: Denis Schlimpert
: Integrale und funktionale Verbindungen aus Sachen im französischen und deutschen Recht
: Vandenhoeck& Ruprecht Unipress
: 9783847004073
: Schriften zum Internationalen Privatrecht und zur Rechtsvergleichung.
: 1
: CHF 55.70
:
: Recht
: German
: 356
: Wasserzeichen/DRM
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF
Denis Schlimpert vergleicht in dieser Studie das Recht der Bestandteile und der Verbindung von Sachen in Deutschland und Frankreich. Er analysiert insbesondere die sachenrechtlichen Konsequenzen von Sachverbindungen und die dieses Rechtsgebiet prägenden juristischen Konstruktionen. Die Arbeit erörtert grundlegende Fragen der Zuordnung und des Fortbestandes dinglicher Rechte.

Dr. Denis Schlimpert, LL.M., studierte Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück sowie französisches und europäisches Recht an der Université Paris 1 (Panthéon-Sorbonne). Seit Oktober 2017 ist er Rechtsanwalt in Hamburg.
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Copyright4
Table of Contents5
Body13
Abkürzungsverzeichnis13
Vorwort17
Einführung19
I. Bewahrung wirtschaftlicher Werte durch Etablierung einer rechtlichen Einheit19
II. Rechtshistorische Einführung22
III. Untersuchungsgegenstand: Integrale und funktionale Verbindungen aus Sachen26
1. Verbindungen26
2. Verbindungen aus Sachen27
3. Immobiliar- und Mobiliarverbindungen30
4. Integrale und funktionale Verbindungen33
5. Abgrenzungen35
a) universalité bzw. Inbegriff35
b) spécification bzw. Verarbeitung37
6. Sachenrechtliche Aspekte integraler und funktionaler Verbindungen39
IV. Gang der Untersuchung41
Kapitel 1: Anforderungen an die Etablierung der Verbindungen43
I. Integrale Verbindungen43
1. Frankreich43
a) Immobiliarverbindungen – immeubles par incorporation46
b) Mobiliarverbindungen – adjonction und mélange49
2. Deutschland50
a) Verbindungen im engeren Sinne, §§ 946, 947 BGB51
b) Vermischung und Vermengung beweglicher Sachen, § 948 BGB59
II. Funktionale Verbindungen60
1. Frankreich60
a) Immobiliarverbindungen – immeubles par destination60
b) Mobiliarverbindungen75
2. Deutschland77
a) Unwesentliche Bestandteile77
b) Zubehör, §§ 97, 98 BGB79
III. Rechtsvergleichende Untersuchung88
1. Regelungsschwerpunkt Immobiliarverbindungen88
2. Integrale Verbindungen92
a) Integrale Immobiliarverbindungen93
b) Integrale Mobiliarverbindungen96
3. Funktionale Verbindungen98
a) immeubles par destination und Zubehör98
b) Zwitterstellung der unwesentlichen Bestandteile102
Kapitel 2: Anzahl der noch existenten Sachen und ihre Rechtsnatur105
I. Deutschland: Sachenrecht, §§ 90, 93ff. BGB106
1. Integrale Verbindungen: Eine Sache106
a) Vermischung und Vermengung: Eine Sache mangels Bestimmtheit der Ausgangssachen, § 90 BGB107
b) Verbindungen im engeren Sinne: Eine Sache trotz Bestimmtheit der Ausgangssachen, § 93 BGB108
2. Funktionale Verbindungen110
a) Unwesentliche Bestandteile: (Mindestens) Zwei Sachen110
b) Zubehör: Weiterhin zwei bewegliche Sachen112
II. Frankreich: Eigentumsrechtliche Perspektive und Immobilisierung113
1. Integrale Verbindungen: Weiterhin zwei biens?113
a) Obligations propter rem114
b) Ausschluss des Herausgabeanspruchs und Erwerb aufgrund Besitzes116
c) occupation réelle117
d) phénomène naturel119
e) accessorium sequitur principale121
2. Funktionale Verbindungen: Weiterhin zwei biens sowie generell fiktive Immobilisierung der eigentlichen Mobilie123
III. Rechtsvergleich, Analyse und Würdigung125
1. Zur Sachqualität und zu den Perspektiven auf das Verbindungsrecht125
a) Zur accessorium sequitur principale-Maxime und zum Begriff des accessoire125
b) Bestandteil und Zubehör versus accessoire sowie Sachen- versus Eigentumsrecht: Rechtshistorische Entwicklung127
2. Funktionale Immobiliarverbindungen: Zur Entwicklung der fiktiven Immobilisierung132
3. Würdigung: Zwei biens in einer integralen Verbindung?136
a) Verbindungen im engeren Sinne (incorporation, adjonction)137
b) mélange: Verletzung des sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes139
4. Notwendig objektbezogene Perspektive aufgrund des Wesens dinglicher Rechte139
Kapitel 3: Sachenrechtliche Konsequenzen143
I. Eigentumszuordnung143
1. Integrale Verbindungen: Verlust des Alleineigentums143
a) Integrale Mobiliarverbindungen, Art. 565ff. Cc, §§ 947f. BGB148
b) Integrale Immobiliarverbindungen, Art. 552ff. Cc, § 946 BGB151
c) Lösung eines inter partes-Konflikt versus eindeutige Eigentumszuordnung?152
2. Funktionale Verbindungen: Kein Eigentumsverlust155
II. Sachenrechtliche Koordinierung158
1. Erstreckung von Verfügungen, Wirksamkeit isolierter Verfügungen, Erstreckung bereits bestellter Sachenrechte159
a) Integrale Verbindungen159
b) Funktionale Verbindungen169
2. Erlöschen von Sachenrechten an den verbundenen (Neben-).Sachen183
a) Integrale Verbindungen184
b) Funktionale Verbindungen187
III. Analyse und Rechtsvergleich193
1. Innere Konsequenz der Systeme und Regelungstechniken sowie sachenrechtliche Reflexion193
a) Weitgehende Konsequenz des zweistufigen deutschen Verbindungsrechts193
b) Fehlen eines konsequenten Erklärungsansatzes im Code civil207
c) Sachenrechtliche Reflexion213
2. Zu den funktionalen Verbindungen215
a) Zur Immobilisierung funktional angebundener Nebensachen217
b) Zur unterschiedlichen Verortung der Eigentumseinheit224
c) Unwesentliche Bestandteile: Abschaffung der Zwitterkategorie?228
Kapitel 4: Integrale Verbindungen und sachenrechtlicher Schutz der Nebensacheeigentümer233
I. »Sachenrechtlicher Investitionsschutz bei zeitlich begrenzter Nutzungsbefugnis«237
1. Frankreich237
a) Der droit de superficie als Eigentumsrecht238