: Kosten einer Heimunterbringung steuerlich absetzen
: Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft
: 9783965331129
: 1
: CHF 5.60
:
: Steuern
: German
: 30
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB
Wer in einem Heim lebt oder den Umzug in ein Heim plant, weiß, dass die Heimunterbringung eine teure Angelegenheit sein kann. Ein kleiner Lichtblick: In bestimmten Fällen können Sie die Heimkosten steuerlich als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art absetzen. Das gilt nicht nur für die Kosten, die Ihnen selbst für den eigenen Aufenthalt im Heim entstehen. Auch wenn Sie die Heimkosten für einen Angehörigen tragen, ist ein Abzug als außergewöhnliche Belastungen möglich. Die Berechnung der Beträge, die Sie als außergewöhnliche Belastungen letztlich abziehen können, ist wirklich nicht einfach. Das liegt vor allem daran, dass mit der Zahlung von Heimkosten sowohl untypische als auch typische Unterhaltsleistungen beglichen werden, die aber steuerrechtlich ganz unterschiedlich behandelt und berechnet werden. Deshalb finden Sie in der Broschüre für verschiedene Lebenssachverhalte ausführliche Rechenbeispiele, die Ihnen bei der Berechnung der abzugsfähigen Heimkosten helfen. Da ist bestimmt eines dabei, das zu Ihrer eigenen Situation passt. Darüber hinaus gibt es bei jedem Beispiel einen Hinweis, welcher Betrag in welches Formular der Steuererklärung einzutragen ist.

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Kosten einer Heimunterbringung steuerlich absetzen

Einführung

Wer in einem Heim lebt oder den Umzug in ein Heim plant, weiß, dass die Heimunterbringung eine teure Angelegenheit sein kann. Ein kleiner Lichtblick: In bestimmten Fällen können Sie die Heimkosten steuerlich als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art absetzen.

Sind die Kosten abziehbar, dann berücksichtigt der Finanzbeamte die Aufwendungen zwar ohne Höchstbetragsbegrenzung – das gilt zumindest, soweit die Kosten angemessen sind. Dennoch wirken sich Ihre Aufwendungen nur aus, soweit sie zusammen mit Ihren anderen außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art die sogenanntezumutbare Belastung überschreiten.

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Tipp: Erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Abzug der Heimunterbringungskosten nicht? Dann kommt trotzdem der Abzug von tatsächlich in Anspruch genommenenPflegeleistungen als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art infrage.

Voraussetzung ist, dass die Pflegeleistungen von einem nach § 89 SGB XI anerkannten ambulanten Pflegedienst oder vom Betreiber eines nach § 71 SGB XI zur Pflege zugelassenen Heims ausgeführt und gesondert in Rechnung gestellt worden sind (R 33.3 Abs. 1 Satz 3 EStR).

Auch wenn die Kosten nicht für Sie selbst, sondern für eineandere Person anfallen, können Ihre Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art abziehbar sein.

1   Wenn Sie selbst im Heim leben

Nur wenn die Heimunterbringung nachweislich wegenPflegebedürftigkeit, Behinderung oder Krankheit notwendig ist, können die Kosten zu abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen führen. Ein Heimaufenthalt ausAltersgründen ist dagegen steuerlich nicht absetzbar.

1.1   Was ist ein