: Dietmar Kirchberg
: Medizinprodukte sicher anwenden und betreiben Das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)
: Schlütersche
: 9783842691308
: 1
: CHF 35.80
:
: Pflege
: German
: 240
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB
Medizinprodukte - wie z.B. Pflegebetten, Dekubitusmatratzen, aber auch Blutdruckmessgeräte oder Infusionsspritzenpumpen - gehören zum Alltag in der Pflege. Dennoch gibt es in der Pflegepraxis viele Fragen zum sicheren, zweckbestimmten und sachgerechten Umgang mit Medizinprodukten. Seit 2017 gibt es eine weitere europäisch-einheitliche Regelung für Medizinprodukte, die jetzt auch in Deutschland umgesetzt wird. Unter dem sperrigen Namen 'Medizinprodukterecht-Durchfü rungsgesetz (MPDG)' sorgt sie für ein Plus an Sicherheit. Dieses Buch erklärt die Rechtsgrundlage und zeigt darüber hinaus, welche Bestimmungen des MPDG sowie weiterer, neuer Rechtsverordnungen für Pflegekräfte von Bedeutung sind. Ein weiterer Schwerpunkt des Buches ist die praktische Umsetzung der neuen Rechtsgrundlagen, mit vielen Beispielen als schnelle Hilfe im Arbeitsalltag.

Dietmar Kirchberg LL.M. ist Diplom-Pflegewirt (FH), Dozent, Referent und Trainer im Gesundheitswesen. Er arbeitet heute als stellvertretende Leitung und Bildungsreferent an der Evangelischen PflegeAkademie - Personalentwicklung in München.

Nach gut einem Vierteljahrhundert Medizinprodukterecht war für den europäischen Gesetzgeber die Zeit gekommen, den zurückliegenden Entwicklungen und Erfahrungen im europäischen Gesundheitswesen und insbesondere im Bereich des europäischen und nationalen Medizinprodukterechts Rechnung zu tragen. So verabschiedete das europäische Parlament am 5. April 2017 die Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (Medical Device Regulation – MDR) sowie die Verordnung (EU) 2017/746 über In-Vitro-Diagnostica (In Vitro Diagnostic Devices Regulation – IVDR). Beide Verordnungen wurden am 5. Mai 2017 im EU-Amtsblatt bekannt gemacht und sind am 27. Mai 2017 in Kraft getreten. In den Nationalstaaten kommen sie jedoch erst nach einer Übergangsfrist zur Anwendung, für die MDR war der Geltungsbeginn 26. Mai 2020 geplant. Auf Grund des coronabedingten Infektionsgeschehens sah sich der europäische Gesetzgeber veranlasst, am 24. April 2020 die Verordnung (EU) 2020/561 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen. Diese Verordnung trat am selben Tag in Kraft und hatte zur Konsequenz, dass der Geltungsbeginn der MDR coronabedingt um 12 Monate vom 26. Mai 2020 auf den 26. Mai 2021 verschoben wurde. Die IVDR soll erst am 26. Mai 2022 zur Anwendung kommen.

Einen Monat später – am 22. Mai 2020 – verkündete der deutsche Gesetzgeber im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2020 Teil I Nr. 23, S. 960 ff) das Gesetz zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) 2017/745