KAPITEL 1
VORSTELLUNG DES AUTORS
»Wir fliegen ja im Herbst zusammen nach Israel und in dieUSA, um dort Zeugen zu vernehmen.«
Mit diesen Worten begrüßte mich der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart Dr. Neumaier im Sommer 1982 im Flur des Gerichtsgebäudes. Ich war damals Richter an einer Jugendkammer und beabsichtigte, im September zur Staatsanwaltschaft Stuttgart zurückzukehren, wo ich 1979 meine juristische Laufbahn bei der baden-württembergischen Justiz begonnen hatte. Mein Ziel war es, Staatsanwalt auf Lebenszeit zu werden. Unabdingbare Voraussetzung hierfür war es, vor der Ernennung für mindestens ein Jahr als Richter tätig gewesen zu sein.
Von dieser Ankündigung völlig überrascht, erklärte ich Dr. Neumaier, dies müsse ein Irrtum sein, ich wisse nichts von einer solchen Reise, geschweige denn von der angedeuteten Verwendung meiner Person nach der Rückkehr zur Staatsanwaltschaft. Mit einem Lächeln erwiderte der Richter, er selbst habe sich beim Leitenden Oberstaatsanwalt erkundigt und zur Antwort erhalten, ich sei als Nachfolger für den ausscheidenden Staatsanwalt mit der Zuständigkeit für nationalsozialistische Gewaltverbrechen vorgesehen. Dieser habe am Ende seiner Amtszeit noch Anklage gegen einen ehemaligen Aufseher des Konzentrationslagers Auschwitz wegen mehrfachen Mordes erhoben. Der Prozess stehe zur Verhandlung an und es müssten zunächst in den genannten Ländern noch Zeugen vernommen werden, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage seien, vor dem Gericht in Stuttgart zu erscheinen.
So erfuhr ich aus heiterem Himmel von der Entscheidung meiner Vorgesetzten, die meinen beruflichen Werdegang wesentlich, mein Privatleben nicht unerheblich beeinflussen sollte. Ich war zwar von jeher an der Geschichte des 20. Jahrhunderts interessiert, hätte es mir jedoch niemals träumen lassen, dass ich einmal von Berufs wegen an der Erforschung und Aufklärung eines Teilabschnitts dieser Geschichte mitwirken würde.
Noch kurz vor dem Abitur hatte ich noch keine richtige Vorstellung davon gehabt, in welche Richtung sich mein weiterer Werdegang entwickeln sollte. Weniger aus Überzeugung als mangels Alternative folgte ich dem Vorschlag meines Vaters, beim Finanzamt eine dreijährige Ausbildung zum Steuerinspekteur zu absolvieren, um danach vielleicht ein Studium der Volkswirtschaft aufzunehmen, möglicherweise mit dem Ziel, mich später als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer niederzulassen. Von Anfang an machte mir das angeblich so trockene Steuerrecht großen Spaß, und ich habe meine Entscheidung nicht einen Tag bereut. Allerdings verlor ich nie das Ziel eines an die Ausbildung anschließenden Studiums aus den Augen. Die Freude am Rechtskundeunterricht, der Teil der Ausbildung war, bewog mich jedoch, nicht wie geplant Volkswirtschaft, sondern stattdessen Rechtswissenschaften zu studieren. Mein neues Ziel war nunmehr, nach Abschluss des Studiums in den höheren Finanzdienst einzutreten. Noch während der Studienzeit jedoch entwickelte sich bei mir mehr und mehr eine Neigung zum Strafrecht. Nachdem ich dann als Rechtsreferendar eine viermonatige praktische Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart durchlaufen hatte, war mir klar: Der endgültige Berufswunsch heißt Staatsanwalt. So überraschte ich dann meine Familie mit der Ankündigung, mich nicht für den höheren Finanzdienst, sondern für den höheren Justizdienst bewerben zu wollen.
Meine Freude war daher groß, als ich bei der Einstellung erfuhr, dass ich zunächst der Staatsanwaltschaft Stuttgart und dort der Abteilung 1 zugewiesen werden würde. Die Tätigkeit in dieser Abteilung war allgemein be