: Jutta König
: Pflegedokumentation im Krankenhaus - gewusst wie Schnell, sicher und effizient dokumentieren
: Schlütersche
: 9783842689428
: 1
: CHF 20.00
:
: Pflege
: German
: 132
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB
Seit fast 30 Jahren wird in bundesdeutschen Krankenhäusern dokumentiert. Sämtliche Maßnahmen für den Patienten werden täglich anhand von fünf Leistungsbereichen erfasst. Nur so lassen sich die sog. Aufwandspunkte festlegen. Zugleich sind rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Auch die Themen Haftung und Expertenstandards finden mehr als je zuvor Beachtung. Der zu Grunde liegende aktualisierte Pflegekomplexmaßnahmen-Score (PKMS) stellt Pflegekräfte zusätzlich vor große Herausforderungen. Denn der PKMD ist keinesfalls selbsterklärend, sondern erfordert gute Kenntnisse und viel praktische Erfahrung. Wie wird also sicher, schnell und effizient dokumentiert? Die aktuelle Auflage dieses Buches führt durchs Dickicht der Pflegedokumentation im Krankenhaus: Jutta König klärt über die Grundlagen auf und gibt viele praktische Tipps für mehr Handlungssicherheit bei der täglichen Arbeit.

Jutta König ist Altenpflegerin, Pflegedienst- und Heimleitung, Wirtschaftsdiplom-Betriebswir in Gesundheit (VWA), Sachverständige bei verschiedenen Sozialgerichten im Bundesgebiet sowie beim Landessozialgericht in Mainz, Unternehmensberaterin, Dozentin in den Bereichen SGB V, SGB XI, Haftungs- und Betreuungsrecht.

2DER PFLEGEBERICHT


2.1Die wahrheitsgemäße Berichtsführung


Immer wieder gibt es Diskussionen zu fehlenden schriftlichen Anordnungen von Ärzten, vor allem nachts, in Bereitschaftsdiensten oder bei Notfällen. Grundsätzlich aber hat der Arzt gegenüber den Durchführenden, in dem Falle der Pflege, eine Dokumentationspflicht. Das gilt zumindest im sogenannten arztnahen Bereich, dem Krankenhaus (vgl. Kapitel 1.4)

Wahrheit ist ein Grundsatz der Dokumentation, der natürlich auch für den Pflegebericht gilt. Und auch wenn es kein Gesetz gibt, in dem wortwörtlich steht, es sei die Wahrheit zu dokumentieren, so gibt es einige Paragrafen im Strafgesetzbuch, die die Konsequenzen enthalten, wenn nicht die Wahrheit dokumentiert wird.

Dokumentationswahrheit

Wahrheit bedeutet, dass man darstellt, was den Tatsachen entspricht, was man sieht, hört, wahrnimmt. Dass man dokumentiert, wie es ist, und nicht, wie man glaubt, dass etwas sei.

Zu den Begriffen, die nicht unbedingt der Wahrheit entsprechen, finden Sie Beispiele in den folgenden Kapiteln. Ich möchte an dieser Stelle auf Einträge eingehen, die als nicht wahrheitsgetreu angesehen werden können: