: Thorsten Müller, Jan Schabbeck
: Praxishandbuch Pflegerecht
: medhochzwei Verlag
: 9783862164622
: 1
: CHF 55.60
:
: Allgemeines
: German
: 100
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB
Das Werk widmet sich allen rechtlichen Themenfeldern in der Pflege wie z. B. Arbeitsrecht, Haftung, Delegation, Strafrecht, Medizinproduktegesetz, Arzneimittelrecht und Betäubungsmittelgesetz. Aber auch Themen wie Auseinandersetzungen mit den Kostenträgern, Betriebswirtschaftliche Grundlagen, Kooperationen im Gesundheitswesen, Pflegekammern, Versicherungen und Datenschutz werden praxisorientiert beantwortet.

Dipl. Pflegewirt, zertifizierter Pflegesachverständiger, Fachkrankenpfleger Intensivpflege und Hochschuldozent. 25-jährige Krankenhauserfahrung, u.a. als Medizincontroller, zuletzt als Mitglied des Direktoriums eines Akutkrankenhauses, lehrt an vielen Bildungsinstituten und Hochschulen Case Management, Pflegemanagement, Gesundheitsökonomie, Pflegeberatung, DRG u. a.

I Arbeitsrecht für Pflegefachpersonen


1 Einführung


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Obwohl es für Pflegefachpersonen, wie auch für Mitarbeiter anderer Berufe, auch eine Vielzahl von anderen Regeln zu beachten gilt, ist doch zunächst das Arbeitsrecht für die Allermeisten in der Pflege Dreh- und Angelpunkt ihrer Tätigkeit. Das Arbeitsrecht unterscheidet dabei grundsätzlich zwei Teile: Einerseits das sog. Individualarbeitsrecht und zum anderen das kollektive Arbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dem gegenüber steht das kollektive Arbeitsrecht. Hierbei handelt es sich um das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und den Arbeitnehmervertretungen, also dem Betriebsrat oder in Krankenhäusern häufig den Personalräten einerseits und dem „Krankenhaus“, also dem Arbeitgeber anderseits.

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Insbesondere das Individualarbeitsrecht zeichnet sich dadurch aus, dass es ein Arbeitnehmerschutzrecht ist. Da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass typischerweise der Arbeitnehmer der deutlich schwächere Partner in einem Arbeitsvertragsverhältnis ist, was wohl auch richtig sein dürfte, wird der Arbeitnehmer in einer Vielzahl von Bereichen durch das Arbeitsrecht geschützt. Im Zweifel gilt immer: „für den Arbeitnehmer“.

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Daneben gilt natürlich grundsätzlich, dass der arbeitsrechtliche Vertrag einer der häufigsten Verträge überhaupt ist. Da er zudem für die allermeisten Arbeitnehmer existenziell ist, handelt es sich auch um ein Vertragsverhältnis, das häufig vor den Gerichten landet. Die Wichtigkeit des Arbeitsvertrages zeigt sich schon daran, dass es für das Arbeitsrecht eigene Gerichte gibt, die auch einen eigenen Ablauf vorsehen.

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Vor dem Hintergrund der Vielzahl von Arbeitsverträgen und der Vielfalt an daraus folgenden Problemen versuchen sowohl der Gesetzgeber mit seinen arbeitsrechtlichen Gesetzen als auch die Arbeitsgerichte, möglichst vereinfachende Fallgruppen und Präzedenzfälle zu bilden. Eine Prognose, wie ein Prozess ausgehen wird, ist gerade im Arbeitsrecht häufig recht schwierig vorzunehmen. Es gilt immer: Der Einzelfall entscheidet.

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Letztlich noch ein Wort zum Arbeitsrecht selbst: Ein Arbeitsgesetz in dem Sinne gibt es nicht. Das Arbeitsrecht ist über eine Vielzahl von unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Einige sollen hier in der Folge erklärt werden.

2 Entstehung des Arbeitsverhältnisses


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Arbeitsverhältnisse sind im juristischen Sinne Verträge. Dies bedeutet, dass es immer zweier sog. übereinstimmender Willenserklärungen bedarf, um ein Arbeitsverhältnis zu begründen. Die einfachste Version ist die, dass der potenzielle Arbeitgeber zum Arbeitnehmer sagt „Sie können bei mir anfangen“ und der Arbeitnehmer dazu sagt „Ja, ich fange bei Ihnen an.“ Es braucht also gar kei