Immer wieder gibt es Diskussionen zu fehlenden schriftlichen Anordnungen von Ärzten, vor allem nachts, in Bereitschaftsdiensten oder bei Notfällen. Grundsätzlich aber hat der Arzt gegenüber den Durchführenden, in dem Falle der Pflege, eine Dokumentationspflicht. Das gilt zumindest im sogenannten arztnahen Bereich, dem Krankenhaus (vgl. Kapitel 1.4)
Wahrheit ist ein Grundsatz der Dokumentation, der natürlich auch für den Pflegebericht gilt. Und auch wenn es kein Gesetz gibt, in dem wortwörtlich steht, es sei die Wahrheit zu dokumentieren, so gibt es einige Paragrafen im Strafgesetzbuch, die die Konsequenzen enthalten, wenn nicht die Wahrheit dokumentiert wird.
Dokumentationswahrheit
Wahrheit bedeutet, dass man darstellt, was den Tatsachen entspricht, was man sieht, hört, wahrnimmt. Dass man dokumentiert, wie es ist, und nicht, wie man glaubt, dass etwas sei.
Zu den Begriffen, die nicht unbedingt der Wahrheit entsprechen, finden Sie Beispiele in den folgenden Kapiteln. Ich möchte an dieser Stelle auf Einträge eingehen, die als nicht wahrheitsgetreu angesehen werden können: