Ärztliche Tätigkeiten unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland in Teilen dem uneingeschränkten »Arztvorbehalt«. Diese Tätigkeiten sind beschrieben in den Delegationsvereinbarungen der Bundesmanteltarifpartner und den Empfehlungen der Bundesärztekammer zur persönlichen Leistungserbringung (Bechtel et al. 2017).
Die medizinische Diagnose, Therapiefestlegung und entsprechende Indikationen sind nach dieser Lesart originäre Leistungen des Arztes und von