Literatur: ,Adam, S., Das absolute Recht im Zivilrecht, JuS 2021, 109;Aretz, S., Das Abstraktionsprinzip – Das einzig Wahre?, JA 1998, 242;Grigoleit,C., Abstraktion und Willensmängel – Die Anfechtbarkeit des Verfügungsgeschäfts, AcP 199 (1999), 379;Lorenz, S., Grundwissen – Zivilrecht: Abstrakte und kausale Rechtsgeschäfte, JuS 2009, 489;Petersen, J., Das Abstraktionsprinzip, Jura 2004, 98;ders., Die systematische Stellung des Allgemeinen Teils vor der Klammer der anderen Bücher, JURA 2011, 759;Schreiber, K./Kreuz, K., Das Abstraktionsprinzip – Eine Einführung, JURA 1989, 617;Strack, A., Hintergründe des Abstraktionsprinzips, JURA 2011, 5;Stürner, Sachenrechtliche Rechtsverhältnisse und Allgemeines Schuldrecht, JURA 2019, 837.
Klausuren: ,Beck, Juristische Klausuren von Anfang an (richtig) schreiben, JURA 2012, 262;Behme, C., Der lahme Ferrari, JA 2017, 823.
1Der allgemeine Teil des Schuldrechts im BGB steht neben dem Besonderen Schuldrecht und ist ihm im Wege desKlammerprinzips vorangestellt. Die Regelungen im Allgemeinen Teil gelten somit für sämtliche im Besonderen Teil des Schuldrechts enthaltenen Schuldverhältnisse. Einige grundsätzliche Strukturfragen prägen dabei das allgemeine Schuldrecht des BGB und sind in jedem Gutachten zwingend zu beachten.1
2Das Schuldrecht des BGB besteht auszwei Teilen. Das zweite Buch des Gesetzes beginnt mit einem Allgemeinen, es schließt sich ein Besonderer Teil an. Im Allgemeinen Teil ist alles zu finden, was für die unterschiedlichen (vertraglichen wie gesetzlichen) Schuldverhältnisse gilt, die im Besonderen Teil aufgeführt sind. Wie bereits im Verhältnis des Allgemeinen Teils des BGB zu den übrigen vier Büchern2 gilt also auch hier dieKlammertechnik.3
Beispiel: So finden etwa die Unmöglichkeitsregelungen der § 275 ff. sowohl für den Kauf- als auch für den Werkvertrag Anwendung.
3Das Schuldrecht ist dabei eine besondere Rechtsmaterie, die eigenständig neben den weiteren Büchern des BGB steht. Geregelt wird das Rech