3 Die Königskrönung Ottos I.
3.1 Designatio Ottonis 929
Über die Bedeutung der Ereignisse des Jahres 929 gibt es in der Wissenschaft eine kontroverse Diskussion. Die einzige wirklich sichere Quelle ist eine Urkunde Heinrichs, in der er in Quedlinburg am 16. September 929 „sein Haus bestellt“.56 Hier wird lediglich das dos Mathildes festgelegt und auf die Zustimmung durch seinen Sohn Otto verwiesen. Einen direkten Hinweis auf eine danach erfolgte Königserhebung Ottos durch Heinrich gibt es nicht.
Es wird dafür eine Angabe aus den Lausanner Annalen des Cono von Estavayer angegeben, die allerdings nicht im Original auf uns überkommen ist. Vorhanden ist eine dürftige Aufzeichnung aus dem 13. Jahrhundert, das angeblich auf eine Ausfertigung aus dem Jahr 1056 zurückgehen soll.57 Der Eintrag besagt lapidar: „Otto rex benedictus fuit in Maguncia anno domini DCCCCXXX.“58
Hlawitschka meinte nun,59 dieser Eintrag wäre, wie viele anderen zeitlich falsch wiedergegebenen Ereignisse, lediglich unter einer falschen Jahreszahl eingetragen. Es könne interpretierend übersetzt werden, dass die N