Kosten einer Heimunterbringung steuerlich absetzen
Einführung
Wer in einem Heim lebt oder den Umzug in ein Heim plant, weiß, dass die Heimunterbringung eine teure Angelegenheit sein kann. Ein kleiner Lichtblick: In bestimmten Fällen können Sie die Heimkosten steuerlich als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art absetzen.
Sind die Kosten abziehbar, dann berücksichtigt der Finanzbeamte die Aufwendungen zwar ohne Höchstbetragsbegrenzung – das gilt zumindest, soweit die Kosten angemessen sind. Dennoch wirken sich Ihre Aufwendungen nur aus, soweit sie zusammen mit Ihren anderen außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art die sogenanntezumutbare Belastung überschreiten.
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Tipp: Erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Abzug der Heimunterbringungskosten nicht? Dann kommt trotzdem der Abzug von tatsächlich in Anspruch genommenenPflegeleistungen als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art infrage.
Voraussetzung ist, dass die Pflegeleistungen von einem nach § 89 SGB XI anerkannten ambulanten Pflegedienst oder vom Betreiber eines nach § 71 SGB XI zur Pflege zugelassenen Heims ausgeführt und gesondert in Rechnung gestellt worden sind (R 33.3 Abs. 1 Satz 3 EStR).
Auch wenn die Kosten nicht für Sie selbst, sondern für eineandere Person anfallen, können Ihre Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art abziehbar sein.
1 Wenn Sie selbst im Heim leben
Nur wenn die Heimunterbringung nachweislich wegenPflegebedürftigkeit, Behinderung oder Krankheit notwendig ist, können die Kosten zu abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen führen. Ein Heimaufenthalt ausAltersgründen ist dagegen steuerlich nicht absetzbar.
1.1 Was ist ein