: Jacob Joussen
: Winfried Boecken, Stefan Korioth
: Schuldrecht I - Allgemeiner Teil
: Kohlhammer Verlag
: 9783170435650
: 7
: CHF 32.60
:
: Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht
: German
: 442
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB
Das Studienbuch erläutert den Allgemeinen Teil des Schuldrechts. Auch in der siebten Auflage ist an dem erfolgreichen Konzept festgehalten worden, die Darstellung am Prüfungsaufbau zu orientieren und anhand zahlreicher Beispielsfälle zu verdeutlichen. Das Lehrbuch ist für die siebte Auflage vollständig überarbeitet und aktualisiert worden. Neu aufgenommen wurden unter anderem die Regelungen zu digitalen Produkten. Erläutert sind die Systematik des Allgemeinen Schuldrechts ebenso wie die Entstehung, die Leistungspflichten und der Untergang des Schuldverhältnisses sowie die Einbeziehung Dritter. Damit werden alle prüfungsrelevanten Aspekte des Rechts der Schuldverhältnisse behandelt. Schließlich umfasst das Buch auch das Recht des Schadensersatzes.

Professor Dr. Jacob Joussen ist Ordinarius für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Ruhr-Universität Bochum.

Teil I:Einführung


§ 1Der Allgemeine Teil des Schuldrechts im BGB


Literatur: ,Adam, S., Das absolute Recht im Zivilrecht, JuS 2021, 109;Aretz, S., Das Abstraktionsprinzip – Das einzig Wahre?, JA 1998, 242;Grigoleit,C., Abstraktion und Willensmängel – Die Anfechtbarkeit des Verfügungsgeschäfts, AcP 199 (1999), 379;Lorenz, S., Grundwissen – Zivilrecht: Abstrakte und kausale Rechtsgeschäfte, JuS 2009, 489;Petersen, J., Das Abstraktionsprinzip, Jura 2004, 98;ders., Die systematische Stellung des Allgemeinen Teils vor der Klammer der anderen Bücher, JURA 2011, 759;Schreiber, K./Kreuz, K., Das Abstraktionsprinzip – Eine Einführung, JURA 1989, 617;Strack, A., Hintergründe des Abstraktionsprinzips, JURA 2011, 5;Stürner, Sachenrechtliche Rechtsverhältnisse und Allgemeines Schuldrecht, JURA 2019, 837.

Klausuren: ,Beck, Juristische Klausuren von Anfang an (richtig) schreiben, JURA 2012, 262;Behme, C., Der lahme Ferrari, JA 2017, 823.

1Der allgemeine Teil des Schuldrechts im BGB steht neben dem Besonderen Schuldrecht und ist ihm im Wege desKlammerprinzips vorangestellt. Die Regelungen im Allgemeinen Teil gelten somit für sämtliche im Besonderen Teil des Schuldrechts enthaltenen Schuldverhältnisse. Einige grundsätzliche Strukturfragen prägen dabei das allgemeine Schuldrecht des BGB und sind in jedem Gutachten zwingend zu beachten.1

I.Grundsätzliches


2Das Schuldrecht des BGB besteht auszwei Teilen. Das zweite Buch des Gesetzes beginnt mit einem Allgemeinen, es schließt sich ein Besonderer Teil an. Im Allgemeinen Teil ist alles zu finden, was für die unterschiedlichen (vertraglichen wie gesetzlichen) Schuldverhältnisse gilt, die im Besonderen Teil aufgeführt sind. Wie bereits im Verhältnis des Allgemeinen Teils des BGB zu den übrigen vier Büchern2 gilt also auch hier dieKlammertechnik.3

Beispiel: So finden etwa die Unmöglichkeitsregelungen der § 275 ff. sowohl für den Kauf- als auch für den Werkvertrag Anwendung.

3Das Schuldrecht ist dabei eine besondere Rechtsmaterie, die eigenständig neben den weiteren Büchern des BGB steht. Geregelt wird das Rech