titelseite1
Impressum2
Vorwort3
Inhaltsverzeichnis5
Kapitel 1 –Einleitung11
1.1 Systematik des Finanzstrafgesetzes11
1.2 Gesetzlichkeitsprinzip11
1.3 Territorialitätsprinzip (§ 5 FinStrG)11
1.3.1 Internationale Zusammenarbeit12
1.4 Täter eines Finanzvergehens13
1.4.1 Natürliche Personen13
1.4.2 Juristische Personen13
1.5 Keine Strafe ohne Schuld14
1.5.1 Unschuldsvermutung (§ 57 Abs 7 FinStrG)14
1.5.2 Zurechnungsunfähigkeit (§ 7 FinStrG)15
Kapitel 2 –Allgemeine Grundlagen16
2.1 Vorsätzliches Handeln – Fahrlässiges Handeln (§ 8 FinStrG)16
2.1.1 Wann spricht man von vorsätzlichem Handeln?16
2.1.1.1 Laienhaftes Erfassen des strafrechtlich relevanten Sachverhaltes17
2.1.1.2 Zeitpunkt und Umfang des Vorsatzes18
2.1.1.3 Faktische Unfähigkeit, Abgabenverbindlichkeiten zu erfüllen18
2.1.1.4 Beweis des Vorsatzes19
2.1.2 Wann spricht man von bloßer Fahrlässigkeit?20
2.1.2.1 Verstoß gegen Sorgfaltsanforderungen20
2.1.2.2 Weitere gesetzliche Kriterien21
2.1.3 Abgrenzung zwischen einem vorsätzlichen Handeln und einem fahrlässigen Handeln21
2.1.4 Grobe Fahrlässigkeit (§ 8 Abs 3 FinStrG)22
Steuerberater – Rechtsanwalt23
2.2 Gefahren bei der Delegierung von Steuerangelegenheiten25
2.2.1 Auswahlverschulden25
2.2.2 Überwachungsverschulden26
2.2.3 Schaffung der Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Steuererklärung27
2.2.4 Vorteile bei der Delegierung von Steuerangelegenheiten28
2.3 Gefahren bei der Besorgung steuerrechtlicher Angelegenheiten für andere29
2.3.1 Übernahme steuerrechtlicher Angelegenheiten durch beauftragte Vertreter30
2.3.2 Übernahme steuerrechtlicher Angelegenheiten durch Angestellte32
2.3.3 Übernahme steuerrechtlicher Angelegenheiten ohne ausdrücklichen Auftrag32
2.4 Beteiligung an Finanzvergehen anderer (§ 11 FinStrG)34
2.4.1 Unmittelbarer Täter34
2.4.2 Strafbarkeit des Tatanstifters (Bestimmungstäter)34
2.4.3 Strafbarkeit von Beitragstätern35
2.5 Strafbarkeit von bloß versuchten Finanzvergehen (§ 13 FinStrG)37
2.5.1 Was gilt bereits als strafbare Versuchshandlung?37
2.5.2 Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch38
2.6 Irrtum (§ 9 FinStrG)39
2.6.1 Auswirkungen eines Irrtums auf die Strafbarkeit39
2.6.2 Glaubhaftmachen eines Irrtums40
2.6.3 Entschuldbarkeit eines Irrtums41
2.6.4 Sonstige Irrtümer43
2.6.4.1 Irrtum über die Strafbarkeit43
2.6.4.2 Irrtum über Strafaufhebungs- und Strafausschließungsgründe43
2.7 Straffreiheit durch rechtzeitige Selbstanzeige (§ 29 FinStrG)44
2.7.1 Bei welcher Stelle ist die Selbstanzeige zu erstatten?45
2.7.2 Form der Selbstanzeige (siehe Anhang 1)46
2.7.3 Was muss eine Selbstanzeige enthalten?46
2.7.3.1 Genaue Angaben zur Person, für die Selbstanzeige erstattet wird46
2.7.3.2 Genaue Darlegung der Verfehlung und Offenlegung aller abgabenrelevanten Umstände47
2.7.3.3 Entrichtung der geschuldeten Abgabenbeträge49
2.7.3.4 Bis wann muss eine Selbstanzeige spätestens erfolgen?51
2.8 Strafaufhebung nach Zahlung eines Verkürzungszuschlages (§ 30a FinStrG)55
2.8.1 Bei welchen Fällen ist dies möglich?56
2.8.2 Zahlungsfrist56
2.9 Verjährung57
2.9.1 Verfolgungsverjährung (§ 31 FinStrG)57
2.9.1.1 Beginn der Verjährungsfrist57
2.9.1.2 Verlängerung der Verjährungsfrist57
2.9.1.3 Absolute Verjährung (§ 31 Abs 5 FinStrG)58
2.9.2 Verjährung der Vollstreckbarkeit (§ 32 FinStrG)58
Kapitel 3 –Einzelne Finanzvergehen59
3.1 Abgaben iSd Finanzstrafgesetzes (§ 2 FinStrG)59
3.2 Abgabenhinterziehung nach § 33 FinStrG60
3.2.1 Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG60
3.2.1.1 Tathandlung60
3.2.1.2 Taterfolg63
3.2.1.3 Tatvorsatz63
3.2.2 Abgabenhinterziehung unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen (§ 33 Abs 2 lit a FinStrG)64
3.2.2.1 Tathandlung64
3.2.2.2 Taterfolg64
3.2.2.3 Tatvorsatz64
3.2.3 Hinterziehung von Lohnsteuer und Dienstgeberbeiträgen (§ 33 Abs 2 lit b FinStrG)65
3.2.3.1 Tathandlung65
3.2.3.2 Taterfolg66
3.2.3.3 Tatvorsatz66
3.2.4 Strafrahmen66
3.3 Grob fahrlässige Abgabenverkürzung (§ 34 FinStrG)67
3.3.1 Grobe Fahrlässigkeit67
3.3.2 Strafrahmen68
3.4 Abgabenbetrug (§ 39 FinStrG)68
3.4.1 Schwerwiegende Begehungsformen von Finanzvergehen68
3.4.2 Strafrahmen69
3.5 Finanzordnungswidrigkeiten69
3.5.1 Die Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 FinStrG70
3.5.1.1 Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben (§ 49 Abs 1 lit a FinStrG)70
3.5.1.2 Ungerechtfertigte Gutschriften durch unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen (§ 49 Abs 1 lit b FinStrG)71
3.5.1.3 Strafrahmen (§ 49 Abs 2 FinStrG)72
3.5.1.4 Abgrenzung zur Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 FinStrG72
3.5.2 Verletzung der Anzeigepflicht von Schenkungen (§ 49a FinStrG)72
3.5.2.1 Strafdrohung73
3.5.3 Erwirken von ungerechtfertigten Zahlungserleichterungen (§ 50 FinStrG)73
3.5.4 Die Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 und § 51a FinStrG74
3.5.4.1 Verletzung der Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht (§ 51 Abs 1 lit a FinStrG)74
3.5.4.2 Verletzung der Pflicht zur Führung oder Aufbewahrung von Büchern oder sonstigen Aufzeichnungen (§ 51 Abs 1 lit c FinStrG)76
3.5.4.3 Verletzung der Registrierkassenpflicht (§ 51 Abs 1 lit c FinStrG)76
3.5.4.4 Verletzung der Pflicht zur Ausstellung oder Aufbewahrung von Belegen (§ 5